Registrierung

Sie müssen nichts tun. Nach der Anmeldung Ihres Hauptwohnsitzes bei der Meldebehörde werden diese Daten über das Zentrale Melderegister an die OBS übermittelt. Sie erhalten automatisch eine Vorschreibung.

Soll eine andere an dem Hauptwohnsitz gemeldete Person die Zahlung übernehmen oder möchten Sie auf SEPA-Lastschrift umsteigen?

Nutzen Sie einfach diesen Link: Online-Änderung.

Sie benötigen für die Änderung Ihre Beitragsnummer. Diese finden Sie auf der letzten Vorschreibung oder auch auf der Kontoauszugszeile.

Aus Sicht der Organisation/Unternehmen:
Wenn Privatpersonen an einer Betriebsstätte mit Hauptwohnsitz gemeldet sind (zum Beispiel in einem Studentenheim), sind sie laut ORF-Beitrags-Gesetz 2024 NICHT beitragspflichtig.

Das Unternehmen oder die Organisation muss für alle Bewohner:innen einen „Antrag auf Ausnahme von der ORF-Beitragspflicht“ vornehmen.

Aus Sicht von Privatpersonen:
Haben Sie Ihren Hauptwohnsitz an einer Betriebsstätte (Beispiel: Studentenheim), wenden Sie sich bitte an Ihren Vermieter.
Sie müssen keinen ORF-Beitrag und etwaige Landesabgaben bezahlen, sofern dieser Sie als „Ausnahme“ bei uns meldet.

Im Falle einer Zuschussleistung zum Telefonentgelt oder EAG-Kostenbefreiung, ist bitte von der Person selbst ein Antrag auf Befreiung zu stellen. 

Sie müssen nichts tun. Pro Hauptwohnsitz-Adresse wird eine volljährige Person automatisch angemeldet, die für die Zahlung des ORF-Beitrags verantwortlich ist. Der Beitrag ist geräteunabhängig und gilt auch für Personen, die keine Rundfunkempfangsgeräte besitzen, diese entfernt, TV-Geräte ohne Tuner gekauft oder den Tuner ausgebaut haben.

Nach der Anmeldung Ihres Hauptwohnsitzes bei der Meldebehörde werden diese Daten über das Zentrale Melderegister an die OBS übermittelt. Sie erhalten automatisch eine Vorschreibung.

Soll eine andere an dem Hauptwohnsitz gemeldete Person die Zahlung übernehmen oder möchten Sie auf SEPA-Lastschrift umsteigen?

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Bestimmte Personen können einen Antrag auf Befreiung stellen.

Testen Sie mit unserem Online-Befreiungsrechner einfach und unverbindlich, ob Sie die Anspruchs­voraussetzungen für eine Befreiung erfüllen

 

Nebenwohnsitze:

An Nebenwohnsitzen fällt kein ORF-Beitrag an.
Ausnahme: Jemand anderer hat an dieser Adresse den Hauptwohnsitz gemeldet. Dann muss für diesen Hauptwohnsitz der ORF-Beitrag gezahlt werden.

Achtung: Ab 01.01.2026 ist die Zahlung per Erlagschein nur mehr jährlich möglich. Mit dem SEPA-Lastschrift-Mandat (Einzugsermächtigung) können Sie weiterhin in 6 oder 2 Teilbeträgen zahlen.

Das Zentrale Melderegister übermittelt regelmäßig die Daten von Hauptwohnsitzen an die OBS.

Liegt für eine Adresse, an der mindestens eine volljährige Person mit Hauptwohnsitz gemeldet ist, keine Registrierung vor, wird eine laut Zentralem Melderegister gemeldete Person automatisch angemeldet.

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Achtung: Ab 01.01.2026 ist die Zahlung per Erlagschein nur mehr jährlich möglich. Mit dem SEPA-Lastschrift-Mandat (Einzugsermächtigung) können Sie weiterhin in 6 oder 2 Teilbeträgen zahlen.

Ein Hauptwohnsitz ist die Adresse, an der Sie Ihren Lebensmittelpunkt haben, also die meiste Zeit leben. 

Diese Adresse melden alle in Österreich, spätestens drei Tage nach ihrem Einzug bei der zuständigen Meldebehörde. 

Die Meldebehörde, die für den neuen Wohnsitz zuständig ist, führt die Anmeldung Ihres neuen Hauptwohnsitzes durch. In Wien ist das Magistratische Bezirksamt zuständig. Außerhalb Wiens übernimmt dies das jeweilige Gemeindeamt. 

 

Sollten Sie umziehen oder sich Ihre persönlichen Daten ändern, müssen Sie dies ebenfalls bei der zuständigen Meldebehörde bekanntgeben.

Diese Daten werden im Zentralen Melderegister erfasst und an die OBS übermittelt. 

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Achtung: Ab 01.01.2026 ist die Zahlung per Erlagschein nur mehr jährlich möglich. Mit dem SEPA-Lastschrift-Mandat (Einzugsermächtigung) können Sie weiterhin in 6 oder 2 Teilbeträgen zahlen.

Ja, denn es handelt sich um ein Bundesgesetz, das natürlich auch für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des ORF und ebenso für seine Tochter-Unternehmen gilt.

Ausnahmen gibt es nur im Falle einer Befreiung.

Sind Privatpersonen an der identen Adresse einer Betriebsstätte mit Hauptwohnsitz gemeldet, fällt laut dem ORF-Beitrags-Gesetz 2024 kein ORF-Beitrag für die Privatperson an.

  •  Betriebsstandort eines kommunalsteuerpflichtigen Unternehmens

 Betriebsstätten von Unternehmen, die aufgrund Ihrer Tätigkeit von der Kommunalsteuer befreit sind.

Damit wir prüfen können, ob dies in Ihrem Fall zutrifft, ist ein Antrag auf Ausnahmen von der Beitragspflicht inklusive entsprechender Nachweise durch das/die Unternehmen/Organisation zu stellen.

PDF-Formular, inkl. Ausfüllhilfe

Bekanntgabe von Organisations- oder Betriebsstätten-Adressen, an denen Personen mit Hauptwohnsitz Unterkünfte in Anspruch nehmen. Gemäß ORF-Beitrags-Gesetz 2024
 

Bitte füllen Sie das Formular aus und legen Sie die entsprechenden Nachweise bei.

  • Kommunalsteuerbefreiung: behördliche Unterlage, etwa Bestätigung durch die Gemeinde
  • Kommunalsteuerpflicht: aktueller Einzahlungsbeleg über die Kommunalsteuer des Vorjahres (aktuell 2023) an die betreffende Gemeinde
 

Weitere Organisations- oder Betriebsstätten-Adresse, an der Personen mit Hauptwohnsitz gemeldet sind

Füllen Sie bitte entweder das Beiblatt "Adressliste" aus oder übermitteln Sie uns eine Excel- oder CSV-Datei mit allen notwendigen Angaben.

Die Übermittlung kann einfach mittels E-Mail erfolgen:

Ein Unternehmen, das nicht der Kommunalsteuer unterliegt, (z.B. Ein-Personen-Unternehmen EPU) wird auch nicht für den ORF Beitrag registriert. An dieser Adresse ist der ORF Beitrag von der dort mit Hauptwohnsitz gemeldeten Person zu entrichten. Die Anmeldung erfolgt automatisch über den Datenabgleich mit dem Zentralen Melderegister.

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