Informationsfreiheitsgesetz (IFG)
Die Einführung der Informationsfreiheit bedeutet, ein neues Verständnis des modernen Staats zu schaffen und die Transparenz der Verwaltung wesentlich zu erhöhen.
Die neue Informationsfreiheit besteht aus zwei Säulen: Zum einen werden Informationen von allgemeinem Interesse proaktiv veröffentlicht. Zum anderen gibt es künftig ein Grundrecht auf Zugang zu Informationen, also die Möglichkeit, einzelne Informationen bei staatlichen Stellen anzufragen.
Die ORF Beitrags Service GmbH informiert laut Informationsfreiheitsgesetz (IFG).
Proaktive Informationspflicht:
Auf die OBS als beliehene Gesellschaft ist die proaktive Informationspflicht gem. § 4 Abs. 1 IFG anwendbar. Informationen von allgemeinem Interesse sind in einer für jedermann zugänglichen Art und Weise online zu veröffentlichen, soweit sie nicht der Geheimhaltung gemäß § 6 IFG unterliegen und ein allgemeines Interesse daran angenommen werden kann.
Das Informationsbegehren:
Informationspflichtigen Organen und Einrichtungen obliegt nach § 7 IFG ab 01.09.2025 die antragsgemäße Behandlung von Informationsbegehren.
Nicht zur Veröffentlichung bestimmt und auf Antrag zugänglich zu machen, sind Informationen unter anderem nach § 6 Abs. 1 Z 7 lit. a IFG, soweit und solange dies „im überwiegenden berechtigten Interesse eines anderen, insbesondere zur Wahrung des Rechts auf Schutz der personenbezogenen Daten erforderlich und verhältnismäßig und gesetzlich nicht anders bestimmt ist. Zu diesem Zweck sind alle in Betracht kommenden Interessen, einerseits an der Erteilung der Information, darunter insbesondere auch an der Ausübung der Meinungsäußerungsfreiheit, und andererseits an der Geheimhaltung der Information, gegeneinander abzuwägen.“
Barrierefreiheit:
Die ORF-Beitrags Service GmbH verfolgt das Ziel digitaler Barrierefreiheit, damit Menschen mit Behinderungen die Angebote ohne Hürden nutzen können. Das Benutzererlebnis wird kontinuierlich verbessert und Informationen werden für alle zugänglich gemacht. Dabei finden die geltenden Standards für Barrierefreiheit Anwendung. Informationen in leichter Sprache stehen ebenfalls auf der Website zur Verfügung.
Allgemeines
Die ORF-Beitrags Service GmbH (OBS)
- Bindeglied zwischen Beitragszahlenden, ORF und Ländern
- Aufgaben:
- Einhebung des ORF-Beitrags + Landesabgaben
- Weiterleitung der Beiträge an ORF und Länder
- Entscheidungen über:
- Rolle als Informationsdrehscheibe
- Übernahme sozialer Verantwortung durch Befreiungen
Zahlen & Fakten (Stand 08/25)
Beitragspflichtige Haushalte: 4.145.423
Befreite Haushalte: 293.397
Anfragen zur Umstellung: > 4 Mio.
Jährliche Antragsabwicklungen:
400.000 Befreiungsanträge (für das Bundesministerium für Finanzen)
75.000 EAG-Kostenbefreiungen (für das Bundesministerium für Wirtschaft, Energie und Tourismus)
52.000 Zuschuss-Anträge Fernsprechentgelt (für das Bundesministerium für Wohnen, Kunst, Kultur, Medien und Sport)
Organisation
Geschäftsführung: Mag.a Bettina Parschalk
Mitarbeitende: ca. 230
Contact Center: rund 75
Mitarbeitende Beratung in 11 Sprachen
Verwendung des ORF-Beitrags
Auftrag des ORF
Der ORF steht für Information, Kultur, Bildung, Unterhaltung, Kinderprogramme, Religion, Sport und Regionales.
