Registrierung

Es geht ganz einfach: Beim ORF-Beitrag dabei. Einfach online. Rund um die Uhr. Ohne Wartezeit. Registrieren, Adresse ändern und vieles mehr. 

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Sie sind bereits mit einer anderen Adresse gemeldet und wollen Ihre Daten korrigieren?

Nutzen Sie einfach folgenden Link: Online-Änderung.

Sie benötigen für die Änderung Ihre Beitragsnummer. Diese finden Sie auf der letzten Zahlungsaufforderung oder auch auf der Kontoauszugszeile.

 

Übernehmen Sie die Anmeldung stellvertretend für jemand anderen? Haben Sie keine E-Mail-Adresse?

In diesen Fällen verwenden Sie bitte das PDF-Formular. Dieses können Sie ausdrucken oder herunterladen.

Aus Sicht der Organisation/Unternehmen:
Wenn Privatpersonen an einer Betriebsstätte mit Hauptwohnsitz gemeldet sind (zum Beispiel in einem Studentenheim), müssen sie sich laut ORF-Beitrags-Gesetz 2024 NICHT selbst bei uns melden.

Diese Meldung muss das Unternehmen oder die Organisation für alle Bewohner mit einem „Antrag auf Ausnahme von der ORF-Beitragspflicht“ bei uns vornehmen.

Aus Sicht von Privatpersonen:
Haben Sie Ihren Hauptwohnsitz an einer Betriebsstätte (Beispiel: Studentenheim), wenden Sie sich bitte an Ihren Vermieter.
Sie müssen keinen ORF-Beitrag und etwaige Landesabgaben bezahlen, sofern dieser Sie als „Ausnahme“ bei uns meldet.

Im Falle einer Zuschussleistung zum Telefonentgelt oder EAG-Kostenbefreiung, ist bitte von der Person selbst ein Antrag auf Befreiung zu stellen. 

Hier besteht Handlungsbedarf:

Ist an einem Hauptwohnsitz noch niemand angemeldet, so muss pro Hauptwohnsitz-Adresse eine volljährige Person registriert werden, die für die Zahlung des ORF-Beitrags ab 1. Jänner 2024 verantwortlich ist. Dies gilt etwa auch für Personen, die keine Rundfunkempfangsgeräte besitzen, diese entfernt, TV-Geräte ohne Tuner gekauft oder den Tuner ausgebaut haben.

Direkt registrieren unter:
orf.beitrag.at/registrieren
ORF-Beitrag - Erklärvideo:
Sie haben ein Schreiben vom ORF-Beitrags Service bekommen?
ORF-Beitrag - Erklärvideo:
Wie registriere ich mich?

Bestimmte Personen können einen Antrag auf Befreiung stellen.

Testen Sie mit unserem Online-Befreiungsrechner einfach und unverbindlich, ob Sie die Anspruchs­voraussetzungen für eine Befreiung erfüllen
ORF-Beitrag - Erklärvideo:
Gibt es eine Befreiung vom ORF-Beitrag?

Nebenwohnsitze:

An Nebenwohnsitzen fällt kein ORF-Beitrag an.
Ausnahme: Jemand anderer hat an dieser Adresse den Hauptwohnsitz gemeldet. Dann ist dieser Hauptwohnsitz beim ORF-Beitrags Service zu registrieren.

Liegt für eine Adresse, an der mindestens eine volljährige Person mit Hauptwohnsitz gemeldet ist, keine Registrierung vor, kontaktieren wir vorab eine der laut Meldeamt gemeldeten Personen.
Wir bitten diese Person, sich selbst zu registrieren oder uns etwaige Änderungen mitzuteilen. 

Nach Ablauf einer Frist erfolgt die Registrierung automatisch. Dabei wird auch eine Zahlungsaufforderung erstellt. 

Bei Zahlung per SEPA-Zahlungsanweisung (Erlagschein) wird der Beitrag einmal jährlich verrechnet.

Bei Zahlung per SEPA-Lastschrift (Einzugsermächtigung) besteht die Möglichkeit, den Beitrag in 2 oder 6 Teilbeträgen zu zahlen.
Sie können Ihre Zahlungsweise ganz leicht und bequem online ändern. Nutzen Sie dazu einfach unser Online-Formular:

Papierformulare liegen in Bezirks- und Gemeindeämtern auf.

Bitte geben Sie uns Änderungen Ihrer Daten umgehend bekannt. (z. B.: Namensänderung durch Heirat, Adressänderung durch Umzug)
So erreichen Sie uns: telefonisch: 050 200 800 (Montag – Freitag von 7.00 – 19.00 Uhr), schriftlich: ORF-Beitrags Service GmbH, 1051 Wien, Postfach 1000, E-Mail: service@orf.beitrag.at oder via Live-Chat: orf.beitrag.at/livechat

Ein Hauptwohnsitz ist die Adresse, an der Sie Ihren Lebensmittelpunkt haben, also die meiste Zeit leben. 

Diese Adresse melden alle in Österreich, spätestens drei Tage nach ihrem Einzug bei der zuständigen Meldebehörde. 

Die Meldebehörde, die für den neuen Wohnsitz zuständig ist führ die Anmeldung Ihres neuen Hauptwohnsitzes durch. In Wie ist das Magistratische Bezirksamt zuständig. Außerhalb Wiens übernimmt dies das jeweilige Gemeindeamt. 

Sollten Sie umziehen oder sich Ihre persönlichen Daten ändern, müssen Sie dies ebenfalls beim zusätndigen Amt melden. 

Auch dem ORF Beitrags Service müssen diese Änderungen der neuen Hauptwohnsitz-Adresse beziehungsweise neuen Namens bekannt gegeben werden. 

Am besten geht das online mit dem Formular Änderung

Ja, denn es handelt sich um ein Bundesgesetz, das natürlich auch für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des ORF und ebenso für seine Tochter-Unternehmen gilt.

Ausnahmen gibt es nur im Falle einer Befreiung.

Sind Privatpersonen an der identen Adresse einer Betriebsstätte mit Hauptwohnsitz gemeldet, ist laut dem ORF-Beitrags-Gesetz 2024 in folgenden Fällen keine gesonderte private Registrierung notwendig.

  •  Betriebsstandort eines kommunalsteuerpflichtigen Unternehmens

 Betriebsstätten von Unternehmen, die aufgrund Ihrer Tätigkeit von der Kommunalsteuer befreit sind.

Damit wir prüfen können, ob dies in Ihrem Fall zutrifft, ist ein Antrag auf Ausnahmen von der Beitragspflicht inklusive entsprechender Nachweise durch das/die Unternehmen/Organisation zu stellen.

PDF-Formular, inkl. Ausfüllhilfe

Bekanntgabe von Organisations- oder Betriebsstätten-Adressen, an denen Personen mit Hauptwohnsitz Unterkünfte in Anspruch nehmen. Gemäß ORF-Beitrags-Gesetz 2024
 

Bitte füllen Sie das Formular aus und legen Sie die entsprechenden Nachweise bei.

  • Kommunalsteuerbefreiung: behördliche Unterlage, etwa Bestätigung durch die Gemeinde
  • Kommunalsteuerpflicht: aktueller Einzahlungsbeleg über die Kommunalsteuer des Vorjahres (aktuell 2023) an die betreffende Gemeinde
 

Weitere Organisations- oder Betriebsstätten-Adresse, an der Personen mit Hauptwohnsitz gemeldet sind

Füllen Sie bitte entweder das Beiblatt "Adressliste" aus oder übermitteln Sie uns eine Excel- oder CSV-Datei mit allen notwendigen Angaben.

Die Übermittlung kann einfach mittels E-Mail erfolgen:

Ein Unternehmen, das nicht der Kommunalsteuer unterliegt, (z.B. Ein-Personen-Unternehmen EPU) wird auch nicht für den ORF Beitrag registriert. An dieser Adresse ist der ORF Beitrag von der dort mit Hauptwohnsitz gemeldeten Person zu entrichten.

Direkt registrieren unter:

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