Bemessungsgrundlage - Höhe des ORF Beitrages

Die Staffelung des ORF-Beitrags basiert auf der Summe der Arbeitslöhne, die im vorangegangenen Kalenderjahr an Dienstnehmer in den in der Gemeinde gelegenen Betriebsstätten gewährt wurden.

Mit der Entrichtung des ORF-Beitrags in einer Gemeinde werden sämtliche Betriebsstätten innerhalb der betreffenden Gemeinde abgedeckt.

Die Anzahl der ORF-Beiträge variiert, abhängig von der Bemessungsgrundlage:

Bemessungsgrundlage bis 1,6 Mio. Euro Ein ORF-Beitrag
Bemessungsgrundlage bis 3 Mio. Euro: Zwei ORF-Beiträge
Bemessungsgrundlage bis 10 Mio. Euro: Sieben ORF-Beiträge
Bemessungsgrundlage bis 50 Mio. Euro: Zehn ORF-Beiträge
 Bemessungsgrundlage bis 90 Mio. Euro: Zwanzig ORF-Beiträge
Bemessungsgrundlage über 90 Mio. Euro: Fünfzig ORF-Beiträge

Der ORF-Beitrag ist im betrieblichen Bereich jährlich (1 x 12 Monate) zu entrichten. So sieht es der Gesetzgeber nun neu im ORF-Beitrags Gesetz 2024 vor.
Ein Unternehmer hat je Kalenderjahr maximal 100 ORF-Beiträge zu entrichten, unabhängig von der Anzahl der Betriebsstätten.

Der Versand der Zahlungsaufforderung beginnt schrittweise ab Juni 2024.
Mit der Zahlungsaufforderung erhalten Sie die Beiträge je Gemeinde- und Bundesland detailliert aufgeschlüsselt.