Sie sind gehörlos oder schwer hörbehindert?
Dann können Sie das beantragen:
- Befreiung vom ORF-Beitrag
- Zuschuss zum Telefon
- Kosten-Befreiung für Strom und Gas
Das geht aber nur, wenn Sie nicht zu viel Einkommen haben.
Es gibt diese Regel:
Alle in Ihrem Haushalt gemeinsam dürfen nur ein bestimmtes Einkommen haben.
Das heißt: Haushalts-Netto-Einkommen.
- Bei einer Person im Haushalt darf man maximal 1.364,12 Euro Haushalts-Netto-Einkommen im Monat haben, ab 01.01.2025: 1.426,87 Euro.
- Bei zwei Personen im Haushalt darf man maximal 2.152,03 Euro Haushalts-Netto-Einkommen im Monat haben, ab 01.01.2025: 2.251,03 Euro.
- Für jede unterhaltspflichtige Person erhöht sich die Einkommensgrenze um 210,48 Euro (ab 01.01.2025: 220,16 Euro). 3 Personen dürfen also zusammen nicht mehr als 2.362,51 Euro netto im Monat haben, ab 01.01.2025: 2.471,19 Euro
Sie wissen nicht, wie hoch Ihr Haushalts-Netto-Einkommen ist?
Schreiben Sie uns eine Email: service@orf.beitrag.at
Sie wollen einen Antrag stellen.
Dann brauchen wir von Ihnen:
- Kopie von dem Behindertenausweis
Im Ausweis muss stehen, dass Sie gehörlos sind.
- Aktuelles Attest vom Facharzt über die Gehörlosigkeit
oder über die schwere Hörbehinderung.
- ausgefülltes Formular
Sie bekommen das Formular hier >>.