Bemessungsgrundlage - Höhe des ORF Beitrages
Die Staffelung des ORF-Beitrags basiert auf der Summe der Arbeitslöhne, die im vorangegangenen Kalenderjahr an Dienstnehmer in den in der Gemeinde gelegenen Betriebsstätten gewährt wurden.
Mit der Entrichtung des ORF-Beitrags in einer Gemeinde werden sämtliche Betriebsstätten innerhalb der betreffenden Gemeinde abgedeckt.
Die Anzahl der ORF-Beiträge variiert, abhängig von der Bemessungsgrundlage:
Bemessungsgrundlage bis 1,6 Mio. Euro | Ein ORF-Beitrag |
Bemessungsgrundlage bis 3 Mio. Euro: | Zwei ORF-Beiträge |
Bemessungsgrundlage bis 10 Mio. Euro: | Sieben ORF-Beiträge |
Bemessungsgrundlage bis 50 Mio. Euro: | Zehn ORF-Beiträge |
Bemessungsgrundlage bis 90 Mio. Euro: | Zwanzig ORF-Beiträge |
Bemessungsgrundlage über 90 Mio. Euro: | Fünfzig ORF-Beiträge |
Der ORF-Beitrag ist im betrieblichen Bereich jährlich (1 x 12 Monate) zu entrichten. So sieht es der Gesetzgeber nun neu im ORF-Beitrags Gesetz 2024 vor.
Ein Unternehmer hat je Kalenderjahr maximal 100 ORF-Beiträge zu entrichten, unabhängig von der Anzahl der Betriebsstätten.
Der Versand der Zahlungsaufforderung beginnt schrittweise ab Juni 2024.
Mit der Zahlungsaufforderung erhalten Sie die Beiträge je Gemeinde- und Bundesland detailliert aufgeschlüsselt.