Haushaltsnetto-Einkommen

Anzurechnende und nicht anzurechnende Einkünfte

Monatliches Nettoeinkommen ALLER in einem Haushalt lebender Personen. Das Haushaltsnetto-Einkommen darf den gesetzlich vorgeschriebenen Befreiungsrichtsatz nicht überschreiten. Übersteigt das Haushaltsnettoeinkommen die maßgeblichen Betragsgrenzen, kann die antragstellende Person abzugsfähige Ausgaben geltend machen. 

Nicht zum Einkommen zählt:
  • Leistungen auf Grund des Familienlastenausgleichsgesetzes 1967 (z.B. Familienbeihilfe)
  • Bezüge vom Sozialministeriumservice (Kriegsopferrenten, Heeresversorgungsrenten, Opferfürsorgerenten, Verbrechensopferrenten)
  • Unfallrenten
  • Pflegegeld
  • Einkünfte der am Standort einer zu pflegenden Person lebenden Pflegeperson, die aus den Einkünften anderer im Haushalt lebender Personen bestritten werden.
Anzurechnende Einkommen
Alimente/Unterhalt

Notwendige Unterlagen bei Antragstellung in Kopie

  • Unterlagen zu den Bezügen von Alimenten bzw. sonstigen Unterhaltszahlungen
AMS-Bezug Der AMS Bezug entspricht dem Arbeitslosengeld.

Notwendige Unterlagen bei Antragstellung in Kopie
  • Kopie der aktuellen Taggeldbestätigung bzw. aktuellen Bescheinigung des Arbeitsmarktservices.
Grundversorgung Die Grundversorgung entspricht der Versorgung von Asylwerbern und anderen hilfsbedürftigen Fremden durch den Staat.

Notwendige Unterlagen bei Antragstellung in Kopie
  • Nachweis der Bescheinigung über den Bezug der Grundversorgung.
Kinderbetreuungsgeld mit etwaiger Beihilfe Beim Kinderbetreuungsgeld handelt sich um eine Leistung aufgrund des Kinderbetreuungsgeldgesetzes und ist demnach dem Haushaltseinkommen anzurechnen.

Anders verhält es sich bei einer Leistung aufgrund des Familienlastenausgleichsgesetzes (= Familienbeihilfe). Dieses wird nicht dem Haushaltsnettoeinkommen angerechnet.

Notwendige Unterlagen bei Antragstellung in Kopie
Krankengeld

Das Krankengeld soll den Verdienstentgang (teilweise) ersetzen, der durch eine Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit (Krankenstand) entstanden ist.

Notwendige Unterlagen bei Antragstellung in Kopie

  • Antragsteller: Nachweis des aktuellen Bescheides mit Dauer, Höhe und Versicherungsverhältnisses
  • Mitbewohner: adäquater, aktueller Beleg des Bezuges(Idealfall: Bescheid, auch Kontoauszug möglich)
Lohn/Gehalt Monatlichen Netto-Einkommen (exklusive der gesetzlichen Abzüge, wie Lohnsteuer, Lohnsteuer, etc.)

Hierzu zählen auch Einkommen aus geringfügiger oder Teilzeitbeschäftigungen sowie die Lehrlingsentschädigung. 

Notwendige Unterlagen bei Antragstellung in Kopie
Mindestsicherung

Die Mindestsicherung bzw. Sozialhilfe entspricht der finanziellen Unterstützung zur Sicherung des Lebensunterhalts und Wohnbedarfs.

Notwendige Unterlagen bei Antragstellung in Kopie

  • Kopie des Nachweises über laufende Leistungen aus der Sozialhilfe, der freien Wohlfahrtspflege oder aus sonstigen öffentlichen Mitteln wegen sozialer Bedürftigkeit. (z.B. Rezeptgebührenbefreiung)
Pension Pensionseinkommen oder Altersversorgung:
Bezug von Leistungen nach pensionsrechtlichen Bestimmungen oder diesen Zuwendungen vergleichbare sonstige wiederkehrende Leistungen versorgungsrechtlicher Art der öffentlichen Hand.

Notwendige Unterlagen bei Antragstellung in Kopie
  • Aktuellen Kontoauszug (mit Pensionsüberweisung)
  • bzw. gültigen Pensionsbescheid.
  • Ebenso Unterlagen ggf. für Waisen-oder Witwenpension
  • Ggf. Kopie der Befreiung von der Rezeptgebühr.
Rehabilitationsgeld Das Rehabilitationsgeld wird bei vorübergehender Berufsunfähigkeit (Invalidität) statt einer befristeten Berufsunfähigkeitspension (Invaliditätspension) ausbezahlt.

Notwendige Unterlagen bei Antragstellung in Kopie
  • Bescheid des aktuellen Bezugs von Rehabilitationsgeld
Studien- /
Schulbeihilfe
Bezug von Beihilfen nach dem aktuellen Studienförderungsgesetz bzw. Schülerbeihilfengesetz.

Notwendige Unterlagen bei Antragstellung in Kopie
Aktueller Bescheid über den Bezug
  • eines österreichischen Stipendiums aus sozialen Gründen
  • bzw. von Schulbeihilfe
Unterhalt/
Taschengeld
Sämtliche Einkünfte in Geld oder Geldeswert

Zum Beispiel:
  • Studenten: Finanzielle Unterstützung der Eltern bei studierenden Kindern.
  • Zivildiener: Familienunterhalt (entspricht nicht der Familienbeihilfe
Notwendige Unterlagen bei Antragstellung in Kopie
  • Angabe über finanzielle Unterstützung seitens Familienangehöriger und Dritter
  • Nachweis über den Bezug von Familienunterhalt (entspricht nicht der Familienbeihilfe)
Verpflegungsgeld +
Grundvergütung
(Zivildiener)
Grundvergütung wird vom Rechtsträger bzw. der Einrichtung an den Zivildienstleistenden ausbezahlt.
Wenn die Naturalverpflegung nicht möglich ist, muss die Einrichtung (deren Rechtsträger) ein Verpflegungsgeld nach den Grundsätzen der Verpflegungsverordnung berechnen und an den Zivildienstleistenden ausbezahlen.

Notwendige Unterlagen bei Antragstellung in Kopie
  • Kopie Ihres Zuweisungsbescheides
Wochengeld Das Wochengeld stellt eine finanzielle Stütze für werdende Mütter im Mutterschutz dar.

Notwendige Unterlagen bei Antragstellung in Kopie
  • Bescheinigung des Bezugs des Wochengeldes
Sonstige Einkünfte
  • Summe sämtlicher Einkünfte in Geld oder Geldeswert (Sachbezug), vermindert um die gesetzlichen geregelten Abzüge (z.B. Sozialversicherungsbeiträge, Lohnsteuer)
  • Sonstige Einkünfte nach dem Einkommenssteuergesetz § 2 (zum Beispiel Einkünfte aus Vermietung oder Verpachtung etc.)
Notwendige Unterlagen bei Antragstellung in Kopie
  • Aktuelle Einkommensbestätigung
  • oder der letzte Einkommensteuerbescheid
  • ggf. Kopie des Einheitswertbescheides (bei gegebenenfalls aktiver, übergebener, verkaufter bzw. verpachteter Landwirtschaft).