Hinweise, Sicherheit, Datenschutz
Datenschutz-Information für betroffene Personen gem. Art 13 und Art 14 DSGVO
1. Wer ist für die Datenverarbeitung verantwortlich und an wen kann ich mich wenden? (Art 13, Abs 1, Kontakt)
Verantwortlich ist die ORF-Beitrags Service GmbH (folgend „OBS“)
Sollten Sie Anliegen oder Fragen zur Verarbeitung Ihrer Daten durch unser Unternehmen haben, ersuchen wir Sie uns zu kontaktieren.
ORF-Beitrags Service GmbH
Datenschutz
Postfach 1000, 1051 Wien
E-Mail: datenschutz@orf.beitrag.at
2. Zu welchem Zweck und auf welcher Rechtsgrundlage werden die Daten verarbeitet?
Datenverarbeitung im gesetzlichem Auftrag zur Erhebung des ORF-Beitrags, sowie sonstiger damit verbundener Abgaben:
Für den Vollzug des uns gesetzlich obliegenden Auftrags (Bundesgesetz über die Erhebung eines ORF-Beitrags 2024 (ORF-Beitrags-Gesetz 2024)) ist es unerlässlich, dass wir Ihre personenbezogenen Daten verarbeiten.
Wir benötigen dies zur
- personenbezogenen Erfassung der Beitragspflicht im privaten (§3 ORF-Beitrags-Gesetz 2024) und betrieblichem Bereich (§4 ORF-Beitrags-Gesetz 2024)
- Ermittlung der Beitragsschuldner (§ 14 ORF-Beitrags-Gesetz 2024),
- nötigenfalls zur Veranlassung der Einbringung von Beiträgen im Verwaltungsweg, und
- zur Abrechnung der eingehobenen Beiträge, Abgaben und Entgelte.
Im Rahmen der Entscheidung über Anträge auf
- Befreiung von der Beitragspflicht,
- auf Zuschussleistung zum Fernsprechentgelt und
- EAG-Kostenbefreiung
verarbeiten wir ebenso Ihre personenbezogenen Daten.
Rechtsgrundlage
Unsere Rechtsgrundlage für diese Datenverwendungen findet sich in den Bestimmungen des ORF-Beitrags-Gesetz 2024, BGBl. I Nr. 112/2023. Die weiteren Bezug habenden Rechtsvorschriften für unser Tätigwerden finden sie in den folgenden Gesetzen:
- Bundesgesetz über Zuschussleistungen zu Fernsprechentgelten Fernsprechentgeltzuschussgesetz (FEZG)
- Bundesgesetz über den Ausbau von Energie aus erneuerbaren Quellen (Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz – EAG) StF: BGBl. I Nr. 150/2021
- Verordnung des Vorstands der E-Control über die EAG-Kostenbefreiung und Kostendeckelung für Haushalte (EAG-Befreiungsverordnung)
StF: BGBl. II Nr. 61/2022 Bundesgesetz über den Österreichischen Rundfunk
3. Welche Daten werden verarbeitet?
Unter "personenbezogenen Daten" sind jegliche Informationen zu verstehen, die sich auf natürliche Personen entweder mittelbar oder unmittelbar beziehen (etwa Namen, Adressen, Meldedaten oder auch Daten zur Gebührenvorschreibung).
Es werden folgende Kategorien personenbezogener Daten verarbeitet:
- Adresse/Kontaktdaten (z. B. auch von Dritten wie Betreuer/in, Kontaktdaten und Kontaktform für barrierefreie Kommunikation)
- Personendaten (z. B. Name, Titel, Geburtsdatum)
- Firmendaten (Firma oder sonstige Bezeichnung)
- die Firmenbuch- oder Vereinsregisterzahl (ZVR-Zahl) bzw. die GISA-Zahl oder eine entsprechende Kennzeichnung
- die Steuernummer
- E-Mail-Adresse
- Bankverbindung/Mandat (z. B. IBAN, Namen und Adresse eines/einer Dritten, sofern ein entsprechendes Mandat erteilt wurde)
- Daten zum Beitragsrverrechnungskontos (z. B. Beitragsrnummer, Anmeldedatum und -art, Zahlungsmodalitäten, Saldo des Beitragskontos, Stundung, unbefristete Abmeldung)
- Daten zu Befreiungen (z. B. Antragsdatum, Zeitraum der Befreiung/Ermäßigung)
- Buchungsbelege (z. B. zu Forderungen, Zahlungen, Lastschrift)
- archivierter Schriftwechsel (ausgehender und eingehender Schriftverkehr zum Beitragskonto)
- Historie des Beitragskontos (z. B. Datum einer Anschriftenänderung, einer Forderungs-/Zahlungsbuchung, Telefongesprächsnotizen)
- Ausweisdaten amtlicher Lichtbildausweise (z.B.: Personalausweisnummer, Passnummer, Führerscheinnummer, Personenstammdaten, Ausweisscan)
4. Aus welchen Quellen stammen die Daten?
Die OBS verarbeitet personenbezogene Daten, die sie im Rahmen des ORF-Beitrags Service direkt von Ihnen erhält. Darüber hinaus erhält die OBS Daten von folgenden öffentlichen und nicht öffentlichen Stellen:
- das Zentrale Melderegister
- das automationsunterstützt geführte Firmenbuch
- das Gewerbeinformationssystem Austria – GISA
- das Zentrale Vereinsregister
- das Unternehmensregister gemäß des § 25 Bundesstatistikgesetzes 2000, BGBl. I Nr. 163/1999
- die Transparenzdatenbank gemäß § 32 Abs. 5 TDBG 2012
- die Daten der gemäß § 11 Abs. 4 KommStG 1993 übermittelten Steuererklärungen
- Sonstige Dritte, für die Sie eine Einwilligung zur Datenübermittlung erteilt haben oder eine rechtliche Befugnis zur Datenübermittlung besteht (z. B. Betreuer/in, Rechtsanwaltschaft, Insolvenzverwalter/in)
5. Wer bekommt die Daten?
Innerhalb der OBS erhalten diejenigen Stellen Zugriff auf personenbezogene Daten, die diese zur jeweiligen rechtmäßigen Aufgabenerfüllung benötigen.
Ebenfalls können von der OBS beauftragte externe Dienstleister zur jeweiligen rechtmäßigen Aufgabenerfüllung, personenbezogene Daten erhalten, wenn sie Garantie dafür bieten, dass geeignete technische und organisatorische Maßnahmen so durchgeführt werden, dass die Verarbeitung im Einklang mit der EU-DSGVO erfolgt und den Schutz der Rechte der betroffenen Person gewährleistet. In diesem Sinne können Empfänger von personenbezogenen Daten sein:
- Externe Dienstleister zur telefonischen Sachbearbeitung
- Druck-/Postdienstleister
- Geldinstitute
- Inkassounternehmen (§ 17 (7) ORF-Beitrags-Gesetz 2024)
- Behörden und Unternehmen im Rahmen von Adressklärungen (z. B. Meldebehörden)
In bestimmten Fällen kann es dazu kommen, dass wir Behörden oder Gerichten auf deren Anfragen hin personenbezogene Daten zu Ihrer Person offenlegen müssen. In all diesen Fällen achten wir jedoch stets darauf, dass die gesetzlichen Grundlagen eingehalten werden und damit der Schutz Ihrer Daten gewahrt bleibt.
Es findet keine Übermittlung personenbezogener Daten an ein Drittland (Staaten außerhalb der Europäischen Union bzw. dem Europäischen Wirtschaftsraum) oder eine internationale Organisation statt.
6. In wieweit gibt es eine automatisierte Entscheidungsfindung
oder findet Profiling statt?
Eine automatisierte Entscheidungsfindung im Einzelfall einschließlich Profiling (gemäß Art. 22 EU-DSGVO) findet bei der ORF-Beitrags Service GmbH nicht statt. Auch Wahrscheinlichkeits- oder Scorewerte werden von der OBS nicht erhoben oder gespeichert.
7. Welche technischen und organisatorischen Maßnahmen werden zur Datensicherheit getroffen?
Als ISO 27001 zertifiziertes Unternehmen ist es für uns selbstverständlich, dass jeglicher Datenverkehr sowohl innerhalb unseres Unternehmens, als auch mit Dienstleistern, nach aktuellem Stand der Technik verschlüsselt erfolgt.
Bitte beachten Sie, dass die elektronische Kommunikation unter Verwendung handelsüblicher Mailprogramme (etwa MS Exchange) keinen absoluten Schutz vor Drittzugriffen bietet und dass bei dieser Form der Kommunikationsübermittlung auch nicht-Europäische Server eingeschalten sein können.
Ebenso selbstverständlich ist es für uns zu gewährleisten, dass unsere unternehmensinternen Rechenzentren sämtliche ISO 27001 Sicherheitsstandards erfüllen. Unser Sicherheitsverständnis überbinden wir auch auf die von uns in Anspruch genommenen Dienstleister, welche wir zur Einhaltung gleichartiger oder ebenbürtiger Sicherheitsvorkehrungen verpflichtet haben.
Sollten Sie Fragen zu unseren konkret Ihren Geschäftsfall betreffenden Datensicherheitsvorkehrungen haben, wenden Sie sich bitten an datenschutz@orf.beitrag.at
8. Welche Datenschutzrechte bestehen?
Jede betroffene Person hat in Bezug auf ihre personenbezogenen Daten im Umfang der Bestimmungen der EU-DSGVO das Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung und auf Widerspruch.
Ein Recht auf Datenübertragbarkeit nach Art. 20 EU-DSGVO besteht gegenüber der OBS nicht, da die Verarbeitung personenbezogener Daten gemäß Art. 20 Abs. 3 Satz 2 EU-DSGVO für die Wahrnehmung einer Aufgabe erforderlich ist, die im öffentlichen Interesse liegt (Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks).
Recht auf Auskunft, Art. 15 EU-DSGVO:
Sie können Auskunft zur Herkunft, zu den Kategorien, zur Speicherdauer, zu den Empfängern, zum Zweck der zu Ihrer Person und zu Ihrem Geschäftsfall von uns verarbeiteten Daten und zur Art dieser Verarbeitung verlangen.
Recht auf Berichtigung, Art. 16 EU-DSGVO:
Falls wir Daten zu Ihrer Person verarbeiten, die unrichtig oder unvollständig sind, so können Sie deren Berichtigung oder Vervollständigung verlangen.
Änderungsmeldung (Name, Adresse etc.)
Recht auf Löschung, Art. 17 EU-DSGVO:
Sie können auch die Löschung unrechtmäßig verarbeiteter Daten verlangen. Bitte beachten Sie aber, dass dies nur auf unrichtige, unvollständige oder unrechtmäßig verarbeitete Daten zutrifft.
Wir ersuchen Sie zu beachten, dass die Rechte „Berichtigung“ und „Löschung“ einander ergänzen, sodass Sie nur entweder die „Berichtigung bzw. Vervollständigung Ihrer Daten“ oder deren „Löschung“ verlangen können.
Recht auf Einschränkung der Verarbeitung, Art. 18 EU-DSGVO:
Ist unklar, ob die zu Ihrer Person verarbeiteten Daten unrichtig oder unvollständig sind oder unrechtmäßig verarbeitet werden, so können Sie die Einschränkung der Verarbeitung Ihrer Daten bis zur endgültigen Klärung dieser Frage verlangen.
Einzelfallbezogenes Recht auf Wiederspruch, Art. 21 EU-DSGVO:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten durch die OBS ist für die Wahrnehmung einer Aufgabe erforderlich, die im öffentlichen Interesse liegt (Art. 6 Abs. 1 Buchst. e EU-DSGVO).
Sofern bei der betroffenen Person Gründe vorliegen, die sich aus ihrer besonderen persönlichen Situation ergeben, besteht das Recht gegen die Verarbeitung personenbezogener Daten Widerspruch einzulegen. Die Gründe sind nachzuweisen.
Wichtiger Hinweis: In der Regel liegen jedoch bei der OBS zwingende schutzwürdige Gründe für die Verarbeitung vor.
Sofern die Verarbeitung der Daten auf eine erteilte Einwilligung gestützt wird (z.B. E-Mail Zusendung der Gebührenvorschreibung, erteiltes SEPA-Lastschriftmandat), kann diese jederzeit widerrufen werden. Dies gilt auch für den Widerruf von Einwilligungserklärungen, die vor der Geltung der EU-DSGVO, also vor dem 25. Mai 2018, dem Beitragsservice gegenüber erteilt worden sind. Der Widerruf der Einwilligung lässt die Rechtmäßigkeit der bis zum Widerruf verarbeiteten Daten unberührt.
9. Wie kann ich meine Rechte geltend machen?
Bei all Ihren Anliegen ersuchen wir Sie uns zu kontaktieren, wobei wir Sie hierbei stets um einen Beleg Ihrer Identität (Kopie eines amtlichen Lichtbildausweises) ersuchen. Dies soll verhindern, dass über den Weg eines Auskunftbegehrens personenbezogene Daten in die Hände Unbefugter gelangen können.
10. Besteht ein Recht auf Beschwerde
Auch wenn wir uns bestmöglich um den Schutz und die Integrität Ihrer Daten bemühen, können Meinungsverschiedenheiten über die Art, wie wir Ihre Daten verwenden nicht ausgeschlossen werden. Sind Sie der Ansicht, dass wir Ihre Daten in nicht zulässiger Weise verwenden, so steht Ihnen das Recht auf Beschwerdeerhebung bei der österreichischen Datenschutzbehörde offen.
11. Wie lange werden die erhobenen personenbezogenen Daten gespeichert (Unsere Datenaufbewahrung)
Datenart | Aufbewahrungsfrist |
Daten aus:
| Fünfzehnjährige Aufbewahrung |
unternehmensbezogenen "Rechnungslegungsdaten" der OBS (zB Geschäftskorrespondenz, Bilanzdaten) | Fünfzehnjährige Aufbewahrung |
Dokumentation geleisteter und verbuchter Zahlungen | Fünfzehnjährige Aufbewahrung |
"Verfahrensdaten" (personen-bezogene Daten über Befreiungsanträge, über Gebührenrückstände, über Fehlbemessungen, über Einzelvereinbarungen sowie über die Erstellung von Rückstandsausweisen) | Dreißigjährige Aufbewahrungsfrist |
Bewerberdaten | 6-monatige Aufbewahrungsfrist (außer bei gesonderten Vereinbarungen) |
12. Gibt es für Sie eine Pflicht zur Bereitstellung Ihrer Daten?
Eine Pflicht zur Bereitstellung von bestimmten personenbezogenen Daten ergibt sich für Sie aus dem ORF-Beitrags-Gesetz 2024, BGBl. I Nr. 112/2023, §9 Abs. 1 ff:
Der Beginn der Beitragspflicht (Anmeldung) und das Ende der Beitragspflicht (Abmeldung) sowie eine Änderung der persönlichen Daten nach Abs. 2 sind vom Beitragsschuldner dem mit der Einbringung der Beiträge betrauten Rechtsträger (§ 10 Abs. 1) in der von diesem festgelegten Form zu melden. Die Meldung durch einen Gesamtschuldner im Sinne des § 3 Abs. 2 befreit alle übrigen Beitragsschuldner von der Meldepflicht.
(2) Die An- und Abmeldung nach Abs. 1 hat jedenfalls folgende Informationen zu umfassen:
1. bei Beitragsschuldnern im privaten Bereich nach § 3:
a) Namen, Geburtsdatum sowie – falls vorhanden – E-Mail-Adresse; bei Gesamtschuldnern sind
die Daten jenes Beitragsschuldners anzugeben, der die Meldung erstattet,
b) die Adresse des Hauptwohnsitzes sowie
c) das Datum der Anmeldung bzw. der Abmeldung des Hauptwohnsitzes im Zentralen Melderegister;
2. bei Beitragsschuldnern im betrieblichen Bereich nach § 4:
a) die Firma oder sonstige Bezeichnung sowie die E-Mail-Adresse,
b) die Firmenbuch- oder Vereinsregisterzahl (ZVR-Zahl) bzw. die GISA-Zahl oder eine entsprechende Kennzeichnung sowie
c) die Steuernummer.
