Die Beitrags-Nummer steht hier:
- Auf der Zahlungs-Aufforderung
- Am Erlagschein
- Am Kontoauszug
Die Beitrags-Nummer hat 10 Stellen.
Sie finden Ihre Beitrags-Nummer nicht?
Schreiben Sie uns eine Email: service@orf.beitrag.at
Dann müssen Sie wieder ORF-Beitrag zahlen:
Es kann sein, dass Sie wieder den ORF-Beitrag zahlen müssen.
Zum Beispiel: Wenn alle in Ihrem Haushalt gemeinsam zu viel Einkommen haben.
Zum Beispiel: Wenn Sie nicht mehr zu einer bestimmten Gruppe gehören.
(Welche Gruppen das sind, steht hier.)
Es hat sich so etwas bei Ihnen geändert:
Dann müssen Sie das der Firma ORF-Beitrags Service melden.
Schreiben Sie uns eine Email: service@orf.beitrag.at
Diese Menschen können weniger für das Telefonieren bezahlen:
Manche Menschen haben wenig Geld.
Für sie ist telefonieren teuer.
Diese Menschen können einen Antrag abgeben.
Dann zahlen sie weniger für das Telefonieren.
Das schwere Wort dafür heißt: Zuschuss zum Fern-Sprech-Entgelt.
Dafür gibt es bestimmte Regeln.
Zum Beispiel muss man zu einer Gruppe gehören,
die dieses Geld bekommt:
- Beihilfe zum Kinderbetreuungsgeld
- Studienbeihilfe
- Schülerbeihilfe
- Lehrlingsentschädigung
- Pflegegeld
- Pension
- Arbeitslosengeld
- Mindestsicherung
- Leistungen aus sonstigen öffentlichen Mitteln (Grundversorgung, Zivildienst-Entschädigung, Rezept-Gebühren-Befreiung)
- Oder Sie sind gehörlos oder schwer hörbehindert
Das bedeutet Haushalts-Netto-Einkommen:
Alle in Ihrem Haushalt gemeinsam dürfen nur ein bestimmtes Einkommen haben.
Wieviel das ist, steht im Gesetz:
- Bei einer Person im Haushalt darf man maximal 1.364,12 Euro Haushalts-Netto-Einkommen im Monat haben, ab 01.01.2025: 1.426,87 Euro.
- Bei zwei Personen im Haushalt darf man maximal 2.152,03 Euro Haushalts-Netto-Einkommen im Monat haben, ab 01.01.2025: 2.251,03 Euro.
- Für jede unterhaltspflichtige Person erhöht sich die Einkommensgrenze um 210,48 Euro (ab 01.01.2025: 220,16 Euro). 3 Personen dürfen also zusammen nicht mehr als 2.362,51 Euro netto im Monat haben, ab 01.01.2025: 2.471,19 Euro
Für diese Telefon-Anbieter können Sie einen Zuschuss oder eine Befreiung bekommen:
Festnetz:
- A1 Telekom
- AICALL
- COSYS DATA
- fonira Telekom
- Kabel TV-Amstetten
Handy:
- A1 Telekom: A1 Handytarife, Bfree Social, bob Sozialanschluss
- Drei: Sozial
- HELP mobile: HELP GIS befreit
- HoT: HoT fix sozial
- T-Mobile / Magenta: Klax sozial
- Spusu, Mass Response: spusu GIS befreit
So beantragen Sie den Zuschuss oder eine Befreiung:
Sie bekommen von der Firma ORF-Beitrags Service einen Brief, einen Bescheid und einen Gutschein.
Sie schicken das alles an Ihren Telefon-Anbieter
Sie bekommen den Zuschuss oder die Befreiung für maximal fünf Jahre.
Sie müssen der Firma ORF-Beitrags Service diese Unterlagen schicken:
Das ausgefüllte Antragsformular: ORF-Beitrag / Telefon-Zuschuss / EAG-Kostenbefreiung
Dann können Sie eine Befreiung zum Telefon erhalten.