Sie bekommen Schülerbeihilfe?
Dann können Sie das beantragen:
- Befreiung vom ORF-Beitrag
- Zuschuss zum Telefon
- Kosten-Befreiung für Strom und Gas
Das geht aber nur, wenn Sie nicht zu viel Einkommen haben.
Es gibt diese Regel:
Alle in Ihrem Haushalt gemeinsam dürfen nur ein bestimmtes Einkommen haben.
Das heißt: Haushalts-Netto-Einkommen.
- Bei einer Person im Haushalt darf man maximal 1.364,12 Euro Haushalts-Netto-Einkommen im Monat haben, ab 01.01.2025: 1.426,87 Euro.
- Bei zwei Personen im Haushalt darf man maximal 2.152,03 Euro Haushalts-Netto-Einkommen im Monat haben, ab 01.01.2025: 2.251,03 Euro.
- Für jede unterhaltspflichtige Person erhöht sich die Einkommensgrenze um 210,48 Euro (ab 01.01.2025: 220,16 Euro). 3 Personen dürfen also zusammen nicht mehr als 2.362,51 Euro netto im Monat haben, ab 01.01.2025: 2.471,19 Euro
Sie wissen nicht, wie hoch Ihr Haushalts-Netto-Einkommen ist?
Schreiben Sie uns eine Email: service@orf.beitrag.at
Sie wollen einen Antrag stellen.
Dann brauchen wir von Ihnen:
- Nachweis über die Schulbeihilfe
Sie bekommen den Nachweis bei der Bildungsdirektion Ihres Bundeslandes. Sie finden die Links am Ende dieser Seite.
- ausgefülltes Formular
Sie bekommen das Formular hier >>.
Bildungsdirektionen der Bundesländer:
Bildungsdirektion für Niederösterreich >>
Bildungsdirektion für Oberösterreich >>
Bildungsdirektion für Steiermark >>
Bildungsdirektion für Salzburg >>
Bildungsdirektion für Tirol >>
Bildungsdirektion für Kärnten >>