Antrag auf AUSNAHMEN: Privatpersonen an der Adresse einer Betriebsstätte:

Sind Privatpersonen an der identen Adresse einer Betriebsstätte mit Hauptwohnsitz gemeldet, ist laut dem ORF-Beitrags-Gesetz 2024 in folgenden Fällen keine gesonderte private Registrierung notwendig.

  •  Betriebsstandort eines kommunalsteuerpflichtigen Unternehmens
  •  Betriebsstätten von Unternehmen, die aufgrund Ihrer Tätigkeit von der Kommunalsteuer befreit sind.

Damit wir prüfen können, ob dies in Ihrem Fall zutrifft, ist ein Antrag auf Ausnahmen von der Beitragspflicht inklusive entsprechender Nachweise durch das/die Unternehmen/Organisation zu stellen.

PDF-Formular, inkl. Ausfüllhilfe

Bekanntgabe von Organisations- oder Betriebsstätten-Adressen, an denen Personen mit Hauptwohnsitz Unterkünfte in Anspruch nehmen. Gemäß ORF-Beitrags-Gesetz 2024
 

Bitte füllen Sie das Formular aus und legen Sie die entsprechenden Nachweise bei.

  • Kommunalsteuerbefreiung: behördliche Unterlage, etwa Bestätigung durch die Gemeinde
  • Kommunalsteuerpflicht: aktueller Einzahlungsbeleg über die Kommunalsteuer des Vorjahres (aktuell 2023) an die betreffende Gemeinde
 

Weitere Organisations- oder Betriebsstätten-Adresse, an der Personen mit Hauptwohnsitz gemeldet sind

Füllen Sie bitte entweder das Beiblatt "Adressliste" aus oder übermitteln Sie uns eine Excel- oder CSV-Datei mit allen notwendigen Angaben.

Die Übermittlung kann einfach mittels E-Mail erfolgen:

Ein Unternehmen, das nicht der Kommunalsteuer unterliegt, (z.B. Ein-Personen-Unternehmen EPU) wird auch nicht für den ORF Beitrag registriert. An dieser Adresse ist der ORF Beitrag von der dort mit Hauptwohnsitz gemeldeten Person zu entrichten.

Direkt registrieren unter: