Man kann sich vom ORF-Beitrag befreien lassen.
Das heißt: Man zahlt keinen ORF-Beitrag.
Dafür gibt es bestimmte Regeln.
Zum Beispiel muss man zu einer Gruppe gehören, die dieses Geld bekommt:
- Beihilfe zum Kinderbetreuungsgeld >>
- Studienbeihilfe >>
- Schülerbeihilfe >>
- Lehrlingsentschädigung >>
- Pflegegeld >>
- Pension >>
- Arbeitslosengeld >>
- Mindestsicherung >>
- Leistungen aus sonstigen öffentlichen Mitteln (Grundversorgung, Zivildienst-Entschädigung, Rezept-Gebühren-Befreiung) >>
- Oder Sie sind gehörlos oder schwer hörbehindert >>
Außerdem dürfen alle in Ihrem Haushalt gemeinsam nur ein bestimmtes Einkommen haben.
Das heißt: Haushalts-Netto-Einkommen.
Sie wissen nicht, wie hoch Ihr Haushalts-Netto-Einkommen ist?
Wir helfen Ihnen gerne.
Hier kommen Sie zum Befreiungsrechner >>
Das ist die Beitrags-Nummer
Jeder hat bei der Firma ORF-Beitrags Service eine Beitrags-Nummer
Diese Beitrags-Nummer steht hier:
- Auf der Zahlungs-Aufforderung
- Am Erlagschein
- Am Kontoauszug
Die Beitrags-Nummer hat 10 Stellen.
Sie finden Ihre Beitrags-Nummer nicht?
Schreiben Sie uns eine Email: service@orf.beitrag.at
Dann müssen Sie wieder ORF-Beitrag zahlen:
Es kann sein, dass Sie wieder den ORF-Beitrag zahlen müssen.
Zum Beispiel: Wenn alle in Ihrem Haushalt gemeinsam wieder mehr Einkommen haben.
Zum Beispiel: Wenn Sie nicht mehr zu einer bestimmten Gruppe gehören.
Die Gruppen stehen auf diesem Blatt oben.
Es hat sich so etwas bei Ihnen geändert:
Dann müssen Sie das der Firma ORF-Beitrags Service melden.
Diese Änderung müssen Sie schreiben.
So erreichen Sie uns:
Schreiben Sie uns eine Email: service@orf.beitrag.at
Post: ORF-Beitrags Service GmbH, Postfach 1000, 1051 Wien
Fax aus Österreich: 050 200 300
Fax aus dem Ausland: 0043 50 200 300
Persönlich: Faulmanngasse 4, 1040 Wien (Montag bis Freitag von 8 bis 18 Uhr)