(3) Ist zumindest eine volljährige Person mit Hauptwohnsitz im Zentralen Melderegister an einer Adresse erfasst, an der eine Betriebsstätte eingerichtet ist, für welche die Beiträge im betrieblichen Bereich zu entrichten sind oder für welche eine Befreiung im betrieblichen Bereich besteht, so hat der Unternehmer ergänzend zu den Daten nach Abs. 2 Z 2 die Adresse dieser Betriebsstätte bzw. dieser Betriebsstätten der Gesellschaft zu melden.
(4) Jene Adresse bzw. jene Adressen, an der bzw. an denen eine Körperschaft öffentlichen Rechts eine Einrichtung, die kein Betrieb gewerblicher Art gemäß § 3 Abs. 3 KommStG 1993 ist, betreibt, sind von der Körperschaft öffentlichen Rechts der Gesellschaft zu melden, sofern an dieser Adresse bzw. an diesen Adressen zumindest eine volljährige Person mit Hauptwohnsitz im Zentralen Melderegister erfasst ist.
(5) Die An- und Abmeldung bzw. eine Änderung der persönlichen Daten nach Abs. 2 hat im privaten Bereich unverzüglich zu erfolgen. Im betrieblichen Bereich hat die An- und Abmeldung bzw. eine Änderung der Daten bis spätestens 15. April des jeweils darauffolgenden Kalenderjahres, in dem erstmals Kommunalsteuer zu entrichten war bzw. in dem die letzte Betriebsstätte in einer Gemeinde
13. aufgegeben wurde, zu erfolgen. Meldungen nach Abs. 3 und 4 haben unverzüglich zu erfolgen.Welche möglichen Folgen hat es, wenn die betroffene Person dieser Verpflichtung zur Bereitstellung nicht nachkommt?
Keine oder eine falsche Meldung bedeutet eine Verwaltungsübertretung. Nämlich dann, wenn der begründete Verdacht besteht, dass falsche Angaben zur Meldepflicht gemacht wurden oder trotz Mahnung die Auskunft verweigert wird. In diesem Fall veranlasst die OBS eine Überprüfung durch die Bezirksbehörde. Diese leitet dann gegebenenfalls ein Verwaltungsverfahren ein. Das kann zu einer Verwaltungsstrafe von bis zu 2.180 Euro führen.
14. Welche Daten werden beim Besuch der OBS-Homepage erhoben bzw. gespeichert?
Der Schutz Ihrer persönlichen Daten ist uns ein besonderes Anliegen. Wir verarbeiten Ihre Daten daher ausschließlich auf Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen (DSGVO, TKG 2003). Nachstehend informieren wir Sie über die wichtigsten Aspekte der Datenverarbeitung im Rahmen unserer Website.
Unsere technischen Standards
Wir treffen technische und organisatorische Sicherheitsmaßnahmen, um die Sicherheit der von uns verwalteten Daten sicherzustellen und diese gegen zufällige oder nicht zufällige Manipulationen, gegen Zerstörung, Verlust oder gegen den Zugriff unberechtigter Personen zu schützen.
Ihre gesamten persönlichen Daten werden durch das Sicherheitsverfahren Secure Socket Layers (SSL) verschlüsselt an unseren Server übermittelt. Die Informationen werden so bei der Übertragung im Internet vor dem Zugriff Unbefugter geschützt. Diese Technik bietet höchste Sicherheit und wird daher beispielsweise auch von Banken zum Datenschutz beim Online-Banking eingesetzt. Sie erkennen, dass Daten verschlüsselt übertragen werden, an der geschlossenen Darstellung eines Schlüssel- bzw. Schloss-Symbols in der unteren Statusleiste Ihres Browsers.
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