Das ist die EAG-Kosten-Befreiung
Sie müssen keinen ORF-Beitrag zahlen?
Dann können Sie auch die EAG-Kosten-Befreiung haben.
Dafür müssen Sie einen Antrag abgeben.
Sie können den Befreiungsantrag online ausfüllen (Link).
EAG-Kosten-Befreiung heißt,
Sie zahlen nicht:
- Erneuerbaren-Förderpauschale
- Erneuerbaren-Förderbeitrag
- Grüngas-Förderbeitrag
Diese Punkte stehen auf Ihrer Strom-/Gas-Rechnung.
Hier kommen Sie zum Befreiungsrechner (Link)
Das ist die EAG-Kosten-Deckelung
Sie zahlen ORF-Beitrag, aber haben wenig Einkommen?
Dann können Sie eine EAG-Kosten-Deckelung beantragen.
Sie zahlen dann maximal 75 Euro EAG-Förderkosten.
Diese EAG-Förderkosten stehen auf Ihrer Strom-Rechnung.
Hier kommen Sie zum Befreiungsrechner (Link)
Sie können nur die EAG-Kosten-Befreiung oder die EAG-Kosten-Deckelung haben.
Beides geht nicht.
Hier steht die Beitrags-Nummer:
Jeder hat bei der Firma ORF-Beitrags Service eine Beitrags-Nummer.
Diese Beitrags-Nummer steht hier:
- Auf der Zahlungs-Aufforderung
- Am Erlagschein
- Am Kontoauszug
Die Beitrags-Nummer hat 10 Stellen.
Sie finden Ihre Beitrags-Nummer nicht?
Schreiben Sie uns eine Email: service@orf.beitrag.at (zur E-Mail)
Dann müssen Sie wieder ORF-Beitrag zahlen:
Es kann sein, dass Sie wieder den ORF-Beitrag zahlen müssen.
Zum Beispiel: Wenn alle in Ihrem Haushalt gemeinsam zu viel Einkommen haben.
Zum Beispiel: Wenn Sie nicht mehr zu einer bestimmten Gruppe gehören.
Es hat sich so etwas bei Ihnen geändert:
Dann müssen Sie das der Firma ORF-Beitrags Service melden.
Diese Änderung müssen Sie schreiben.
So erreichen Sie uns:
Schreiben Sie uns eine Email: service@orf.beitrag.at (zur E-Mail)
Post: ORF-Beitrags Service GmbH, Postfach 1000, 1051 Wien
Fax aus Österreich: 050 200 300
Fax aus dem Ausland: 0043 50 200 300
Persönlich: Faulmanngasse 4, 1040 Wien (Montag bis Freitag von 8 bis 18 Uhr)
Das ist das Haushalt-Netto-Einkommen:
Alle in Ihrem Haushalt gemeinsam dürfen nur ein bestimmtes Einkommen haben.
Das heißt: Haushalts-Netto-Einkommen.
- Bei einer Person im Haushalt darf man maximal 1.426,87 Euro Haushalts-Netto-Einkommen im Monat haben.
- Bei zwei Personen im Haushalt darf man maximal 2.251,03 Euro Haushalts-Netto-Einkommen im Monat haben.
- Für jede unterhaltspflichtige Person erhöht sich die Einkommensgrenze um 220,16 Euro. 3 Personen dürfen also zusammen nicht mehr als 2.471,19 Euro netto im Monat haben.
Das ist die Zählpunkt-Nummer
Die Zählpunkt-Nummer ist wichtig für Ihren Anbieter von
- Strom
- Gas
- Fernwärme
Die Zählpunkt-Nummer hat 33 Stellen.
Die Zählpunkt-Nummer beginnt mit AT.
Hier steht die Zählpunkt-Nummer
- Auf Ihrer Abrechnung oder Jahres-Abrechnung
- Auf dem Vertrag mit Ihrem Energie-Lieferanten oder Netzbetreiber
- Online auf dem Webportal von Ihrem Energie-Lieferanten oder Netzbetreiber
So können Sie die Befreiung verlängern.
Die Firma ORF-Beitrags Service schickt Ihnen rechtzeitig einen Brief.
In dem Brief steht, wie Sie die Befreiung verlängern können.
Sie müssen wieder einen Antrag abgeben.
Sie können den Befreiungsantrag online ausfüllen (Link).
Die EAG-Kosten-Deckelung gibt es nur für Strom.
Sie können keinen Antrag auf EAG-Kosten-Deckelung für Gas abgeben.