Haushalts-Nettoeinkommen
Monatliches Nettoeinkommen ALLER in einem Haushalt lebender Personen. Das Haushalts-Nettoeinkommen darf den gesetzlich vorgeschriebenen Befreiungsrichtsatz nicht überschreiten. Übersteigt das Haushalts-Nettoeinkommen die maßgeblichen Betragsgrenzen, kann die antragstellende Person abzugsfähige Ausgaben geltend machen.
Nicht zum Einkommen zählt:
- Leistungen auf Grund des Familienlastenausgleichsgesetzes 1967 (z.B. Familienbeihilfe)
- Bezüge vom Sozialministeriumservice (Kriegsopferrenten, Heeresversorgungsrenten, Opferfürsorgerenten, Verbrechensopferrenten)
- Unfallrenten
- Pflegegeld
- Einkünfte der am Standort einer zu pflegenden Person lebenden Pflegeperson, die aus den Einkünften anderer im Haushalt lebender Personen bestritten werden.
Anzurechnende Einkommen
Alimente/Unterhalt |
Notwendige Unterlagen bei Antragstellung in Kopie
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AMS-Bezug | Der AMS Bezug entspricht dem Arbeitslosengeld.
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Grundversorgung | Die Grundversorgung entspricht der Versorgung von Asylwerbern und anderen hilfsbedürftigen Fremden durch den Staat.
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Kinderbetreuungsgeld mit etwaiger Beihilfe | Beim Kinderbetreuungsgeld handelt sich um eine Leistung aufgrund des Kinderbetreuungsgeldgesetzes und ist demnach dem Haushaltseinkommen anzurechnen.
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Krankengeld | Das Krankengeld soll den Verdienstentgang (teilweise) ersetzen, der durch eine Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit (Krankenstand) entstanden ist. Notwendige Unterlagen bei Antragstellung in Kopie
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Lohn/Gehalt | Monatlichen Nettoeinkommen (exklusive der gesetzlichen Abzüge, wie Lohnsteuer, Lohnsteuer, etc.)
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Mindestsicherung | Die Mindestsicherung bzw. Sozialhilfe entspricht der finanziellen Unterstützung zur Sicherung des Lebensunterhalts und Wohnbedarfs. Notwendige Unterlagen bei Antragstellung in Kopie
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Pension | Pensionseinkommen oder Altersversorgung:
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Rehabilitationsgeld | Das Rehabilitationsgeld wird bei vorübergehender Berufsunfähigkeit (Invalidität) statt einer befristeten Berufsunfähigkeitspension (Invaliditätspension) ausbezahlt.
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Studien- / Schulbeihilfe | Bezug von Beihilfen nach dem aktuellen Studienförderungsgesetz bzw. Schülerbeihilfengesetz.
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Unterhalt/ Taschengeld | Sämtliche Einkünfte in Geld oder Geldeswert
Notwendige Unterlagen bei Antragstellung in Kopie
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Verpflegungsgeld + Grundvergütung (Zivildiener) | Grundvergütung wird vom Rechtsträger bzw. der Einrichtung an den Zivildienstleistenden ausbezahlt.
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Wochengeld | Das Wochengeld stellt eine finanzielle Stütze für werdende Mütter im Mutterschutz dar.
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Sonstige Einkünfte |
Notwendige Unterlagen bei Antragstellung in Kopie
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