Was bedeutet Kosten-Befreiung?
Befreiung der Erneuerbaren-Förderkosten nach EAG § 72
Unter bestimmten Voraussetzungen müssen Haushalte die Erneuerbaren Förderkosten nicht bezahlen (= EAG-Kosten-Befreiung).
Es handelt sich um Kosten, die Sie aktuell auf Ihrer Strom- und/oder Gas-Rechnung finden:
- Erneuerbaren-Förderpauschale,
- Erneuerbaren-Förderbeitrag
- Grüngas-Förderbeitrag
Beispiel: Die EAG-Kosten-Befreiung ist aktuell eine Voraussetzung für die Gewährung des Netzkosten-Zuschusses. Der Netzkosten-Zuschuss wird Haushalten mit einer EAG-Kosten-Befreiung zwischen 1.1.2023 – 30.6.2024 gewährt. Dieser beträgt EUR 200.
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Wer kann Geld bei der Strom- und Gas-Rechnung sparen?
Ein Antrag auf EAG-Kosten-Befreiung kann von Personen gestellt werden, die folgende Voraussetzungen erfüllen:
- ein Nachweis über eine im Gesetz angeführte Anspruchsgrundlage liegt vor
- die gesetzlich festgelegten Richtsätze für das Netto-Einkommen aller Haushaltsmitglieder werden NICHT überschritten
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Welches Formular und welche Unterlagen sind für die EAG-Kosten-Befreiung notwendig?
Die Antragsformular mit Ausfüllhilfen und alle wesentlichen Informationen finden Sie hier als ausfüllbare PDF-Formular:
Informationen, die unbedingt am Antragsformular anzugeben bzw. beizulegen sind:
Personendaten: | Name, Adresse, Kontaktdaten |
Zählpunkt- nummer(n) | Für alle installierten Strom- bzw. Gas-Zähler Ihres Standorts (Hautwohnsitz). Sie finden diese auf Ihrer Rechnung (Strom/Gas) bzw. auf dem Netzzugangsvertrag. Bei der Zählpunktnummer handelt es sich um eine 33stellige alphanumerisches KennzeichNummer, beginnend mit AT. |
Vertragspartner/in Energienetzbetreiber | Person auf die der Netzzugangsvertrag lautet, sofern nicht gleichlautend mit Antragsteller/in. |
Bestätigung |
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Beilage in KOPIE |
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Unterstützung / Beratungsstellen
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Arbeiterkammer: