2. Anspruchsgrundlage - ORF-Beitrag, Telefon, Strom, Gas

Hinweis:

Neben der Anspruchsberechtigung ist auch das Haushalts-Nettoeinkommen relevant. Dieses darf den gesetzlich vorgeschriebenen Befreiungsrichtsatz nicht überschreiten. 

Sollten Sie nicht zu einer anspruchsberechtigen Persongruppe (Anspruchsgrundlage) gehören, besteht gegebenenfalls die Möglichkeit einer EAG-Kosten-Deckelung nach § 72a EAG. 

Wer ist anspruchsberechtigt?

Arbeitslos

Bezieher von Leistungen nach dem aktuellen Arbeitslosenversicherungsgesetz, Beihilfen nach dem aktuellen Arbeitsmarktförderungsgesetz, Beihilfen nach dem aktuellen Arbeitsmarktservicegesetz

Notwendige Unterlagen bei Antragstellung in Kopie:

  • Kopie der aktuellen Taggeldbestätigung bzw. aktuellen Bescheinigung des Arbeitsmarktservices. 
Gesetzliche Grundlage zur Anspruchsvoraussetzung:
Gehörlos

Notwendige Unterlagen bei Antragstellung in Kopie:

  • Kopie des Behindertenausweises, aus dem die Gehörlosigkeit hervorgeht
  • Aktuelles fachärztliches Attest über die Gehörlosigkeit bzw. die schwere Hörbehinderung.
Gesetzliche Grundlage zur Anspruchsvoraussetzung:
Beihilfe zum
Kinderbetreuungsgeld

Der Zuschuss zum Kinderbetreuungsgeld wurde durch die Beihilfe zum Kinderbetreuungsgeld abgelöst (für Kinder, die ab 1.1.2010 geboren wurden)

Achtung: Das Kinderbetreuungsgeldes ohne dessen Beihilfe stellt keine Anspruchsgrundlage dar. Es handelt sich um eine Leistung aufgrund des Kinderbetreuungsgeldgesetzes und ist demnach dem Haushaltseinkommen anzurechnen.

Notwendige Unterlagen bei Antragstellung in Kopie:

Gesetzliche Grundlage zur Anspruchsvoraussetzung:
Lehrlinge (volljährig) AB 1.1.2024 ORF-Beitrag
Lehrlinge gemäß §1 des Berufsausbildungsgesetzes, BGBI. Nr. 142/1969 sind Personen, die auf Grund eines Lehrvertrages zur Erlernung eines in der Lehrberufsliste angeführten Lehrberufes bei einem Lehrherrn fachlich ausgebildet und im Rahmen dieser Ausbildung verwendet werden.

Notwendige Unterlagen bei Antragstellung in Kopie

Gesetzliche Grundlage zur Anspruchsvoraussetzung:
§ 47 Abs. 1 der Fernmeldegebührenordnung, FGO GBBL. Nr. 170/1970

Leistung aus sonstigen öffentlichen Mitteln
(soziale Hilfsbedürftigkeit)

Bezieher von Leistungen aus sonstigen öffentlichen Mitteln wegen sozialer Hilfsbedürftigkeit. Hierzu zählen unter anderem der Bezug der Grundversorgung, Zivildienstleistende, Rezeptgebührenbefreiung etc. )

Notwendige Unterlagen bei Antragstellung in Kopie:

  • Nachweis der Bescheinigung über den Bezug der Grundversorgung
  • Kopie Ihres Zuweisungsbescheides (Zivildienst)
  • Nachweis der Rezeptgebührenbefreiung
Gesetzliche Grundlage zur Anspruchsvoraussetzung:
Mindestsicherung
(ehem. Sozialhilfe)

Die Bedarfsorientierte Mindestsicherung hat die Sozialhilfe abgelöst.

Notwendige Unterlagen bei Antragstellung in Kopie:

  • Kopie des Nachweises über laufende Leistungen aus der Sozialhilfe, der freien Wohlfahrtspflege oder aus sonstigen öffentlichen Mitteln wegen sozialer Bedürftigkeit z.B. Bescheid der Mindestsicherung
Gesetzliche Grundlage zur Anspruchsvoraussetzung:
Pension

Bezieher von Leistungen nach pensionsrechtlichen Bestimmungen oder diesen Zuwendungen vergleichbare sonstige wiederkehrende Leistungen versorgungsrechtlicher Art der öffentlichen Hand

Notwendige Unterlagen bei Antragstellung in Kopie:

  • Aktuellen Kontoauszug (mit Pensionsüberweisung)
  • bzw. gültigen Pensionsbescheid.(ebenso ggf. für Waisen-¬oder Witwenpension, sonstigen wiederkehrenden Leistung vom Sozialministeriumservice (Kriegsopferrente, Heeresversorgungsrente, Opferfürsorgerente, Verbrechensopferrente)
Gesetzliche Grundlage zur Anspruchsvoraussetzung:
Pflegegeld

Bezieher von Pflegegeld oder einer vergleichbaren Leistung.

Notwendige Unterlagen bei Antragstellung in Kopie:

  • Kontoauszug bzw. Kopie des aktuellen, gültigen Pflegegeldbescheid
  • Ggf. Nachweis über den Bezug eines Zuschusses des Sozialministerium-Service zur Unterstützung der 24-Stunden-Betreuung, inkl Nachweis über die Höhe der Ausgaben.

Gesetzliche Grundlage zur Anspruchsvoraussetzung:

Studienbeihilfe
Schülerbeihilfe

Beihilfen nach dem aktuellen Studienförderungsgesetz bzw. Schülerbeihilfengesetz

Notwendige Unterlagen bei Antragstellung in Kopie:

ausgestellt von der zuständigen Beihilfenbehörde. 

Gesetzliche Grundlage zur Anspruchsvoraussetzung: