Schließung / Ende der Beitragspflicht
Ist in einer Gemeinde letztmalig Kommunalsteuer zu zahlen (da die letzte Betriebsstätte geschlossen wird), so ist im folgenden Jahr auf Antrag kein ORF-Betrag mehr zu entrichten (§8 (4) OBG).
Wir benötigen folgende Informationen/Nachweise:
- KUR Kennzahl Unternehmensregister
- Firmenbuch-Nummer oder GISA Zahl
- Steuernummer
- Gemeindekennziffer
- Nachweis der Standortschließung
- Sollte in der Gemeinde die einzige Betriebsstätte geschlossen werden:
- Kommunalsteuererklärung gemäß § 11 Abs 4 Kommunalsteuergesetz 1993 (KommStG 1993)
- Eine von mehreren Betriebstätten wird geschlossen:
- Bestätigung Löschung aus FB/ FB-Auszug
- Bestätigung Löschung aus GISA bzw Auszug GISA
- Bestätigung des Finanzamtes über Aufgabe einer gewerblichen bzw beruflichen Tätigkeit (Formular Verf25)
- Bestätigung Abmeldung Sozialversicherung
- Sollte in der Gemeinde die einzige Betriebsstätte geschlossen werden: