Begünstigungsende - Wegfall der Begünstigung

  • Der Wegfall der Voraussetzung für die Begünstigung ist der ORF-Beitrags Service GmbH umgehend zu melden.
  • Die Entziehung einer Befreiung / Zuschussleistung kann rückwirkend mit dem Zeitpunkt ausgesprochen werden, an dem die Voraussetzung für die Begünstigung weggefallen ist.

Jedenfalls erlischt die Begünstigung durch 

  • Verzicht, Tod oder Erlöschen der Rechtspersönlichkeit
  • Übertragung, Kündigung oder Auflassung des Kommunikationsdienstes
  • Abmeldung der Hauptwohnsitz-Adresse
  • Übersiedlung
  • Ablauf des Befreiungs-/Zuschusszeitraums
  • Entziehung oder missbräuchliche Weitergabe des Kommunikationsdienstes an Dritte
 
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