Wie viel ist zu zahlen?
Der ORF-Beitrag entspricht grundsätzlich 15,30 Euro monatlich (Berechnungsgrundlage) und österreichweit. Der Beitrag ist im Voraus zu zahlen.
Hinzu kommen noch die sogenannten Landesabgaben je nach Bundesland. Ausnahme: Wien, Niederösterreich, Oberösterreich, Salzburg und Vorarlberg.
Die Höhe der Landesabgabe sowie deren Verwendung wird in den entsprechenden Landesgesetzblättern der Bundesländer geregelt.
Warum wird der ORF-Beitrag mit monatlich 15,30 Euro angegeben?
Für Neuanmeldungen ab 01. Jänner 2024 gelten neue Zahlungsmodalitäten: Mit Zahlschein (SEPA-Zahlungsanweisung) wird einmal jährlich gezahlt.
Mit Einrichtung einer Einzugsermächtigung (SEPA-Lastschrift) kann der Betrag auf 2-mal oder 6-mal im Jahr aufgeteilt werden.
Übersicht ab 1.1.2024 (in Euro)
Tabelle zum Download: ORF-Beitrag Übersicht (PDF)
Bundesland | ORF- Beitrag 1) | Landes- Abgabe 2) | Gesamt pro Monat | ORF-Beitrag je nach Zahlungsart- und weise | ||
6 x jährlich je 2 Monate | 2 x jährlich je 6 Monate | 1 x jährlich je 12 Monate | ||||
Wien | 15,30 | 0,00 | 15,30 | 30,60 | 91,80 | 183,60 |
Niederösterreich | 15,30 | 0,00 | 15,30 | 30,60 | 91,80 | 183,60 |
Burgenland | 15,30 | 4,60 | 19,90 | 39,80 | 119,40 | 238,80 |
Oberösterreich | 15,30 | 0,00 | 15,30 | 30,60 | 91,80 | 183,60 |
Salzburg | 15,30 | 0,00 | 15,30 | 30,60 | 91,80 | 183,60 |
Steiermark | 15,30 | 4,70 | 20,00 | 40,00 | 120,00 | 240,00 |
Kärnten | 15,30 | 4,60 | 19,90 | 39,80 | 119,40 | 238,80 |
Tirol | 15,30 | 3,10 | 18,40 | 36,80 | 110,40 | 220,80 |
Vorarlberg | 15,30 | 0,00 | 15,30 | 30,60 | 91,80 | 183,60 |
Wie kann man den ORF-Beitrag bezahlen?
Zahlungsmodalitäten
Der ORF-Beitrag kann auf folgende Weise bezahlt werden:
- Einzugsermächtigung (SEPA-Lastschrift) 6x, 2x oder 1x jährlich
- mittels Erlagschein (SEPA-Zahlungsanweisung) nur 1x jährlich
Der ORF-Beitrag ist immer im Voraus zu zahlen.
Bitte beachten Sie: Nur mit SEPA-Lastschriftmandat (Einzugsermächtigung) sind Teilzahlungen 6x oder 2x im Jahr möglich. Mit einer SEPA-Zahlungsanweisung (Erlagschein) ist der ORF-Beitrag ab 1. Jänner 2026 jährlich für das ganze Jahr zu zahlen, wie gesetzlich vorgeschrieben.
Jetzt bequem SEPA-Lastschrift einrichten und weiterhin in 6 oder 2 Teilbeträgen zahlen
Die Umstellung auf das SEPA-Lastschrift (Einzugsermächtigung) ist einfach und erfolgt in 3 Schritten:
✅ QR-Code scannen oder auf Webseite gehen:
Scannen Sie den QR-Code auf Ihrer Zahlungsvorschreibung oder gehen Sie auf orf.beitrag.at/sepa.
✅ Formular ausfüllen und unterschreiben:
Geben Sie Ihre Daten und Bankverbindung ein und unterschreiben Sie das Formular.
✅ Dokument absenden:
Laden Sie das unterschriebene Formular über das Online-Formular hoch oder schicken Sie es per Post an OBS, 1051 Wien, Postfach 1000.
