Übersteigt das Haushalts-Nettoeinkommen die maßgeblichen Betragsgrenzen, kann die antragstellende Person folgende abzugsfähige Ausgaben geltend machen:
Außergewöhnliche Belastungen
Anerkannte außergewöhnliche Belastungen
Notwendige Unterlagen bei Antragstellung in Kopie
Nachweis über anerkannte außergewöhnliche Belastungen im Sinne der §§ 34 u. 35 EStG, belegt durch den aktuellen Einkommenssteuerbescheid
Monatlichen Kosten für die 24h-Betreuung, vermindert um den Zuschuss des Sozialministerium-Service. Die 24h-Betreuung kann jedoch auch über den Einkommensteuerbescheid nachgewiesen werden.
Notwendige Unterlagen bei Antragstellung in Kopie
Nachweis über den Bezug eines Zuschusses des Sozialministerium-Service zur Unterstützung der 24-Stunden-Betreuung, inkl Nachweis über die Höhe der Ausgaben.
inklusive der Betriebskosten im Sinne des Mietrechtsgesetzes, des Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetzes und anderer vergleichbarer mieterschützender Gesetze. Hinweis: Gas/Strom zählt nicht zu den Betriebskosten
vermindert um eine etwaiger Mietzinsbeihilfe vom zuständigen Finanzamt.
Pauschalbetrag für Mietaufwand in Höhe von 140,00 Euro: Dieser wird automatisch als Abzugsposten für den Wohnaufwand angesetzt, wenn:
keine Angabe erfolgt
kein Rechtsverhältnis nach dem Mietrechtsgesetzes, dem Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz oder anderen vergleichbaren mieterschützenden Gesetzen besteht (Beispiel: Eigenheim).
Notwendige Unterlagen bei Antragstellung in Kopie
Aufschlüsselung der Miete inklusive Betriebskosten im Sinne des Mietrechtsgesetzes (MRG)
ggf. einen Nachweis über die Mietzinsbeihilfe und Wohnbeihilfe