Antrag auf AUSNAHMEN: Privatpersonen an der Adresse einer Betriebsstätte:
Sind Privatpersonen an der identen Adresse einer Betriebsstätte mit Hauptwohnsitz gemeldet, ist laut dem ORF-Beitrags-Gesetz 2024 in folgenden Fällen keine gesonderte private Registrierung notwendig.
- Betriebsstandort eines kommunalsteuerpflichtigen Unternehmens
- Betriebsstätten von Unternehmen, die aufgrund Ihrer Tätigkeit von der Kommunalsteuer befreit sind.
Damit wir prüfen können, ob dies in Ihrem Fall zutrifft, ist ein Antrag auf Ausnahmen von der Beitragspflicht inklusive entsprechender Nachweise durch das/die Unternehmen/Organisation zu stellen. | |
PDF-Formular, inkl. Ausfüllhilfe Bekanntgabe von Organisations- oder Betriebsstätten-Adressen, an denen Personen mit Hauptwohnsitz Unterkünfte in Anspruch nehmen. Gemäß ORF-Beitrags-Gesetz 2024 | |
Bitte füllen Sie das Formular aus und legen Sie die entsprechenden Nachweise bei.
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Weitere Organisations- oder Betriebsstätten-Adresse, an der Personen mit Hauptwohnsitz gemeldet sind
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Die Übermittlung kann einfach mittels E-Mail erfolgen: | |
Ein Unternehmen, das nicht der Kommunalsteuer unterliegt, (z.B. Ein-Personen-Unternehmen EPU) wird auch nicht für den ORF Beitrag registriert. An dieser Adresse ist der ORF Beitrag von der dort mit Hauptwohnsitz gemeldeten Person zu entrichten. |