2. Anspruchsgrundlage - ORF-Beitrag, Telefon, Strom, Gas
Hinweis:
Neben der Anspruchsberechtigung ist auch das Haushalts-Nettoeinkommen relevant. Dieses darf den gesetzlich vorgeschriebenen Befreiungsrichtsatz nicht überschreiten.
Sollten Sie nicht zu einer anspruchsberechtigen Persongruppe (Anspruchsgrundlage) gehören, besteht gegebenenfalls die Möglichkeit einer EAG-Kosten-Deckelung nach § 72a EAG.
Wer ist anspruchsberechtigt?
Arbeitslos | Bezieher von Leistungen nach dem aktuellen Arbeitslosenversicherungsgesetz, Beihilfen nach dem aktuellen Arbeitsmarktförderungsgesetz, Beihilfen nach dem aktuellen Arbeitsmarktservicegesetz Notwendige Unterlagen bei Antragstellung in Kopie:
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Gehörlos | Notwendige Unterlagen bei Antragstellung in Kopie:
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Beihilfe zum Kinderbetreuungsgeld | Der Zuschuss zum Kinderbetreuungsgeld wurde durch die Beihilfe zum Kinderbetreuungsgeld abgelöst (für Kinder, die ab 1.1.2010 geboren wurden) Achtung: Das Kinderbetreuungsgeldes ohne dessen Beihilfe stellt keine Anspruchsgrundlage dar. Es handelt sich um eine Leistung aufgrund des Kinderbetreuungsgeldgesetzes und ist demnach dem Haushaltseinkommen anzurechnen. Notwendige Unterlagen bei Antragstellung in Kopie:
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Lehrlinge (volljährig) | Lehrlinge gemäß §1 des Berufsausbildungsgesetzes, BGBI. Nr. 142/1969 sind Personen, die auf Grund eines Lehrvertrages zur Erlernung eines in der Lehrberufsliste angeführten Lehrberufes bei einem Lehrherrn fachlich ausgebildet und im Rahmen dieser Ausbildung verwendet werden. Notwendige Unterlagen bei Antragstellung in Kopie
Gesetzliche Grundlage zur Anspruchsvoraussetzung: |
Leistung aus sonstigen öffentlichen Mitteln (soziale Hilfsbedürftigkeit) | Bezieher von Leistungen aus sonstigen öffentlichen Mitteln wegen sozialer Hilfsbedürftigkeit. Hierzu zählen unter anderem der Bezug der Grundversorgung, Zivildienstleistende, Rezeptgebührenbefreiung etc. ) Notwendige Unterlagen bei Antragstellung in Kopie:
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Mindestsicherung (ehem. Sozialhilfe) | Die Bedarfsorientierte Mindestsicherung hat die Sozialhilfe abgelöst. Notwendige Unterlagen bei Antragstellung in Kopie:
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Pension | Bezieher von Leistungen nach pensionsrechtlichen Bestimmungen oder diesen Zuwendungen vergleichbare sonstige wiederkehrende Leistungen versorgungsrechtlicher Art der öffentlichen Hand Notwendige Unterlagen bei Antragstellung in Kopie:
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Pflegegeld | Bezieher von Pflegegeld oder einer vergleichbaren Leistung. Notwendige Unterlagen bei Antragstellung in Kopie:
Gesetzliche Grundlage zur Anspruchsvoraussetzung: |
Studienbeihilfe Schülerbeihilfe | Beihilfen nach dem aktuellen Studienförderungsgesetz bzw. Schülerbeihilfengesetz Notwendige Unterlagen bei Antragstellung in Kopie:
ausgestellt von der zuständigen Beihilfenbehörde. Gesetzliche Grundlage zur Anspruchsvoraussetzung: |