Fertig! So schnell und bequem steigen Sie auf SEPA-Lastschrift um.
Ihre Vorteile mit SEPA-Lastschrift (Einzugsermächtigung):
• Bequem: Der Beitrag wird pünktlich bezahlt – ohne zusätzlichen Aufwand.
• Leichter: Sie wählen zwischen 6 oder 2 Teilzahlungen.
• Praktisch: Ohne Zahlschein ist kein Weg zur Bank nötig.
• Zuverlässig: Die Zahlung erfolgt termingerecht – kein Vergessen mehr.
Innerhalb der Zahlungsfrist einer Vorschreibung oder Zahlungserinnerung ist ein Umstieg auf SEPA-Lastschrift einfach möglich.
Bezahlen Sie lieber mit Zahlungsanweisung/Erlagschein?
Das ist selbstverständlich möglich. Der Gesetzgeber sieht für diesen Fall eine Jahreszahlung (für jeweils 12 Monate) vor (Zahlungsmodalitäten nach § 17 OBG).
Die Zustellung erfolgt entweder per Post oder E-Mail.
Sie können einfach auf eine elektronische Zustellung (E-Mail) umsteigen oder diese widerrufen.
Bankverbindung
IBAN: AT67 3100 0004 0401 1011
BIC: RZBAATWW
Ich habe eine Vorschreibung erhalten?
Das Zentrale Melderegister übermittelt regelmäßig die Daten von Hauptwohnsitzen an die OBS.
Liegt für eine Adresse, an der mindestens eine volljährige Person mit Hauptwohnsitz gemeldet ist, keine Registrierung vor, wird eine laut Zentralem Melderegister gemeldete Person automatisch angemeldet.
Soll eine andere an dem Hauptwohnsitz gemeldete Person die Zahlung übernehmen oder möchten Sie auf SEPA-Lastschrift umsteigen?
Nutzen Sie einfach diesen Link: Online-Änderung
Achtung: Ab 01.01.2026 ist die Zahlung per Erlagschein nur mehr jährlich möglich. Mit dem SEPA-Lastschrift-Mandat (Einzugsermächtigung) können Sie weiterhin in 6 oder 2 Teilbeträgen zahlen.
Sie haben eine Vorschreibung für 12 Monate erhalten?
Mit Erlagschein ist der ORF-Beitrag jährlich (1 x 12 Monate) zu entrichten. So sieht es der Gesetzgeber nun neu im ORF-Beitrags-Gesetz vor.
Wer ein SEPA-Lastschrift-Mandat (Einzugsermächtigung) erteilt, kann die Kosten auch über das Jahr verteilen – beispielsweise auf 6 oder 2 Teilzahlungen pro Jahr.
Bitte beachten Sie: Nur mit SEPA-Lastschriftmandat (Einzugsermächtigung) sind Teilzahlungen 6x oder 2x im Jahr möglich. Mit einer SEPA-Zahlungsanweisung (Erlagschein) ist der ORF-Beitrag ab 1. Jänner 2026 jährlich für das ganze Jahr zu zahlen, wie gesetzlich vorgeschrieben.
Jetzt bequem SEPA-Lastschrift einrichten und weiterhin in 6 oder 2 Teilbeträgen zahlen
![]() | Ihre Vorteile mit SEPA-Lastschrift (Einzugsermächtigung):
Innerhalb der Zahlungsfrist einer Vorschreibung oder Zahlungserinnerung ist ein Umstieg auf SEPA-Lastschrift einfach möglich |
Vorschreibung an einem Nebenwohnsitz erhalten?
Was ist zu tun, wenn ich an einem Nebenwohnsitz eine Zahlungsaufforderung erhalten habe?
Der ORF-Beitrag ist die Finanzierungsform des öffentlich-rechtlichen Senders ORF ab dem 1. Jänner 2024 und wird von der ORF-Beitrags Service GmbH eingehoben.
