Was bedeutet Kosten-Deckelung?
Deckelung der Erneuerbaren-Förderkosten nach EAG § 72a
Unter bestimmten Voraussetzungen werden Erneuerbaren-Förderkosten für Haushalte "gedeckelt" (= EAG-Kosten-Deckelung)
- Erneuerbaren-Förderpauschale,
- Erneuerbaren-Förderbeitrag
D.h. die Gesamtkosten für die Erneuerbaren-Förderkosten für Strom dürfen einen Betrag von 75 Euro jährlich nicht übersteigen.
Wer kann sich so Geld bei der Strom-Rechnung sparen?
Einkommensschwache Haushalte also Haushalte mit geringem Haushalts-Nettoeinkommen können einen Antrag auf Deckelung der Erneuerbaren-Förderkosten (Strom) stellen.
Voraussetzung
- die gesetzlich festgelegten Richtsätze für das Netto-Einkommen aller Haushaltsmitglieder werden NICHT überschritten.
Ein Antrag auf EAG-Kosten-Deckelung ist auch dann möglich, wenn bereits ein anderer Antrag auf Befreiung oder Zuschussleistung bei der GIS gestellt worden ist, der mangels Anspruchsgrundlage abgelehnt wurde. |
Welches Formular und welche Unterlagen sind für die Kosten-Deckelung notwendig?
Füllen Sie bitte dieses Formular aus:
Antrag zur Kostendeckelung für Haushalte nach § 72a des Erneuerbaren-Ausbau Gesetz EAG-Kostendeckelung |
Informationen, die unbedingt am Antragsformular anzugeben bzw. beizulegen sind:
Personendaten: | Name, Adresse, Kontaktdaten |
Zählpunkt- nummer(n) | Für alle installierten Strom- bzw. Gas-Zähler Ihres Standorts (Hautwohnsitz). Sie finden diese auf Ihrer Rechnung (Strom/Gas) bzw. auf dem Netzzugangsvertrag. Bei der Zählpunktnummer handelt es sich um eine 33stellige alphanumerisches KennzeichNummer, beginnend mit AT. |
Vertragspartner/in Energienetzbetreiber | Person auf die der Netzzugangsvertrag lautet, sofern nicht gleichlautend mit Antragsteller/in. |
Bestätigung |
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Beilage in KOPIE |
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Arbeiterkammer: