Registrierung

Liegt für eine Adresse, an der mindestens eine volljährige Person mit Hauptwohnsitz gemeldet ist, keine Registrierung vor, kontaktieren wir vorab eine der laut Meldeamt gemeldeten Personen.
Wir bitten diese Person, sich selbst zu registrieren oder uns etwaige Änderungen mitzuteilen. 

Nach Ablauf einer Frist erfolgt die Registrierung automatisch. Dabei wird auch eine Zahlungsaufforderung erstellt. 

Bei Zahlung per SEPA-Zahlungsanweisung (Erlagschein) wird der Beitrag einmal jährlich verrechnet.

Bei Zahlung per SEPA-Lastschrift (Einzugsermächtigung) besteht die Möglichkeit, den Beitrag in 2 oder 6 Teilbeträgen zu zahlen.
Sie können Ihre Zahlungsweise ganz leicht und bequem online ändern. Nutzen Sie dazu einfach unser Online-Formular:

Papierformulare liegen in Bezirks- und Gemeindeämtern auf.

Bitte geben Sie uns Änderungen Ihrer Daten umgehend bekannt. (z. B.: Namensänderung durch Heirat, Adressänderung durch Umzug)
So erreichen Sie uns: telefonisch: 050 200 800 (Montag – Freitag von 7.00 – 19.00 Uhr), schriftlich: ORF-Beitrags Service GmbH, 1051 Wien, Postfach 1000, E-Mail: service@orf.beitrag.at oder via Live-Chat: orf.beitrag.at/livechat

Sind Privatpersonen an der Adresse einer Betriebsstätte mit Hauptwohnsitz gemeldet, ist laut dem ORF Beitragsgesetz in folgenden Fällen keine gesonderte private Registrierung notwendig:

  •  Betriebsstandort eines kommunalsteuerpflichtigen Unternehmens
  •  Betriebsstätten von Unternehmen, die aufgrund Ihrer Tätigkeit von der Kommunalsteuer befreit sind

Damit das ORF Beitrags Service prüfen kann, ob dies in Ihrem Fall zutrifft, sind entsprechende Nachweise durch das/die Unternehmen/Organisation zu erbringen.

Ausnahmen von der ORF-Beitragspflicht an betrieblichen Adressen

Ein Unternehmen, das nicht der Kommunalsteuer unterliegt, (z.B. Ein-Personen-Unternehmen EPU) wird auch nicht für den ORF Beitrag registriert. An dieser Adresse ist der ORF Beitrag von der dort mit Hauptwohnsitz gemeldeten Person zu entrichten.

Bestehende GIS-Teilnehmer = kein Handlungsbedarf:

Hat jemand bisher Radio und/oder Fernseher angemeldet, so übernahm das ORF-Beitrags Service automatisch die Personen- und Adressdaten sowie die Zahlungsart und -weise in das neue System.

Wichtig zu wissen: Teilnehmerkonten, deren Vorschreibungszeitraum sich bis in das Jahr 2024 erstreckte, erhielten nur mehr Vorschreibungen der GIS bis 31.12.2023.
Perioden über den Dezember 2023 hinaus, erhielten in 2024 vom ORF-Beitrags Service eine einmalig höhere  Vorschreibung (3 Monate). 

Beispiel:
Gisela bezahlt mit Erlagschein für je 2 Monate. Die letzte Vorschreibung, die sie noch von der GIS in 2023 bekommen hat, war für das Monat Dezember 2023 (statt Dezember 23/Jänner 24)
Das ORF-Beitrags Service übernahm den bisherigen Zahlungsrhytmus.
Gisela erhält nun eine einmalig höhre Zahlungsaufforderung für den ORF-Beitrag: Jänner/Februar/März 2024 (einmalig 3 Monate). Bei der nächsten Zahlungsaufforderung werden wieder - wie gewohnt -  zwei Monatsbeiträge eingezogen: April/Mai , Juni/Juli und so weiter.

Lesen Sie dazu auch: Sie haben die Zahlungsvariante 6 x mal jährlich (2 Monate) gewählt? Nun wurden Jänner, Februar, März (3 Monate) verrechnet?

Erklärvideo:
Wie setzt sich der ORF-Beitrag zusammen und wie viel ist zu zahlen?

Bereits befreit?

Aufrechte Befreiungen an einem Standort (gültiger Befreiungsbescheid), wurden automatisch vom ORF-Beitrags Service übernommen. Es war kein neuerlicher Antrag zu stellen. 
Vor Ablauf der Befreiung wird rechtzeitig schriftlich informiert.

Nebenwohnsitze

Adressen ohne Hauptwohnsitz-Meldung sind ab 2024 nicht mehr beitragspflichtig. Bestehende eingeschränkten Meldung (mindestens 4 Monate)  erhielten eine Endabrechnung in 2023. 

