Schließung / Ende der Beitragspflicht

Ist in einer Gemeinde letztmalig Kommunalsteuer zu zahlen (da die letzte Betriebsstätte geschlossen wird), so ist im folgenden Jahr auf Antrag kein ORF-Betrag mehr zu entrichten (§8 (4) OBG).

Wir benötigen folgende Informationen/Nachweise:

  • KUR Kennzahl Unternehmensregister
  • Firmenbuch-Nummer oder GISA Zahl
  • Steuernummer
  • Gemeindekennziffer
  • Nachweis der Standortschließung
    • Sollte in der Gemeinde die einzige Betriebsstätte geschlossen werden:
      • Kommunalsteuererklärung gemäß § 11 Abs 4 Kommunalsteuergesetz 1993 (KommStG 1993)
    • Eine von mehreren Betriebstätten wird geschlossen:
      • Bestätigung Löschung aus FB/ FB-Auszug
      • Bestätigung Löschung aus GISA bzw Auszug GISA
      • Bestätigung des Finanzamtes über Aufgabe einer gewerblichen bzw beruflichen Tätigkeit (Formular Verf25)
      • Bestätigung Abmeldung Sozialversicherung