Pflichtfelder sind mit * gekennzeichnet.
Hauptwohnsitz registrieren (Beitragspflicht ab 1.1.2024)
Mit Inkrafttreten des neuen ORF-Beitragsgesetz, sind Hauptwohnsitz-Adressen aufgefordert, eine volljährige Person bekannt zu geben, die für die verpflichtende Zahlung des ORF-Beitrags ab 1. Jänner 2024 verantwortlich ist.
Sie möchten sich erstmalig bei uns anmelden?
Dann folgen Sie bitte den einzelnen Schritten in diesem Formular.
Bitte beachten Sie, dass die Angaben (Namen und Adresse) mit denen am Meldezettel (Hauptwohnsitz) ident sind.
Zahlungsmodalitäten nach § 17 OBG:
SEPA-Lastschrift (Einzugsermächtigung)
Teilen Sie den Beitrag in 6 oder 2 Teil-Zahlungen auf - 6x pro Jahr für je 2 Monate oder2x pro Jahr für je 6 Monate.
Bezahlen Sie lieber mit Zahlungsanweisung/Erlagschein?
Das ist selbstverständlich möglich. Der Gesetzgeber sieht für diesen Fall eine Jahreszahlung (für jeweils 12 Monate) vor.
Die Beitragspflicht im privaten Bereich beginnt am Ersten des Folgemonats, in dem der Hauptwohnsitz im Zentralen Melderegister angemeldet wurde. (frühestens mit Jänner 2024)
Gemäß § 21 Absatz 3 ORF-Beitragsgesetz
Bitte geben Sie uns hier Ihre E-Mail-Adresse bekannt.
Folgende E-Mail Adresse wurde erfolgreich verifiziert:
Nutzen Sie einfach folgenden Link: Online-Änderung.
Sie benötigen für die Änderung Ihre Teilnehmerdaten. Diese finden Sie auf Ihrer Anmelde-Bestätigung, der letzten Vorschreibung oder auch auf der Kontoauszugszeile.
In diesen Fällen verwenden Sie bitte das PDF-Formular. Dieses können Sie ausdrucken oder herunterladen.
Die Versendung der Jahresvorschreibung erfolgt an die unter Punkt 1 angegebene E-Mail-Adresse.
Änderungen Ihrer E-Mail-Adresse oder einen Widerruf zur elektronischen Zustellung, können Sie uns jederzeit mitteilen (online: orf.beitrag.at/widerruf)
Nach einem Widerruf der elektronischen Zustellung erhalten Sie den Schriftverkehr wieder auf dem Postweg.
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Ihre Beitragspflicht beginnt damit im :