Schließung / Ende der Beitragspflicht

Ist in einer Gemeinde letztmalig Kommunalsteuer zu zahlen (da die letzte Betriebsstätte geschlossen wird), so ist im folgenden Jahr auf Antrag kein ORF-Betrag mehr zu entrichten (§8 (4) OBG).

 

In diesem Fall benötigen wir bitte folgende Informationen/Nachweise:

  • Gemeindekennziffer
  • Es ist zumindest ein Nachweis pro Gemeinde zu erbringen. (Weitere Nachweise können zur abschließenden Beurteilung angefordert werden.)
    • Bestätigung Löschung aus Firmenbuch / FB-Auszug
    • Bestätigung Gewerbe-Löschung aus Gewerbeinformationssystem Austria / GISA-Auszug
    • Bestätigung Gewerbe-Ruhendmeldung aus Gewerbeinformationssystem Austria / GISA-Auszug
    • Bestätigung des Finanzamtes über Aufgabe einer gewerblichen bzw. beruflichen Tätigkeit (Formular Verf25)
    • Bestätigung Abmeldung gesetzliche Unfallversicherung (betrifft nur Land- und Forstwirte)
    • Bestätigung bei freiberuflicher Tätigkeit durch die jeweilige Kammer bzw. Standesvertretung (betrifft u.a. Ärzte, Rechtsanwälte, Steuerberater, Tierärzte, Wirtschaftsteuhänder, Zahnärzte, Ziviltechniker usw.)
    • Sonstige Bestätigung, die einen eindeutigen Nachweis für eine Schließung der letzten Betriebsstätte in der betreffenden Gemeinde darstellt (sofern Nachweis 1.-6. nicht erbracht werden kann)

 

Die Beitragspflicht im betrieblichen Bereich endet nach Ablauf des darauffolgenden Jahres, in dem in einer Gemeinde zuletzt Kommunalsteuer zu entrichten war. Wenn die Auflösung der letzten Betriebsstätte in einer Gemeinde bis zum 15.04. des Folgejahres durch den Betrieb schriftlich bekannt gegeben wird, kann die Beendigung mit Ende des Jahres der Auflösung erfolgen.

 

 

PDF-Formular, Schließungsanzeige:

Bekanntgabe von Organisations- oder Betriebsstätten-Adressen, bei Schließung der letzten Betriebsstätte in einer Gemeinde. Gemäß § 8 Abs 4 ORF-Beitrags-Gesetz 2024

PDF-Formular, Schließungsanzeige - Ergänzungsblatt:

Bekanntgabe von Organisations- oder Betriebsstätten-Adressen, bei Schließung von mehreren Betriebsstätten in unterschiedlichen Gemeinden. Gemäß ORF-Beitrags-Gesetz 2024