Registrierung
Muss ich mich selber registrieren? Was muss ich tun?
Sie müssen nichts tun. Nach der Anmeldung Ihres Hauptwohnsitzes bei der Meldebehörde werden diese Daten über das Zentrale Melderegister an die OBS übermittelt. Sie erhalten automatisch eine Vorschreibung.
Soll eine andere an dem Hauptwohnsitz gemeldete Person die Zahlung übernehmen oder möchten Sie auf SEPA-Lastschrift umsteigen?
Nutzen Sie einfach diesen Link: Online-Änderung.
Sie benötigen für die Änderung Ihre Beitragsnummer. Diese finden Sie auf der letzten Vorschreibung oder auch auf der Kontoauszugszeile.
Ich wohne in einem (Studenten)-Heim. Muss ich den ORF-Beitrag bezahlen?
Aus Sicht der Organisation/Unternehmen:
Wenn Privatpersonen an einer Betriebsstätte mit Hauptwohnsitz gemeldet sind (zum Beispiel in einem Studentenheim), sind sie laut ORF-Beitrags-Gesetz 2024 NICHT beitragspflichtig.
Das Unternehmen oder die Organisation muss für alle Bewohner:innen einen „Antrag auf Ausnahme von der ORF-Beitragspflicht“ vornehmen.
Aus Sicht von Privatpersonen:
Haben Sie Ihren Hauptwohnsitz an einer Betriebsstätte (Beispiel: Studentenheim), wenden Sie sich bitte an Ihren Vermieter.
Sie müssen keinen ORF-Beitrag und etwaige Landesabgaben bezahlen, sofern dieser Sie als „Ausnahme“ bei uns meldet.
Im Falle einer Zuschussleistung zum Telefonentgelt oder EAG-Kostenbefreiung, ist bitte von der Person selbst ein Antrag auf Befreiung zu stellen.
Was tun, wenn ich nicht für den ORF-Beitrag angemeldet bin?
Sie müssen nichts tun. Pro Hauptwohnsitz-Adresse wird eine volljährige Person automatisch angemeldet, die für die Zahlung des ORF-Beitrags verantwortlich ist. Der Beitrag ist geräteunabhängig und gilt auch für Personen, die keine Rundfunkempfangsgeräte besitzen, diese entfernt, TV-Geräte ohne Tuner gekauft oder den Tuner ausgebaut haben.
Nach der Anmeldung Ihres Hauptwohnsitzes bei der Meldebehörde werden diese Daten über das Zentrale Melderegister an die OBS übermittelt. Sie erhalten automatisch eine Vorschreibung.
Soll eine andere an dem Hauptwohnsitz gemeldete Person die Zahlung übernehmen oder möchten Sie auf SEPA-Lastschrift umsteigen?
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Bestimmte Personen können einen Antrag auf Befreiung stellen.
Testen Sie mit unserem Online-Befreiungsrechner einfach und unverbindlich, ob Sie die Anspruchsvoraussetzungen für eine Befreiung erfüllen |
Nebenwohnsitze:
An Nebenwohnsitzen fällt kein ORF-Beitrag an.
Ausnahme: Jemand anderer hat an dieser Adresse den Hauptwohnsitz gemeldet. Dann muss für diesen Hauptwohnsitz der ORF-Beitrag gezahlt werden.
Achtung: Ab 01.01.2026 ist die Zahlung per Erlagschein nur mehr jährlich möglich. Mit dem SEPA-Lastschrift-Mandat (Einzugsermächtigung) können Sie weiterhin in 6 oder 2 Teilbeträgen zahlen.
Ich habe eine Vorschreibung erhalten?
Das Zentrale Melderegister übermittelt regelmäßig die Daten von Hauptwohnsitzen an die OBS.
Liegt für eine Adresse, an der mindestens eine volljährige Person mit Hauptwohnsitz gemeldet ist, keine Registrierung vor, wird eine laut Zentralem Melderegister gemeldete Person automatisch angemeldet.
Soll eine andere an dem Hauptwohnsitz gemeldete Person die Zahlung übernehmen oder möchten Sie auf SEPA-Lastschrift umsteigen?
