Zahlungsanweisung

Elektronische Zustellung: Unternehmens-Service-Portal
Unternehmen sind seit 1. Jänner 2020 gemäß § 1b E-Government-Gesetz verpflichtet, an der elektronischen Zustellung teilzunehmen. Davon ausgenommen sind jene Unternehmen, die wegen Unterschreitens der Umsatzgrenze nicht zur Abgabe von Umsatzsteuervoranmeldungen verpflichtet sind.

Hinweis:
Achten Sie bitte darauf, dass die in „Mein Postkorb“ hinterlegten E-Mail-Adressen aktuell und gültig sind. Sie können jederzeit über den Menüpunkt „Einstellungen“ geändert, gelöscht oder neu angelegt werden. Eine Adresse muss für Verständigungen immer aktiviert sein.

SEPA-Lastschrift (Einzugsermächtigung)

Wie das funktioniert?

PDF-Formular. SEPA-Lastschrift:
SEPA-Lastschrift: SEPA-Lastschrift im betrieblichen Bereich (PDF)
Upload-Center
Füllen Sie bitte das SEPA-Lastschrift-Formular (PDF) aus und laden Sie es unterschrieben im Upload-Center: orf.beitrag.at/upload hoch.