Zuschussleistung zum Fernsprechentgelt
Wo finde ich meine Beitrags-Nummer?
Die Beitragsnummer (zehnstellig) ist auf der Zahlungsaufforderung, der Zahlungsanweisung (Erlagschein) oder auf der Transaktionszeile des Kontoauszugs ersichtlich.
Unter Angabe von Namen, Anschrift und Geburtsdatum bzw. Firmennummer können wir Ihnen auch gerne Ihre Beitragsnummer telefonisch oder schriftlich mitteilen.
Muss ich eine Änderung melden, wenn meine Voraussetzungen für die Befreiung nicht mehr gegeben sind?
Ja. Bitte geben Sie uns diese Änderung schriftlich an folgende Adresse bekannt:
ONLINE Unterlagen nachreichen oder hochladen Hinweis: Für einen Antrag auf Befreiung benötigen wir ein vollständig ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular, inkl. notwendiger Unterlagen. | |
E-Mail: Post: | |
Fax: 050 200 DW 300 international: 004350 200 300 | |
Persönlicher Kundendienst: Faulmanngasse 4, 1040 Wien Mo-Fr 08:00-18:00 Uhr |
Anspruchsgrundlagen - Personengruppen
Lesen Sie mehr unter Wer ist anspruchsberechtigt?
Was bedeutet "Haushalts-Netto-Einkommen"?
Haushalts-Nettoeinkommen
Darunter versteht man das Nettoeinkommen ALLER in einem Haushalt lebenden Personen. D.h. die Summe sämtlicher Einkünfte in Geld oder Geldeswert nach Ausgleich mit Verlusten und vermindert um die gesetzlich geregelten Abzüge (z.B. Sozialversicherungsbeiträge, Lohnsteuer).
Lesen Sie hier mehr dazu Haushalts-Netto-Einkommen (Richtsätze, Anzurechnende und nicht anzurechnende Einkommen, Abzugsfähige Ausgaben)
Haushaltsnetto-Einkommen: Mögliche Abzüge (Verminderung)
Übersteigt das Haushaltsnettoeinkommen die maßgeblichen Betragsgrenzen, kann die antragstellende Person folgende abzugsfähige Ausgaben geltend machen:
Außergewöhnliche Belastungen | Anerkannte außergewöhnliche Belastungen Notwendige Unterlagen bei Antragstellung in Kopie
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24 Stunden Betreuung | Monatlichen Kosten für die 24h-Betreuung, vermindert um den Zuschuss des Sozialministerium-Service. Notwendige Unterlagen bei Antragstellung in Kopie
Gesetzliche Grundlage zum Abzug: |
Mietaufwand (Mietkosten) | Hauptmietzins:
Notwendige Unterlagen bei Antragstellung in Kopie
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Für welchen Anbieter kann ich eine Telefonbefreiung beantragen?
Derzeit können anspruchsberechtigte Personen zwischen folgenden Betreibern (Telefonanbieter) wählen.
Der Kommunikationsdienst, für den ein Zuschuss beantragt oder bereits bezogen wird, darf nicht für geschäftliche Zwecke genutzt werden. Der Fernsprechentgeltzuschuss gebührt nur einmal pro Person, insbesondere darf pro Haushalt nur eine Zuschussleistung bezogen werden. |
Bitte geben Sie den gewünschten Betreiber am Antragsformular an:
Festnetz | Handy | |
A1 Telekom Drei HELP mobile | HoT T-Mobile (Magenta) Spusu, Mass Response |
Wie geht es weiter?
- Sofern uns alle erforderlichen Unterlagen und Bestätigungen vorliegen, kann der Antrag positiv abgeschlossen werden.
- Per Post erhalten Sie einen Bescheid/Gutschein.
Leiten Sie diesen bitte so rasch wie möglich Ihrem Betreiber (Telefonanbieter) weiter.
Bei Fragen zur Einlösung des gewährten Zuschusses, wenden Sie sich bitte direkt an den jeweiligen Betreiber. - Die Befreiung/Zuschussleistung ist auf maximal fünf Jahre begrenzt. Vor Ablauf der Frist werden Sie rechtzeitig schriftlich verständigt, damit Sie Ihre Befreiung ggf. verlängern können.
Rechtliche Grundlage:
Fernsprechentgeltzuschussgesetz |
Welche Unterlagen benötigt die OBS von mir für eine Befreiung / Zuschuss-Leistung
Antragsformular: ORF-Beitrag / Telefon-Zuschuss / EAG-Kostenbefreiung
Checkliste: Bitte überprüfen Sie anhand der Checkliste, welche Informationen und Unterlagen in KOPIE benötigt werden. |
Testen Sie mit dem Befreiungsrechner in nur wenigen Schritten, ob Sie die Voraussetzungen für eine Befreiung/Zuschussleistung grundsätzlich erfüllen. |
Senden Sie das ausgefüllte und unterschriebene Formular - mit allen notwendigen Unterlagen bitte an:
Post: | ORF-Beitrags Service GmbH Postfach 1000, 1051 Wien |
Upload | ONLINE Antrag auf Befreiung übermitteltn oder Dokumente nachreichen Sie möchten uns einen Antrag senden oder Dokumente übermitteln oder nachreichen? Die unterstützten Dateiformate sind: jpeg, png und pdf. Die maximale Größe der Dateien beträgt 7 MB. |
E-Mail: | service@orf.beitrag.at |