Nutzen Sie einfach diesen Link: Online-Änderung
Achtung: Ab 01.01.2026 ist die Zahlung per Erlagschein nur mehr jährlich möglich. Mit dem SEPA-Lastschrift-Mandat (Einzugsermächtigung) können Sie weiterhin in 6 oder 2 Teilbeträgen zahlen.
Was ist ein Hauptwohnsitz?
Ein Hauptwohnsitz ist die Adresse, an der Sie Ihren Lebensmittelpunkt haben, also die meiste Zeit leben.
Diese Adresse melden alle in Österreich, spätestens drei Tage nach ihrem Einzug bei der zuständigen Meldebehörde.
Die Meldebehörde, die für den neuen Wohnsitz zuständig ist, führt die Anmeldung Ihres neuen Hauptwohnsitzes durch. In Wien ist das Magistratische Bezirksamt zuständig. Außerhalb Wiens übernimmt dies das jeweilige Gemeindeamt.
Sollten Sie umziehen oder sich Ihre persönlichen Daten ändern, müssen Sie dies ebenfalls bei der zuständigen Meldebehörde bekanntgeben.
Diese Daten werden im Zentralen Melderegister erfasst und an die OBS übermittelt.
Soll eine andere an dem Hauptwohnsitz gemeldete Person die Zahlung übernehmen oder möchten Sie auf SEPA-Lastschrift umsteigen?
Nutzen Sie einfach diesen Link: Online-Änderung.
Achtung: Ab 01.01.2026 ist die Zahlung per Erlagschein nur mehr jährlich möglich. Mit dem SEPA-Lastschrift-Mandat (Einzugsermächtigung) können Sie weiterhin in 6 oder 2 Teilbeträgen zahlen.
Müssen auch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des ORFs den ORF-Beitrag zahlen?
Ja, denn es handelt sich um ein Bundesgesetz, das natürlich auch für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des ORF und ebenso für seine Tochter-Unternehmen gilt.
Ausnahmen gibt es nur im Falle einer Befreiung.
Was ist zu tun, wenn eine Privatperson und ein Betrieb an derselben Adresse gemeldet sind?
Sind Privatpersonen an der identen Adresse einer Betriebsstätte mit Hauptwohnsitz gemeldet, fällt laut dem ORF-Beitrags-Gesetz 2024 kein ORF-Beitrag für die Privatperson an.
- Betriebsstandort eines kommunalsteuerpflichtigen Unternehmens
Betriebsstätten von Unternehmen, die aufgrund Ihrer Tätigkeit von der Kommunalsteuer befreit sind.
Damit wir prüfen können, ob dies in Ihrem Fall zutrifft, ist ein Antrag auf Ausnahmen von der Beitragspflicht inklusive entsprechender Nachweise durch das/die Unternehmen/Organisation zu stellen. | |
PDF-Formular, inkl. Ausfüllhilfe Bekanntgabe von Organisations- oder Betriebsstätten-Adressen, an denen Personen mit Hauptwohnsitz Unterkünfte in Anspruch nehmen. Gemäß ORF-Beitrags-Gesetz 2024 | |
Bitte füllen Sie das Formular aus und legen Sie die entsprechenden Nachweise bei.
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Weitere Organisations- oder Betriebsstätten-Adresse, an der Personen mit Hauptwohnsitz gemeldet sind
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![]() | Die Übermittlung kann einfach mittels E-Mail erfolgen: |
Ein Unternehmen, das nicht der Kommunalsteuer unterliegt, (z.B. Ein-Personen-Unternehmen EPU) wird auch nicht für den ORF Beitrag registriert. An dieser Adresse ist der ORF Beitrag von der dort mit Hauptwohnsitz gemeldeten Person zu entrichten. Die Anmeldung erfolgt automatisch über den Datenabgleich mit dem Zentralen Melderegister. Soll eine andere an dem Hauptwohnsitz gemeldete Person die Zahlung übernehmen oder möchten Sie auf SEPA-Lastschrift umsteigen? Dann nutzen Sie einfach diesen Link: Online-Änderung |