Was bedeutet Kosten-Befreiung?
Befreiung der Erneuerbaren-Förderkosten nach EAG § 72
Unter bestimmten Voraussetzungen müssen Haushalte die Erneuerbaren Förderkosten nicht bezahlen (= EAG-Kosten-Befreiung).
Es handelt sich um Kosten, die Sie aktuell auf Ihrer Strom- und/oder Gas-Rechnung finden:
- Erneuerbaren-Förderpauschale,
- Erneuerbaren-Förderbeitrag
- Grüngas-Förderbeitrag
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Hinweis zur Grüngasförderpauschale (Stand Juli 2025)
Die gesetzliche Möglichkeit zur Befreiung von der Grüngas-Förderpauschale ist im Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz vorgesehen.
Allerdings ist die dafür notwendige Verordnung zur Festlegung und Einhebung des Grüngas-Förderbeitrags derzeit noch nicht erlassen worden.
Daher ist aktuell keine Antragstellung auf Befreiung möglich.
Sobald die rechtlichen Voraussetzungen vorliegen und Anträge entgegengenommen werden können, informieren wir Sie selbstverständlich umgehend.
Wer kann Geld bei der Strom- und Gas-Rechnung sparen?
Ein Antrag auf EAG-Kosten-Befreiung kann von Personen gestellt werden, die folgende Voraussetzungen erfüllen:
- ein Nachweis über eine im Gesetz angeführte Anspruchsgrundlage liegt vor
- die gesetzlich festgelegten Richtsätze für das Netto-Einkommen aller Haushaltsmitglieder werden NICHT überschritten
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Welches Formular und welche Unterlagen sind für die EAG-Kosten-Befreiung notwendig?
Die Antragsformular mit Ausfüllhilfen und alle wesentlichen Informationen finden Sie hier als ausfüllbare PDF-Formular:
![]() | ORF-Beitrag: Befreiung von der Beitragspflicht des ORF-Beitrags und den damit verbundenen Abgaben und/oder Telefon-Befreiung: Zuerkennung einer Zuschussleistung zu Fernsprechentgelten sowie auf EAG-Kosten-Befreiung (Strom/Gas): Befreiung von der Entrichtung der Erneuerbaren-Förderpauschale und des Erneuerbaren-Förderbeitrags bzw. Befreiung von der Entrichtung des Grüngas-Förderbeitrags |
Informationen, die unbedingt am Antragsformular anzugeben bzw. beizulegen sind:
Personendaten: | Name, Adresse, Kontaktdaten |
Zählpunkt- nummer(n) | Für alle installierten Strom- bzw. Gas-Zähler Ihres Standorts (Hautwohnsitz). Sie finden diese auf Ihrer Rechnung (Strom/Gas) bzw. auf dem Netzzugangsvertrag. Bei der Zählpunktnummer handelt es sich um eine 33stellige alphanumerisches KennzeichNummer, beginnend mit AT. |
Vertragspartner/in Energienetzbetreiber | Person auf die der Netzzugangsvertrag lautet, sofern nicht gleichlautend mit Antragsteller/in. |
Bestätigung |
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Beilage in KOPIE |
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Unterstützung / Beratungsstellen
E-Control:
Arbeiterkammer: