1. Allgemeine Voraussetzungen - ORF-Beitrag, Telefon, Strom, Gas
ORF-Beitrag: Erklärvideo Gibt es eine Befreiung vom ORF-Beitrag? |
ORF-Beitrag: Die Person, die den Antrag stellt, muss:
- volljährig sein
- darf nicht von anderen Personen zur Erlangung der Befreiung beziehungsweise der Zuschussleistung vorgeschoben sein.
- an der Adresse, für welche die Befreiung beantragt wird, ihren Hauptwohnsitz haben.
Lesen Sie mehr: 2. Wer ist anspruchsberechtigt? | |
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Telefon: Zuschussleistung zum Fernsprechentgelt
- Der Fernsprechentgeltzuschuss gebührt nur einmal pro Person, insbesondere darf pro Haushalt nur eine Zuschussleistung bezogen werden.
- Die Person muss volljährig sein und darf nicht von anderen Personen zur Erlangung der Befreiung beziehungsweise der Zuschussleistung vorgeschoben sein.
- Der Kommunikationsdienst, für den ein Zuschuss beantragt oder bereits bezogen wird, darf nur für private Zwecke genutzt werden.
- Betreiber für Zuschussleistung
Lesen Sie mehr: Zuschussleistung zum Fernsprechentgelt? Wer ist anspruchsberechtigt? |
Strom & Gas: EAG-Kosten-BEFREIUNG nach § 72 EAG
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Sparen Sie jetzt Geld bei Ihrer Strom- und/oder Gas-Rechnung:
Sie haben jetzt die Möglichkeit einen Antrag auf EAG-Kostenbefreiung nach § 72 EAG zu stellen. Auch diese Service-Leistung wird über die ORF-Beitrags Service GmbH durchgeführt. - Hinweis:
- Der Energiebezugsvertrag muss dafür namentlich nicht auf die/den Antragsteller*in lauten. Der Vertrag kann auch auf ein anderes Haushaltsmitglied ausgestellt sein.
- Sollten Sie nicht zu einer anspruchsberechtigen Personengruppe „Wer ist anspruchsberechtigt“ gehören, besteht gegebenenfalls die Möglichkeit einer Kostendeckelung nach § 72a EAG.
Lesen Sie mehr: EAG-Kosten-BEFREIUNG? und unter Punkt 2. Wer ist anspruchsberechtigt? |
Strom: EAG-Kosten-DECKELUNG nach § 72a EAG
- Eine Kostendeckelung nach § 72a EAG ist für Haushalte mit geringem Haushaltsnettoeinkommen möglich, welchen mangels Anspruchsgrundlage keine EAG-Kostenbefreiung nach § 72 zusteht.
Lesen Sie mehr: EAG-Kosten-DECKELUNG? und unter Punkt 2. Wer ist anspruchsberechtigt? |