Haushalts-Nettoeinkommen - Richtsätze/Einkommen/Abzüge
Darunter versteht man das Nettoeinkommen ALLER in einem Haushalt lebenden Personen. D.h. die Summe sämtlicher Einkünfte in Geld oder Geldeswert nach Ausgleich mit Verlusten und vermindert um die gesetzlich geregelten Abzüge (z.B. Sozialversicherungsbeiträge, Lohnsteuer).
![]() | Das Haushalts-Nettoeinkommen darf den gesetzlich vorgeschriebenen Befreiungsrichtsatz nicht überschreiten. Richtsätze in EUR pro Monat ab 01.01.2025
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Anzurechnende und nicht anzurechnende Einkommen
![]() | Monatliches Nettoeinkommen ALLER in einem Haushalt lebender Personen. Das Haushalts-Nettoeinkommen darf den gesetzlich vorgeschriebenen Befreiungsrichtsatz nicht überschreiten. Übersteigt das Haushalts-Nettoeinkommen die maßgeblichen Betragsgrenzen, kann die antragstellende Person abzugsfähige Ausgaben geltend machen. |
Abzugsfähige Ausgaben:
![]() | Übersteigt das Nettoeinkommen die maßgeblichen Betragsgrenzen, kann der Antragsteller folgende abzugsfähige Ausgaben geltend machen: |