3. Haushalts-Nettoeinkommen - Richtsätze/Einkommen/Abzüge

Darunter versteht man das Nettoeinkommen ALLER in einem Haushalt lebenden Personen. D.h. die Summe sämtlicher Einkünfte in Geld oder Geldeswert nach Ausgleich mit Verlusten und vermindert um die gesetzlich geregelten Abzüge (z.B. Sozial­versicherungs­beiträge, Lohnsteuer).

Das Haushaltsnetto-Einkommen darf den gesetzlich vorgeschriebenen Befreiungsrichtsatz nicht überschreiten. 

Richtsätze in EUR pro Monat ab 01.01.2024

1 Person

1.364,12

2 Personen

2.152,03

für jede weitere Person

 210,48

Anzurechnende und nicht anzurechnende Einkommen  

Monatliches Nettoeinkommen ALLER in einem Haushalt lebender Personen. Das Haushaltsnetto-Einkommen darf den gesetzlich vorgeschriebenen Befreiungsrichtsatz nicht überschreiten. Übersteigt das Haushaltsnettoeinkommen die maßgeblichen Betragsgrenzen, kann die antragstellende Person abzugsfähige Ausgaben geltend machen. 

Übersicht Anzurechnende und nicht anzurechnende Einkommen 

Abzugsfähige Ausgaben:

Übersteigt das Nettoeinkommen die maßgeblichen Betragsgrenzen, kann der Antragsteller folgende abzugsfähige Ausgaben geltend machen: 

Übersicht der abzugsfähigen Ausgaben