Das Ziel: hochwertige Inhalte für alle Menschen in Österreich, jederzeit leicht zugänglich. Damit erfüllt der ORF seinen öffentlich-rechtlichen Auftrag.
Was Ihr Beitrag finanziert
Mit dem ORF-Beitrag werden folgende Angebote ermöglicht:
- TV: ORF 1, ORF 2, ORF III, ORF SPORT+
- Radio:
- 3 österreichweite Sender: Ö3, Ö1, FM4
- 9 Regionalradiosender
- Online & Digital:
- ORF.at
- ORF TELETEXT
- ORF Sound
- Social-Media-Profile
- Korrespondenten-Präsenz: umfangreiches Netz an Journalist:innen in Österreich und weltweit
Erweiterungen seit 2024
Der ORF hat sein Angebot modernisiert und erweitert:
- ORF ON – neue Streaming-Plattform
- ORF KIDS – neuer Online-Kinderkanal
- ORF.at – weiterentwickelte Website
- Online-First & Online-Only Inhalte dank neuem ORF-Gesetz
Davon profitieren besonders jene, die ORF-Programme lieber mobil oder online schauen und hören.
Landesabgabe
In der Steiermark, Kärnten, Tirol und dem Burgenland wird gemeinsam mit dem ORF-Beitrag eine Landesabgabe eingehoben. Mit ihr werden unter anderem Sport- und Kulturvereine, Altstadterhaltung, Veranstaltungen, Erwachsenenbildung und Musikschulen unterstützt. Der ORF erhält pro Haushalt immer nur 15,30 Euro im Monat.
- Burgenland: https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=LrBgld&Gesetzesnummer=20001438
- Steiermark i.d.g.F.: https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=LrStmk&Gesetzesnummer=20001782
- Kärnten: https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=LrK&Gesetzesnummer=20000697
- Tirol i.d.g.F.: https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=LrT&Gesetzesnummer=20000219
Einblick in die wirtschaftliche Entwicklung der ORF-Beitrags Service GmbH: die vollständige Gewinn- und Verlustrechnung für das Jahr 2023 steht hier zum Download bereit.
G/V-Rechnung 2023
Die Bezahlung des ORF-Beitrags ist per SEPA-Lastschrift möglich. Nur mit dieser Zahlungsart können Sie festlegen, ob Sie den ORF-Beitrag in sechs oder zwei Teilbeträgen pro Jahr oder einmal jährlich bezahlen.
Weitere Informationen zur SEPA-Lastschrift
Beitragsbefreiung
Die Voraussetzung: Ein bestimmtes Haushalts-Nettoeinkommen wird nicht überschritten. Zu den Begünstigten zählen Personen, die beispielsweise folgende Leistungen beziehen: Beihilfe zum Kinderbetreuungsgeld, Studien-/Schülerbeihilfe, Lehrlingsentschädigung, Pflegegeld, Pension, Arbeitslosengeld, Mindestsicherung, Leistungen aus sonstigen öffentlichen Mitteln (soziale Bedürftigkeit). Ebenso können Personen, die gehörlos oder schwer hörbehindert sind, einen Antrag stellen. Auch Lehrlinge zählen zur begünstigten Personengruppe.
Voraussetzungen Antragsteller
Anspruchsgrundlage
Einkommen
Abzüge
Im Zusammenhang mit der EAG-Kostenbefreiung arbeitet die OBS mit rund 140 Energieversorgungsunternehmen zusammen.
EAG-Kosten-Befreiung
EAG-Kosten-Deckelung
Telefonkostenzuschuss
Begünstigungsende
Beitragspflicht für Unternehmen
Neben Privathaushalten sind auch Unternehmen in Österreich beitragspflichtig. Alle relevanten Informationen für beitragspflichtige Unternehmen sind auf den nachfolgenden Seiten aufbereitet.
Beitragspflicht Unternehmen
Berechnung
Kommunalsteuerbefreiung
Schließung
FAQ für Unternehmen
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Informationsfreiheitsgesetz
Postfach 1000, 1051 Wien
ifg(at)orf.beitrag.at