Was bedeutet Kosten-Deckelung?

Deckelung der Erneuerbaren-Förderkosten nach EAG § 72a

Unter bestimmten Voraussetzungen werden Erneuerbaren-Förderkosten für Haushalte "gedeckelt" (= EAG-Kosten-Deckelung)

  • Erneuerbaren-Förderpauschale,
  • Erneuerbaren-Förderbeitrag

D.h. die Gesamtkosten für die Erneuerbaren-Förderkosten für Strom dürfen einen Betrag von 75 Euro jährlich nicht übersteigen.

Wer kann sich so Geld bei der Strom-Rechnung sparen?

Einkommensschwache Haushalte also Haushalte mit geringem Haushalts-Nettoeinkommen können einen Antrag auf Deckelung der Erneuerbaren-Förderkosten (Strom) stellen. 

Voraussetzung

Ein Antrag auf EAG-Kosten-Deckelung ist auch dann möglich, wenn bereits ein anderer Antrag auf Befreiung oder Zuschussleistung bei der GIS gestellt worden ist, der mangels Anspruchsgrundlage abgelehnt wurde.

Welches Formular und welche Unterlagen sind für die Kosten-Deckelung notwendig?

Füllen Sie bitte dieses Formular aus: 

Antrag zur Kostendeckelung für Haushalte nach § 72a des Erneuerbaren-Ausbau Gesetz EAG-Kostendeckelung

Informationen, die unbedingt am Antragsformular anzugeben bzw. beizulegen sind:

Personendaten: Name, Adresse, Kontaktdaten
Zählpunkt-
nummer(n)
Für alle installierten Strom- bzw. Gas-Zähler Ihres Standorts (Hautwohnsitz).
Sie finden diese auf Ihrer Rechnung (Strom/Gas) bzw. auf dem Netzzugangsvertrag.
Bei der Zählpunktnummer handelt es sich um eine 33stellige alphanumerisches KennzeichNummer, beginnend mit AT.
Vertragspartner/in
Energienetzbetreiber
Person auf die der Netzzugangsvertrag lautet, sofern nicht gleichlautend mit Antragsteller/in.
Bestätigung 
  1. Der Standort, für den die Befreiung von der Rundfunkgebühr beantragt wird, ist der Hauptwohnsitz.
  2. Antragsteller/in - & ggf. Vertragspartner/in des Netzbetreibers (Strom/Gas):
  3. Sie bestätigen die Richtigkeit Ihrer Angaben und erteilen mit Ihrer Unterschrift Ihr Einverständnis zum Datenaustausch zwischen ORF-Beitrags Service GmbH und Netzbetreiber.
Beilage
in KOPIE
  1. Rechnung (Strom/Gas) oder
  2. Netzzugangsvertrag (Strom und/oder Gas) oder
  3. Bestätigung des Netzbetreibers (Strom/Gas) mit Angabe der Zählpunktnummer(n)