Sie sind gehörlos oder schwer hörbehindert?
Dann können Sie das beantragen:
- Befreiung vom ORF-Beitrag
- Zuschuss zum Telefon
- Kosten-Befreiung für Strom und Gas
Das geht aber nur, wenn Sie nicht zu viel Einkommen haben.
Es gibt diese Regel:
Alle in Ihrem Haushalt gemeinsam dürfen nur ein bestimmtes Einkommen haben.
Das heißt: Haushalts-Netto-Einkommen.
- Bei einer Person im Haushalt darf man maximal 1.426,87 Euro Haushalts-Netto-Einkommen im Monat haben.
- Bei zwei Personen im Haushalt darf man maximal 2.251,03 Euro Haushalts-Netto-Einkommen im Monat haben.
- Für jede unterhaltspflichtige Person erhöht sich die Einkommensgrenze um 220,16 Euro. 3 Personen dürfen also zusammen nicht mehr als 2.471,19 Euro netto im Monat haben.
Sie wissen nicht, wie hoch Ihr Haushalts-Netto-Einkommen ist?
Schreiben Sie uns eine Email: service@orf.beitrag.at (zur E-Mail)
Sie wollen einen Antrag stellen.
Dann brauchen wir von Ihnen:
- Kopie von dem Behindertenausweis
Im Ausweis muss stehen, dass Sie gehörlos sind.
- Aktuelles Attest vom Facharzt über die Gehörlosigkeit
oder über die schwere Hörbehinderung.
- ausgefülltes Formular
Sie können den Befreiungsantrag online ausfüllen (Link).