Man kann sich vom ORF-Beitrag befreien lassen.
Das heißt: Man zahlt keinen ORF-Beitrag.
Dafür gibt es bestimmte Regeln.
Zum Beispiel muss man zu einer Gruppe gehören, die dieses Geld bekommt:
- Beihilfe zum Kinderbetreuungsgeld (Link)
- Studienbeihilfe (Link)
- Schülerbeihilfe (Link)
- Lehrlingsentschädigung (Link)
- Pflegegeld (Link)
- Pension (Link)
- Arbeitslosengeld (Link)
- Mindestsicherung (Link)
- Leistungen aus sonstigen öffentlichen Mitteln (Grundversorgung, Zivildienst-Entschädigung, Rezept-Gebühren-Befreiung) (Link)
- Oder Sie sind gehörlos oder schwer hörbehindert (Link)
Außerdem dürfen alle in Ihrem Haushalt gemeinsam nur ein bestimmtes Einkommen haben.
Das heißt: Haushalts-Netto-Einkommen.
Sie wissen nicht, wie hoch Ihr Haushalts-Netto-Einkommen ist?
Wir helfen Ihnen gerne.
Hier kommen Sie zum Befreiungsrechner (Link)
Das ist die Beitrags-Nummer
Jeder hat bei der Firma ORF-Beitrags Service eine Beitrags-Nummer
Diese Beitrags-Nummer steht hier:
- Auf der Zahlungs-Aufforderung
- Am Erlagschein
- Am Kontoauszug
Die Beitrags-Nummer hat 10 Stellen.
Sie finden Ihre Beitrags-Nummer nicht?
Schreiben Sie uns eine Email: service@orf.beitrag.at (zur E-Mail)
Dann müssen Sie wieder ORF-Beitrag zahlen:
Es kann sein, dass Sie wieder den ORF-Beitrag zahlen müssen.
Zum Beispiel: Wenn alle in Ihrem Haushalt gemeinsam wieder mehr Einkommen haben.
Zum Beispiel: Wenn Sie nicht mehr zu einer bestimmten Gruppe gehören.
Die Gruppen stehen auf diesem Blatt oben.
Es hat sich so etwas bei Ihnen geändert:
Dann müssen Sie das der Firma ORF-Beitrags Service melden.
Diese Änderung müssen Sie schreiben.
So erreichen Sie uns:
Schreiben Sie uns eine Email: service@orf.beitrag.at (zur E-Mail)
Post: ORF-Beitrags Service GmbH, Postfach 1000, 1051 Wien
Fax aus Österreich: 050 200 300
Fax aus dem Ausland: 0043 50 200 300
Persönlich: Faulmanngasse 4, 1040 Wien (Montag bis Freitag von 8 bis 18 Uhr)