Allgemein

Der ORF-Beitrag ist die neue Finanzierungsform des öffentlich-rechtlichen Senders ORF seit dem 1. Jänner 2024 und wird von der ORF-Beitrags Service GmbH eingehoben.

Entsprechend dem bislang geltenden Gesetz (Rundfunkgebührengesetz, RGG) wurde für bestimmte Empfangsgeräte gezahlt (Radio, TV). Zahlungspflichtig sind sowohl Private als auch Unternehmen.

Weil Internet-Empfangsgeräte von der Zahlungspflicht nicht umfasst sind, hat der Verfassungs- gerichtshof die bisherige gesetzliche Regelung per 31. Dezember 2023 als verfassungswidrig aufgehoben (Schließen der sogenannten „Streaming-Lücke“). Nach dem ORF-Beitrags-Gesetz (OBG) beteiligt sich seit 1. Jänner 2024 jede Hauptwohnsitz-Adresse mit dem ORF-Beitrag an der Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks.

ORF-Beitrag: Erklärvideo:
Was ändert sich 2024?

ORF-Beitrag: Erklärvideo:
Wie können Sie das ORF-Beitrags Service erreichen?

Nach dem Grundgedanken „Der ORF gehört allen“ zahlt je eine volljährige Person pro Hauptwohnsitz-Adresse einen fixen ORF-Beitrag, der 15,30 Euro pro Monat entspricht, plus etwaige Landesabgabe. Das ist somit günstiger, als jener Betrag, den Teilnehmerinnen und Teilnehmer mit Fernseher inklusive Radio bisher gezahlt haben. Denn bisher enthielt die Vorschreibung das ORF-Programmentgelt, die Rundfunkgebühren, den Kunstförderungsbeitrag, die Umsatzsteuer und somit 22,45 Euro monatlich, plus etwaige Landesabgabe.

Seit 1. Jänner 2024 sind nur mehr der ORF-Beitrag sowie in einigen Bundesländern eine Landesabgabe zu zahlen.

Die Gebühren, Abgaben sowie Umsatzsteuer an den Bund fallen weg.

Für einen ausschließlichen Nebenwohnsitz ist mit dem neuen ORF-Beitrags-Gesetz (anders als bisher) kein Beitrag mehr zu zahlen.

ORF-Beitrag: Erklärvideo:
Was ändert sich 2024?

Der ORF-Beitrag entspricht grundsätzlich 15,30 Euro monatlich (Berechnungsgrundlage) und österreichweit. Der Beitrag ist im Voraus zu zahlen.

Hinzu kommen noch die sogenannten Landesabgaben je nach Bundesland. Ausnahme: Wien, Niederösterreich, Oberösterreich, Salzburg und Vorarlberg.

Die Höhe der Landesabgabe sowie deren Verwendung wird in den entsprechenden Landesgesetzblättern der Bundesländer geregelt. 

Warum wird der ORF-Beitrag mit monatlich 15,30 Euro angegeben?

Für Neuanmeldungen ab 01. Jänner 2024 gelten neue Zahlungsmodalitäten: Mit Zahlschein (SEPA-Zahlungsanweisung) wird einmal jährlich gezahlt. 

Mit Einrichtung einer Einzugsermächtigung (SEPA-Lastschrift) kann der Betrag auf 2-mal oder 6-mal im Jahr aufgeteilt werden. 

Übersicht ab 1.1.2024 (in Euro)

Tabelle zum Download: ORF-Beitrag Übersicht (PDF)

Bundesland ORF-
Beitrag 1)
Landes-
Abgabe 2)

Gesamt 
pro Monat

ORF-Beitrag je nach
Zahlungsart- und weise
6 x jährlich
je 2 Monate
2 x jährlich
je 6 Monate
1 x jährlich
je 12 Monate
Wien 15,30 0,00

15,30

30,60   91,80 183,60
Niederösterreich 15,30 0,00

15,30

30,60   91,80 183,60
Burgenland 15,30 4,60

19,90

39,80 119,40 238,80
Oberösterreich 15,30 0,00

15,30

30,60   91,80 183,60
Salzburg 15,30 0,00

15,30

30,60   91,80 183,60
Steiermark 15,30 4,70

20,00

40,00 120,00 240,00
Kärnten 15,30 4,60

19,90

39,80 119,40 238,80
Tirol 15,30 3,10

18,40

36,80 110,40 220,80
Vorarlberg 15,30 0,00

15,30

30,60   91,80 183,60

ORF-Beitrag: Erklärvideo:

Wie setzt sich der ORF-Beitrag zusammen und wie viel ist zu zahlen?

Bereits Befreit?

Wurde einer Person an einem Hauptwohnsitz die Gebührenbefreiung bewilligt, so muss weder ORF-Beitrag noch Landesabgabe bezahlt werden. Ein neuer Antrag ist hier nicht notwendig.

Befreiung beantragen

Es gibt auch weiterhin für bestimmte Personen die Möglichkeit, sich über Antrag von der Zahlung des ORF-Beitrags befreien zu lassen.

Dazu zählen Personen, die folgende Leistungen beziehen:

Beihilfe zum Kinderbetreuungsgeld, Studien-/Schülerbeihilfe, Lehrlingsentschädigung, Pflegegeld, Pension, Arbeitslosengeld, Mindestsicherung, Leistungen aus sonstigen öffentlichen Mitteln (soziale Bedürftigkeit). Dabei darf ein bestimmtes Haushaltsnettoeinkommen nicht überschritten werden.

Online-Befreiungsrechner

Testen Sie mit unserem Online-Befreiungsrechner einfach und unverbindlich, ob Sie die Anspruchs­voraussetzungen für eine Befreiung erfüllen

Erklärvideo:

Gibt es eine Befreiung vom ORF-Beitrag?

Hier besteht Handlungsbedarf:

Ist an einem Hauptwohnsitz noch niemand angemeldet, so muss pro Hauptwohnsitz-Adresse eine volljährige Person registriert werden, die für die Zahlung des ORF-Beitrags ab 1. Jänner 2024 verantwortlich ist. Dies gilt etwa auch für Personen, die keine Rundfunkempfangsgeräte besitzen, diese entfernt, TV-Geräte ohne Tuner gekauft oder den Tuner ausgebaut haben.

Direkt registrieren unter:
orf.beitrag.at/registrieren
ORF-Beitrag - Erklärvideo:
Sie haben ein Schreiben vom ORF-Beitrags Service bekommen?
ORF-Beitrag - Erklärvideo:
Wie registriere ich mich?

Bestimmte Personen können einen Antrag auf Befreiung stellen.

Testen Sie mit unserem Online-Befreiungsrechner einfach und unverbindlich, ob Sie die Anspruchs­voraussetzungen für eine Befreiung erfüllen
ORF-Beitrag - Erklärvideo:
Gibt es eine Befreiung vom ORF-Beitrag?

Nebenwohnsitze:

An Nebenwohnsitzen fällt kein ORF-Beitrag an.
Ausnahme: Jemand anderer hat an dieser Adresse den Hauptwohnsitz gemeldet. Dann ist dieser Hauptwohnsitz beim ORF-Beitrags Service zu registrieren.

Am 1. Jänner 2024 trat das neue ORF-Beitragsgesetz 2024 (OBG) in Kraft. Ab sofort sind Hauptwohnsitz-Adressen zahlungspflichtig, Nebenwohnsitze sind ausgenommen.

Wenn sich an einer Hauptwohnsitz-Adresse niemand meldet, so werden die Bewohnerinnen und Bewohner dieser Adresse aufgefordert, dies zu tun.

Auf schriftliche Anfragen antworten

Oder direkt registrieren

Online-Registrierung

Erklärvideos

Sie haben ein Schreiben vom ORF-Beitrags Service bekommen?

Wie registriere ich mich?

Zahlungsmodalitäten

Der ORF-Beitrag kann mittels

  • einer Einzugsermächtigung (SEPA-Lastschrift),
  • mittels Erlagschein (SEPA-Zahlungsanweisung)

bezahlt werden. Der ORF-Beitrag ist immer im Voraus zu zahlen.

Jetzt bequem SEPA-Lastschrift einrichten und nie wieder Zahlungsfristen versäumen

Wer eine Einzugsermächtigung erteilt, kann die Kosten auch über das Jahr verteilen. Teilen Sie den Beitrag in 6 oder 2 Teil-Zahlungen auf - 6x pro Jahr für je 2 Monate oder
2x pro Jahr für je 6 Monate. Ein Großteil der beitragszahlenden Personen hat sich bereits für diesen bequemen Weg entschieden.

Mit einer Einzugsermächtigung (SEPA-Lastschrift) erspart man sich

  • zusätzlich den Weg zur Post oder Bank,
  • etwaige Zahlscheingebühren der Bank und
  • kann die Zahlungsfrist nicht versäumen.

Innerhalb der Zahlungsfrist einer Zahlungsaufforderung oder Zahlungserinnerung ist ein Umstieg auf SEPA-Lastschrift einfach möglich.

Bezahlen Sie lieber mit Zahlungsanweisung/Erlagschein?

Das ist selbstverständlich möglich. Der Gesetzgeber sieht für diesen Fall eine Jahreszahlung (für jeweils 12 Monate) vor (Zahlungsmodalitäten nach § 17 OBG).

Die Zustellung erfolgt entweder per Post oder E-Mail (für Online-Banking).
Hier können Sie einfach auf eine elektronische Zustellung (E-Mail) umsteigen oder diese wiederrufen.

Bankverbindung

IBAN: AT67 3100 0004 0401 1011
BIC:   RZBAATWW 

 

Erklärvideos

ORF-Beitrag - Erklärvideo:
Welche Vorteile hat die SEPA-Lastschrift (Einzugsermächtigung)?

Wie setzt sich der ORF-Beitrag zusammen und wie viel ist zu zahlen?

Wann beginnt die Beitragspflicht im betrieblichen Bereich?

Das ORF Beitragsgesetz regelt seit 01.01.2024 die Beitragspflicht im betrieblichen Bereich neu.

Die Beitragspflicht im betrieblichen Bereich beginnt mit dem Folgejahr nachdem in einer Gemeinde erstmalig die Kommunalsteuer durch den Betrieb entrichtet wurde. Bei der Betriebsgründung ist das erste Jahr rückwirkend mit dem Folgejahr mit der ersten Kommunalsteuer zu entrichten.

Unternehmen, die bisher bereits Radio- und Fernsehgebühren entrichtet haben, werden von der GIS mit 31.12.2023 automatisch abgemeldet und abgerechnet. Hinweis: Sollten Sie dennoch weiterhin eine Zahlungsaufforderung erhalten, wenden Sie sich bitte an uns.

Welche Betriebe sind beitragspflichtig?

Ab dem Jahr 2024 fällt der ORF Beitrag für jene Unternehmen an, die im Vorjahr Kommunalsteuer kommunalsteuerpflichtig waren. Laut Gesetz erhält die ORF- Beitrags-Service GmbH die für die Berechnung des ORF Beitrags notwendigen Kommunalsteuerdaten jeweils im April des Folgejahres. Die Höhe der Zahlungsaufforderung ergibt sich aus der gesetzlich festgelegten Staffelung der Kommunalsteuer pro Gemeinde und werden frühestens Ende April an die Unternehmer übermittelt.

Kommunalsteuerpflichtige Betriebe brauchen nichts weiter zu tun. Aufgrund der übermittelten Daten, werden Sie von uns korrekt registriert.

Höhe des ORF Beitrages

Die Staffelung des ORF-Beitrags basiert auf der Summe der Arbeitslöhne, die im vorangegangenen Kalenderjahr an Dienstnehmer in den in der Gemeinde gelegenen Betriebsstätten gewährt wurden. Die Höhe des ORF-Beitrags variiert abhängig von der Bemessungsgrundlage:

  •  Bemessungsgrundlage bis 1,6 Mio. Euro: Ein ORF-Beitrag
  •  Bemessungsgrundlage bis 3 Mio. Euro: Zwei ORF-Beiträge
  •  Bemessungsgrundlage bis 10 Mio. Euro: Sieben ORF-Beiträge
  •  Bemessungsgrundlage bis 50 Mio. Euro: Zehn ORF-Beiträge
  •  Bemessungsgrundlage bis 90 Mio. Euro: Zwanzig ORF-Beiträge
  •  Bemessungsgrundlage über 90 Mio. Euro: Fünfzig ORF-Beiträge

Die Entrichtung des ORF Beitrags in einer Gemeinde deckt sämtliche Betriebsstätten innerhalb der betreffenden Gemeinde ab.

Wer zahlt keinen ORF Beitrag?

  • Ein Unternehmen, das keine Kommunalsteuer zahlt, (z.B. Ein-Personen-Unternehmen EPU) wird auch nicht für den ORF Beitrag registriert.

  • Für Betriebsstätten von Unternehmen, die aufgrund Ihrer Tätigkeit von der Kommunalsteuer befreit sind (z.B. Pflegeheime, gemeinnützige Vereine, Heime für Auszubildende, Körperschaften des öffentlichen Rechts) fällt ebenso kein ORF Beitrag an.

Privatperson und Betrieb an derselben Adresse?

Sind Privatpersonen an der Adresse einer Betriebsstätte mit Hauptwohnsitz gemeldet, ist laut dem ORF Beitragsgesetz in folgenden Fällen keine gesonderte private Registrierung notwendig:

  •  Betriebsstandort eines kommunalsteuerpflichtigen Unternehmens
  •  Betriebsstätten von Unternehmen, die aufgrund Ihrer Tätigkeit von der Kommunalsteuer befreit sind

Damit das ORF Beitrags Service prüfen kann, ob dies in Ihrem Fall zutrifft, sind entsprechende Nachweise durch das/die Unternehmen/Organisation zu erbringen.

Ausnahmen von der ORF-Beitragspflicht an betrieblichen Adressen

Ein Unternehmen, das nicht der Kommunalsteuer unterliegt, (z.B. Ein-Personen-Unternehmen EPU) wird auch nicht für den ORF Beitrag registriert. An dieser Adresse ist der ORF Beitrag von der dort mit Hauptwohnsitz gemeldeten Person zu entrichten.

Wann endet die Beitragspflicht im betrieblichen Bereich?

Die Beitragspflicht im betrieblichen Bereich endet nach Ablauf des darauffolgenden Jahres, in dem in einer Gemeinde zuletzt Kommunalsteuer zu entrichten war. Wenn die Auflösung der letzten Betriebsstätte in einer Gemeinde bis zum 15.04. des Folgejahres durch den Betrieb schriftlich bekannt gegeben wird, kann die Beendigung mit Ende des Jahres der Auflösung erfolgen.

Bitte denken Sie daran, uns rechtzeitig über eine eventuelle Betriebsauflösung zu informieren.

Mit dem ORF-Beitrag werden der öffentlich-rechtliche Rundfunk und all seine Angebote finanziert:

  • 4 Fernsehkanäle (ORF 1, ORF 2, ORF III, ORF SPORT+),
  • 9 Landesstudios mit eigenen Beiträgen für TV,
  • 3 österreichweite Radiosender (Ö3, Ö1, FM4),
  • 9 Regional-Radiosender aus den Bundesländern,
  • ORF-TVThek,
  • ORF-TELETEXT,
  • ORF.at,
  • ORF Sound,
  • ORF Topos,
  • Social Media-Profile,
  • ein umfangreiches Korrespondentennetz sowie bald noch mehr Online-Angebote.

Insgesamt bietet der ORF ein breites, multimediales Angebot an: Information, Kultur, Bildung, Unterhaltung, Kinderprogramm, Religion und Sport.

Mit seinem qualitativ hochwertigen und niederschwellig zugänglichen Programm erfüllt der ORF seinen öffentlich-rechtlichen Auftrag – für alle in Österreich.

Weitere Informationen zum ORF-Programmangebot sind unter der.ORF.at zu finden.

Ein Hauptwohnsitz ist die Adresse, an der Sie Ihren Lebensmittelpunkt haben, also die meiste Zeit leben. 

Diese Adresse melden alle in Österreich, spätestens drei Tage nach ihrem Einzug bei der zuständigen Meldebehörde. 

Die Meldebehörde, die für den neuen Wohnsitz zuständig ist, führt die Anmeldung Ihres neuen Hauptwohnsitzes durch. In Wien ist das Magistratische Bezirksamt zuständig. Außerhalb Wiens übernimmt dies das jeweilige Gemeindeamt. 

Sollten Sie umziehen oder sich Ihre persönlichen Daten ändern, müssen Sie dies ebenfalls beim zuständigen Amt melden. 

Auch dem ORF Beitrags Service müssen diese Änderungen der neuen Hauptwohnsitz-Adresse beziehungsweise neuen Namens bekannt gegeben werden. 

Am besten geht das online mit dem Formular Änderung