Für einen ausschließlichen Nebenwohnsitz ist mit dem neuen ORF-Beitrags-Gesetz (anders als bisher) kein Beitrag mehr zu zahlen. Nur Adressen, an denen laut Meldedaten keine Person mit Hauptwohnsitz gemeldet ist, gelten als Nebenwohnsitze.
Sollten Sie dennoch Zahlungsaufforderungen von der ORF-Beitrags-Service GmbH (OBS) erhalten, dann sollten sie sich umgehend an die OBS wenden, um Hintergründe zu klären und gegebenenfalls erforderliche Anpassungen zu veranlassen.
Damit wir Ihr Anliegen rasch überprüfen können, legen Sie bitte eine Kopie Ihres Meldezettels bei.
Online Upload-Center: | orf.beitrag.at/upload “Sonstiges” |
E-Mail: | service(at)orf.beitrag.at „Nebenwohnsitz“ |
Telefonisch: | 050 200 800 (Montag – Freitag von 7.00 – 19.00 Uhr) |
Post: | ORF-Beitrags Service GmbH Postfach 1000 1051 Wien |
Wo finde ich meine Beitragsnummer?
Die Beitragsnummer (zehnstellig) ist auf der Zahlungsaufforderung, der Zahlungsanweisung (Erlagschein) oder auf der Transaktionszeile des Kontoauszugs ersichtlich.
Unter Angabe von Namen, Anschrift und Geburtsdatum bzw. Firmennummer können wir Ihnen auch gerne Ihre Beitragsnummer telefonisch oder schriftlich mitteilen.
Ich habe keine Vorschreibung (Erlagschein) erhalten?
Falls Sie sich für das entschieden haben, erhalten Sie keine Zahlungsaufforderungen. Als Nachweis gilt der Kontoauszug Ihrer Bank.
Bei der Bezahlung mittels Zahlschein (SEPA-Zahlungsanweisung) erhalten Sie eine Zahlungsaufforderung per Post oder E-Mail.
Bitte kontrollieren Sie Ihren E-Mail-Posteingang und ggf. Spam-Ordner im Falle einer elektronischen Zustellung.
Damit wir Ihr Anliegen rasch überprüfen können, kontaktieren Sie uns.
Online Upload-Center: | orf.beitrag.at/upload “Sonstiges” |
E-Mail: | service(at)orf.beitrag.at „Nebenwohnsitz“ |
Telefonisch: | 050 200 800 (Montag – Freitag von 7.00 – 19.00 Uhr) |
Post: | ORF-Beitrags Service GmbH Postfach 1000 1051 Wien |
Ich möchte den ORF-Beitrag online überweisen. Auf was muss ich dabei achten?
Bei Online-Zahlung tragen Sie bitte NUR die auf der SEPA-Zahlungsanweisung angeführte Nummer (12stellig) im Feld Zahlungsreferenz ein.
Bankverbindung:
IBAN: AT67 3100 0004 0401 1011
BIC: RZBAATWW
Wenn Sie eine Banking-App nutzen, können Sie bequem den QR-Code auf der Zahlungsanweisung (Erlagschein) einscannen. Alle nötigen Daten wie IBAN oder Beitragsnummer werden dann automatisch übertragen, Sie müssen keine Angaben mehr von Hand ausfüllen.
Warum habe ich eine Zahlungserinnerung inkl. Säumniszuschlag erhalten?
Bei verspäteter Zahlung wird automatisch ein Säumniszuschlag fällig. Der Gesetzgeber sieht in solchen Fällen 10% des Betrages vor. Rechtsgrundlage dafür ist das ORF-Beitragsgesetz § 17 (1). Diese Säumniszuschläge sind ein Beitrag für den erhöhten Verwaltungsaufwand, der durch verspätete Zahlungseingänge entsteht. Wir bitten Sie um Verständnis für diese Vorgangsweise.
Eine sichere und bequeme Alternative für die Bezahlung Ihrer ORF-Gebühren ist das SEPA-Lastschriftverfahren (Einzugsermächtigung).
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