1. Allgemeine Voraussetzungen - ORF-Beitrag, Telefon, Strom, Gas

ORF-Beitrag: Erklärvideo
Gibt es eine Befreiung vom ORF-Beitrag?

ORF-Beitrag: Die Person, die den Antrag stellt, muss:

  • volljährig sein
  • darf nicht von anderen Personen zur Erlangung der Befreiung beziehungsweise der Zuschussleistung vorgeschoben sein.
  • an der Adresse, für welche die Befreiung beantragt wird, ihren Hauptwohnsitz haben. 
Lesen Sie mehr: 2. Wer ist anspruchsberechtigt?
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Telefon: Zuschussleistung zum Fernsprechentgelt

  • Der Fernsprechentgeltzuschuss gebührt nur einmal pro Person, insbesondere darf pro Haushalt nur eine Zuschussleistung bezogen werden.
  • Die Person muss volljährig sein und darf nicht von anderen Personen zur Erlangung der Befreiung beziehungsweise der Zuschussleistung vorgeschoben sein.
  • Der Kommunikationsdienst, für den ein Zuschuss beantragt oder bereits bezogen wird, darf nur für private Zwecke genutzt werden.
  • Betreiber für Zuschussleistung
Lesen Sie mehr: Zuschussleistung zum FernsprechentgeltWer ist anspruchsberechtigt?

Strom & Gas: EAG-Kosten-BEFREIUNG nach § 72 EAG

Lesen Sie mehr: EAG-Kosten-BEFREIUNG? und unter Punkt 2. Wer ist anspruchsberechtigt?

Strom: EAG-Kosten-DECKELUNG nach § 72a EAG

Lesen Sie mehr: EAG-Kosten-DECKELUNG? und unter Punkt 2. Wer ist anspruchsberechtigt?