Zuschussleistung zum Fernsprechentgelt

Die Beitragsnummer (zehnstellig) ist auf der Zahlungsaufforderung, der Zahlungsanweisung (Erlagschein) oder auf der Transaktionszeile des Kontoauszugs ersichtlich.

Unter Angabe von Namen, Anschrift und Geburtsdatum bzw. Firmennummer können wir Ihnen auch gerne Ihre Beitragsnummer telefonisch oder schriftlich mitteilen.

Ja. Bitte geben Sie uns diese Änderung schriftlich an folgende Adresse bekannt: 

ONLINE Unterlagen nachreichen oder hochladen
Upload-Center: orf.beitrag.at/upload

Hinweis: Für einen Antrag auf Befreiung benötigen wir ein vollständig ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular, inkl. notwendiger Unterlagen.

E-Mail: 
service@orf.beitrag.at

Post: 
ORF-Beitrags Service GmbH
Postfach 1000, 1051 Wien

Fax: 050 200 DW 300
inter­national: 004350 200 300
Persönlicher Kundendienst: 
Faulmanngasse 4, 1040 Wien  
Mo-Fr 08:00-18:00 Uhr

Haushalts-Nettoeinkommen 

Darunter versteht man das Nettoeinkommen ALLER in einem Haushalt lebenden Personen. D.h. die Summe sämtlicher Einkünfte in Geld oder Geldeswert nach Ausgleich mit Verlusten und vermindert um die gesetzlich geregelten Abzüge (z.B. Sozial­versicherungs­beiträge, Lohnsteuer).

Lesen Sie hier mehr dazu Haushalts-Netto-Einkommen (RichtsätzeAnzurechnende und nicht anzurechnende EinkommenAbzugsfähige Ausgaben)

Übersteigt das Haushaltsnettoeinkommen die maßgeblichen Betragsgrenzen, kann die antragstellende Person folgende abzugsfähige Ausgaben geltend machen: 

Außergewöhnliche Belastungen

Anerkannte außergewöhnliche Belastungen

Notwendige Unterlagen bei Antragstellung in Kopie

  • Nachweis über anerkannte außergewöhnliche Belastungen im Sinne der §§ 34 u. 35 EStG, belegt durch den aktuellen Einkommenssteuerbescheid
Gesetzliche Grundlage zum Abzug: 
24 Stunden Betreuung

Monatlichen Kosten für die 24h-Betreuung, vermindert um den Zuschuss des Sozialministerium-Service.
Die 24h-Betreuung kann jedoch auch über den Einkommensteuerbescheid nachgewiesen werden.

Notwendige Unterlagen bei Antragstellung in Kopie

  • Nachweis über den Bezug eines Zuschusses des Sozialministerium-Service zur Unterstützung der 24-Stunden-Betreuung, inkl Nachweis über die Höhe der Ausgaben.
  • Oder ggf. aktueller Einkommenssteuerbescheid

Gesetzliche Grundlage zum Abzug:

Mietaufwand (Mietkosten) Hauptmietzins:
  • inklusive der Betriebskosten im Sinne des Mietrechtsgesetzes, des Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetzes und anderer vergleichbarer mieterschützender Gesetze.
    Hinweis: Gas/Strom zählt nicht zu den Betriebskosten
  • vermindert um eine etwaiger Mietzinsbeihilfe vom zuständigen Finanzamt.
Pauschalbetrag für Mietaufwand in Höhe von 140,00 Euro: Dieser wird automatisch als Abzugsposten für den Wohnaufwand angesetzt, wenn:
  • keine Angabe erfolgt
  • kein Rechtsverhältnis nach dem Mietrechtsgesetzes, dem Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz oder anderen vergleichbaren mieterschützenden Gesetzen besteht
    (Beispiel: Eigenheim).

Notwendige Unterlagen bei Antragstellung in Kopie

  • Aufschlüsselung der Miete inklusive Betriebskosten im Sinne des Mietrechtsgesetzes (MRG)
  • ggf. einen Nachweis über die Mietzinsbeihilfe und Wohnbeihilfe
Gesetzliche Grundlage zum Abzug:

Derzeit können anspruchsberechtigte Personen zwischen folgenden Betreibern (Telefonanbieter) wählen.

Der Kommunikationsdienst, für den ein Zuschuss beantragt oder bereits bezogen wird, darf nicht für geschäftliche Zwecke genutzt werden.

Der Fernsprechentgeltzuschuss gebührt nur einmal pro Person, insbesondere darf pro Haushalt nur eine Zuschussleistung bezogen werden.

Bitte geben Sie den gewünschten Betreiber am Antragsformular an:

Festnetz Handy  

A1 Telekom

AICALL

COSYS DATA

fonira Telekom

Kabel TV-Amstetten

 

A1 Telekom

Drei

HELP mobile

HoT

T-Mobile (Magenta)

Spusu, Mass Response

Wie geht es weiter?

  • Sofern uns alle erforderlichen Unterlagen und Bestätigungen vorliegen, kann der Antrag positiv abgeschlossen werden.
  • Per Post erhalten Sie einen Bescheid/Gutschein.
    Leiten Sie diesen bitte so rasch wie möglich Ihrem Betreiber (Telefonanbieter) weiter.
    Bei Fragen zur Einlösung des gewährten Zuschusses, wenden Sie sich bitte direkt an den jeweiligen Betreiber.
  • Die Befreiung/Zuschussleistung ist auf maximal fünf Jahre begrenzt. Vor Ablauf der Frist werden Sie rechtzeitig schriftlich verständigt, damit Sie Ihre Befreiung ggf. verlängern können. 

Rechtliche Grundlage:

 

Fernsprechentgeltzuschussgesetz

Antragsformular: ORF-Beitrag / Telefon-Zuschuss / EAG-Kostenbefreiung

  • Befreiung von der Beitragspflicht des ORF-Beitrags und den damit verbundenen Abgaben 
  • Zuerkennung einer Zuschussleistung zu Fernsprechentgelten
  • Befreiung von der Entrichtung der Erneuerbaren-Förderpauschale und des Erneuerbaren-Förderbeitrags bzw. Befreiung von der Entrichtung des Grüngas-Förderbeitrags 

Checkliste: Bitte überprüfen Sie anhand der Checkliste, welche Informationen und Unterlagen in KOPIE benötigt werden.

Testen Sie mit dem Befreiungsrechner in nur wenigen Schritten, ob Sie die Voraussetzungen für eine Befreiung/Zuschussleistung grundsätzlich erfüllen.


Senden Sie das ausgefüllte und unterschriebene Formular - mit allen notwendigen Unterlagen bitte an: 

Post: ORF-Beitrags Service GmbH
Postfach 1000, 1051 Wien
Upload ONLINE Antrag auf Befreiung übermitteltn oder Dokumente nachreichen
Sie möchten uns einen Antrag senden oder Dokumente übermitteln oder nachreichen?
Die unterstützten Dateiformate sind: jpeg, png und pdf. Die maximale Größe der Dateien beträgt 7 MB.
E-Mail:

service@orf.beitrag.at
Als Beilage: Scan oder Datei (PDF-Dokument)
 

Befreiung der Erneuerbaren-Förderkosten nach EAG § 72

Deckelung der Erneuerbaren-Förderkosten nach EAG § 72a