Lesen Sie hier mehr dazu: Was ist zu tun, wenn ich an einem Nebenwohnsitz eine Zahlungsaufforderung erhalten habe?


Änderung der gemeldeten Daten

Zum Beispiel: Namens­änderung durch Heirat, Adressänderung durch Umzug, Änderung der Bankverbindung.
Bitte überprüfen Sie Ihre Daten und melden Sie uns etwaige Änderungen.

Sie wollen Ihre Daten korrigieren? Nutzen Sie einfach unser Online-Formular und geben Sie uns Ihre aktuellen Daten bekannt. 

Sie benötigen für die Änderung Ihre Beitragsnummer (zuvor Teilnehmernummer).
Diese finden Sie auf auf der letzten Zahlungsaufforderung oder auch auf der Kontoauszugszeile.

Hier besteht Handlungsbedarf:

Ist an einem Hauptwohnsitz noch niemand angemeldet, so muss pro Hauptwohnsitz-Adresse eine volljährige Person registriert werden, die für die Zahlung des ORF-Beitrags ab 1. Jänner 2024 verantwortlich ist. Dies gilt etwa auch für Personen, die keine Rundfunkempfangsgeräte besitzen, diese entfernt, TV-Geräte ohne Tuner gekauft oder den Tuner ausgebaut haben.

Direkt registrieren unter:
orf.beitrag.at/registrieren
ORF-Beitrag - Erklärvideo:
Sie haben ein Schreiben vom ORF-Beitrags Service bekommen?
ORF-Beitrag - Erklärvideo:
Wie registriere ich mich?

Bestimmte Personen können einen Antrag auf Befreiung stellen.

Testen Sie mit unserem Online-Befreiungsrechner einfach und unverbindlich, ob Sie die Anspruchs­voraussetzungen für eine Befreiung erfüllen
ORF-Beitrag - Erklärvideo:
Gibt es eine Befreiung vom ORF-Beitrag?

Nebenwohnsitze:

An Nebenwohnsitzen fällt kein ORF-Beitrag an.
Ausnahme: Jemand anderer hat an dieser Adresse den Hauptwohnsitz gemeldet. Dann ist dieser Hauptwohnsitz beim ORF-Beitrags Service zu registrieren.

Es geht ganz einfach: Beim ORF-Beitrag dabei. Einfach online. Rund um die Uhr. Ohne Wartezeit. Registrieren, Adresse ändern und vieles mehr. 

Gleich hier online registrieren

Sie sind bereits mit einer anderen Adresse gemeldet und wollen Ihre Daten korrigieren?

Nutzen Sie einfach folgenden Link: Online-Änderung.

Sie benötigen für die Änderung Ihre Beitragsnummer. Diese finden Sie auf der letzten Zahlungsaufforderung oder auch auf der Kontoauszugszeile.

 

Übernehmen Sie die Anmeldung stellvertretend für jemand anderen? Haben Sie keine E-Mail-Adresse?

In diesen Fällen verwenden Sie bitte das PDF-Formular. Dieses können Sie ausdrucken oder herunterladen.

Ein Hauptwohnsitz ist die Adresse, an der Sie Ihren Lebensmittelpunkt haben, also die meiste Zeit leben. 

Diese Adresse melden alle in Österreich, spätestens drei Tage nach ihrem Einzug bei der zuständigen Meldebehörde. 

Die Meldebehörde, die für den neuen Wohnsitz zuständig ist führ die Anmeldung Ihres neuen Hauptwohnsitzes durch. In Wie ist das Magistratische Bezirksamt zuständig. Außerhalb Wiens übernimmt dies das jeweilige Gemeindeamt. 

Sollten Sie umziehen oder sich Ihre persönlichen Daten ändern, müssen Sie dies ebenfalls beim zusätndigen Amt melden. 

Auch dem ORF Beitrags Service müssen diese Änderungen der neuen Hauptwohnsitz-Adresse beziehungsweise neuen Namens bekannt gegeben werden. 

Am besten geht das online mit dem Formular Änderung

Ja, denn es handelt sich um ein Bundesgesetz, das natürlich auch für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des ORF und ebenso für seine Tochter-Unternehmen gilt.

Ausnahmen gibt es nur im Falle einer Befreiung.

simpliTV funktioniert mit der neuesten digitalen terrestrischen Fernsehtechnik (DVB-T2). Damit können Sie über die Antenne zahlreiche TV-Programme in High Definition empfangen.

Um das Programmangebot von simpliTV mit Ihrem HD-fähigen Fernseher empfangen zu können, benötigen Sie ein DVB-T2fähiges Empfangsgerät (z.B. eine simpliTV Box oder ein simpliTV Modul) und eine Antenne.

Der technische Empfang ist nicht flächendeckend garantiert, regionale Unterschiede möglich. 

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Service & Kontakte

Montag bis Samstag (außer feiertags) von 8.00 – 21.00 Uhr.
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Fax: (01) 870 70-361

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