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Was bedeutet Kosten-Befreiung?

Befreiung der Erneuerbaren-Förderkosten nach EAG § 72

Unter bestimmten Voraussetzungen müssen Haushalte die Erneuerbaren Förderkosten nicht bezahlen (= EAG-Kosten-Befreiung).

Es handelt sich um Kosten, die Sie aktuell auf Ihrer Strom- und/oder Gas-Rechnung finden:

  • Erneuerbaren-Förderpauschale,
  • Erneuerbaren-Förderbeitrag
  • Grüngas-Förderbeitrag

Mit einer EAG-Kosten-Befreiung können Sie automatisch weitere Begünstigungen erhalten.

 

Hinweis zur Grüngasförderpauschale (Stand Juli 2025)

Die gesetzliche Möglichkeit zur Befreiung von der Grüngas-Förderpauschale ist im Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz vorgesehen.
Allerdings ist die dafür notwendige Verordnung zur Festlegung und Einhebung des Grüngas-Förderbeitrags derzeit noch nicht erlassen worden.

Daher ist aktuell keine Antragstellung auf Befreiung möglich.

Sobald die rechtlichen Voraussetzungen vorliegen und Anträge entgegengenommen werden können, informieren wir Sie selbstverständlich umgehend.

Wer kann Geld bei der Strom- und Gas-Rechnung sparen?

Ein Antrag auf EAG-Kosten-Befreiung kann von Personen gestellt werden, die folgende Voraussetzungen erfüllen:

  1. ein Nachweis über eine im Gesetz angeführte Anspruchsgrundlage liegt vor
  2. die gesetzlich festgelegten Richtsätze für das Netto-Einkommen aller Haushaltsmitglieder werden NICHT überschritten
  • Es ist keine Anmeldung beim ORF-Beitrags Service notwendig: 
    Ob Sie beim ORF-Beitrags Service gemeldet sind oder nicht, ist für einen Antrag auf EAG-Kosten-Befreiung nicht relevant.
  • Sollten Sie nicht zu einer anspruchsberechtigen Personengruppe gehören, besteht gegebenenfalls die Möglichkeit einer EAG-Kosten-Deckelung für Strom nach § 72a EAG.

Welches Formular und welche Unterlagen sind für die EAG-Kosten-Befreiung notwendig?

Die Antragsformular mit Ausfüllhilfen und alle wesentlichen Informationen finden Sie hier als ausfüllbare PDF-Formular: 

ORF-Beitrag: Befreiung von der Beitragspflicht des ORF-Beitrags und den damit verbundenen Abgaben und/oder 

Telefon-Befreiung: Zuerkennung einer Zuschussleistung zu Fernsprechentgelten sowie auf

EAG-Kosten-Befreiung (Strom/Gas): Befreiung von der Entrichtung der Erneuerbaren-Förderpauschale und des Erneuerbaren-Förderbeitrags bzw. Befreiung von der Entrichtung des Grüngas-Förderbeitrags

Informationen, die unbedingt am Antragsformular anzugeben bzw. beizulegen sind:

Personendaten:Name, Adresse, Kontaktdaten
Zählpunkt-
nummer(n)
Für alle installierten Strom- bzw. Gas-Zähler Ihres Standorts (Hautwohnsitz).
Sie finden diese auf Ihrer Rechnung (Strom/Gas) bzw. auf dem Netzzugangsvertrag.
Bei der Zählpunktnummer handelt es sich um eine 33stellige alphanumerisches KennzeichNummer, beginnend mit AT.
Vertragspartner/in
Energienetzbetreiber
Person auf die der Netzzugangsvertrag lautet, sofern nicht gleichlautend mit Antragsteller/in.
Bestätigung 
  1. Der Standort, für den die Befreiung von der Rundfunkgebühr beantragt wird, ist der Hauptwohnsitz.
  2. Antragsteller/in - & ggf. Vertragspartner/in des Netzbetreibers (Strom/Gas):
  3. Sie bestätigen die Richtigkeit Ihrer Angaben und erteilen mit Ihrer Unterschrift Ihr Einverständnis zum Datenaustausch zwischen ORF-Beitrags Service GmbH und Netzbetreiber.
Beilage
in KOPIE
  1. Rechnung (Strom/Gas) oder
  2. Netzzugangsvertrag (Strom und/oder Gas) oder
  3. Bestätigung des Netzbetreibers (Strom/Gas) mit Angabe der Zählpunktnummer(n)