Das ist die EAG-Kosten-Befreiung
Sie müssen keinen ORF-Beitrag zahlen?
Dann können Sie auch die EAG-Kosten-Befreiung haben.
Dafür müssen Sie einen Antrag abgeben.
EAG-Kosten-Befreiung heißt,
Sie zahlen nicht:
- Erneuerbaren-Förderpauschale
- Erneuerbaren-Förderbeitrag
- Grüngas-Förderbeitrag
Diese Punkte stehen auf Ihrer Strom-/Gas-Rechnung.
Hier kommen Sie zum Befreiungsrechner.
Das ist die EAG-Kosten-Deckelung
Sie zahlen ORF-Beitrag, aber haben wenig Einkommen?
Dann können Sie eine EAG-Kosten-Deckelung beantragen.
Sie zahlen dann maximal 75 Euro EAG-Förderkosten.
Diese EAG-Förderkosten stehen auf Ihrer Strom-Rechnung.
Hier kommen Sie zum Befreiungsrechner.
Sie können nur die EAG-Kosten-Befreiung oder die EAG-Kosten-Deckelung haben.
Beides geht nicht.
Hier steht die Beitrags-Nummer:
Jeder hat bei der Firma ORF-Beitrags Service eine Beitrags-Nummer.
Diese Beitrags-Nummer steht hier:
- Auf der Zahlungs-Aufforderung
- Am Erlagschein
- Am Kontoauszug
Die Beitrags-Nummer hat 10 Stellen.
Sie finden Ihre Beitrags-Nummer nicht?
Wir helfen Ihnen gerne weiter.
Dann müssen Sie wieder ORF-Beitrag zahlen:
Es kann sein, dass Sie wieder den ORF-Beitrag zahlen müssen.
Zum Beispiel: Wenn alle in Ihrem Haushalt gemeinsam zu viel Einkommen haben.
Zum Beispiel: Wenn Sie nicht mehr zu einer bestimmten Gruppe gehören.
(Welche Gruppen das sind, steht auf diesem Blatt oben.)
Es hat sich so etwas bei Ihnen geändert:
Dann müssen Sie das der Firma ORF-Beitrags Service melden.
Diese Änderung müssen Sie schreiben.
So erreichen Sie uns:
Schreiben Sie uns eine Email: service@orf.beitrag.at
Post: ORF-Beitrags Service GmbH, Postfach 1000, 1051 Wien
Fax aus Österreich: 050 200 300
Fax aus dem Ausland: 0043 50 200 300
Persönlich: Faulmanngasse 4, 1040 Wien (Montag bis Freitag von 8 bis 18 Uhr)
Das ist das Haushalt-Netto-Einkommen:
Alle in Ihrem Haushalt gemeinsam dürfen nur ein bestimmtes Einkommen haben.
Das heißt: Haushalts-Netto-Einkommen.
- Bei einer Person im Haushalt darf man maximal 1.364,12 Euro Haushalts-Netto-Einkommen im Monat haben, ab 01.01.2025: 1.426,87 Euro.
- Bei zwei Personen im Haushalt darf man maximal 2.152,03 Euro Haushalts-Netto-Einkommen im Monat haben, ab 01.01.2025: 2.251,03 Euro.
- Für jede unterhaltspflichtige Person erhöht sich die Einkommensgrenze um 210,48 Euro (ab 01.01.2025: 220,16 Euro). 3 Personen dürfen also zusammen nicht mehr als 2.362,51 Euro netto im Monat haben, ab 01.01.2025: 2.471,19 Euro
Das ist die Zählpunkt-Nummer
Die Zählpunkt-Nummer ist wichtig für Ihren Anbieter von
- Strom
- Gas
- Fernwärme
Die Zählpunkt-Nummer hat 33 Stellen.
Die Zählpunkt-Nummer beginnt mit AT.
Hier steht die Zählpunkt-Nummer
- Auf Ihrer Abrechnung oder Jahres-Abrechnung
- Auf dem Vertrag mit Ihrem Energie-Lieferanten oder Netzbetreiber
- Online auf dem Webportal von Ihrem Energie-Lieferanten oder Netzbetreiber
So können Sie die Befreiung verlängern.
Die Firma ORF-Beitrags Service schickt Ihnen rechtzeitig einen Brief.
In dem Brief steht, wie Sie die Befreiung verlängern können.
Sie müssen wieder einen Antrag abgeben.
Die EAG-Kosten-Deckelung gibt es nur für Strom.
Sie können keinen Antrag auf EAG-Kosten-Deckelung für Gas abgeben.