Das ist die EAG-Kosten-Befreiung

Sie müssen keinen ORF-Beitrag zahlen?

Dann können Sie auch die EAG-Kosten-Befreiung haben.

Dafür müssen Sie einen Antrag abgeben.

 

EAG-Kosten-Befreiung heißt,

Sie zahlen nicht:

  • Erneuerbaren-Förderpauschale
  • Erneuerbaren-Förderbeitrag
  • Grüngas-Förderbeitrag

Diese Punkte stehen auf Ihrer Strom-/Gas-Rechnung.

Hier kommen Sie zum Befreiungsrechner.

 

Das ist die EAG-Kosten-Deckelung

Sie zahlen ORF-Beitrag, aber haben wenig Einkommen?

Dann können Sie eine EAG-Kosten-Deckelung beantragen.

Sie zahlen dann maximal 75 Euro EAG-Förderkosten.

Diese EAG-Förderkosten stehen auf Ihrer Strom-Rechnung.

Hier kommen Sie zum Befreiungsrechner.

 

Sie können nur die EAG-Kosten-Befreiung oder die EAG-Kosten-Deckelung haben.

Beides geht nicht.

 

Hier steht die Beitrags-Nummer:

Jeder hat bei der Firma ORF-Beitrags Service eine Beitrags-Nummer.

Diese Beitrags-Nummer steht hier:

  • Auf der Zahlungs-Aufforderung
  • Am Erlagschein
  • Am Kontoauszug

Die Beitrags-Nummer hat 10 Stellen.

Sie finden Ihre Beitrags-Nummer nicht?

Wir helfen Ihnen gerne weiter.

 

Dann müssen Sie wieder ORF-Beitrag zahlen:

Es kann sein, dass Sie wieder den ORF-Beitrag zahlen müssen.

Zum Beispiel: Wenn alle in Ihrem Haushalt gemeinsam zu viel Einkommen haben.

Zum Beispiel: Wenn Sie nicht mehr zu einer bestimmten Gruppe gehören.

(Welche Gruppen das sind, steht auf diesem Blatt oben.)

Es hat sich so etwas bei Ihnen geändert:

Dann müssen Sie das der Firma ORF-Beitrags Service melden.

Diese Änderung müssen Sie schreiben.

 

So erreichen Sie uns:

Schreiben Sie uns eine Email: service@orf.beitrag.at

Post: ORF-Beitrags Service GmbH, Postfach 1000, 1051 Wien

Fax aus Österreich: 050 200 300
Fax aus dem Ausland: 0043 50 200 300

Persönlich: Faulmanngasse 4, 1040 Wien (Montag bis Freitag von 8 bis 18 Uhr)

 

Das ist das Haushalt-Netto-Einkommen:

Alle in Ihrem Haushalt gemeinsam dürfen nur ein bestimmtes Einkommen haben.

Das heißt: Haushalts-Netto-Einkommen.

  • Bei einer Person im Haushalt darf man maximal 1.364,12 Euro Haushalts-Netto-Einkommen im Monat haben, ab 01.01.2025: 1.426,87 Euro.
  • Bei zwei Personen im Haushalt darf man maximal 2.152,03 Euro Haushalts-Netto-Einkommen im Monat haben, ab 01.01.2025: 2.251,03 Euro.
  • Für jede unterhaltspflichtige Person erhöht sich die Einkommensgrenze um 210,48 Euro (ab 01.01.2025: 220,16 Euro). 3 Personen dürfen also zusammen nicht mehr als 2.362,51 Euro netto im Monat haben, ab 01.01.2025: 2.471,19 Euro

 

Das ist die Zählpunkt-Nummer

Die Zählpunkt-Nummer ist wichtig für Ihren Anbieter von

  • Strom
  • Gas
  • Fernwärme

Die Zählpunkt-Nummer hat 33 Stellen.

Die Zählpunkt-Nummer beginnt mit AT.

 

Hier steht die Zählpunkt-Nummer

  • Auf Ihrer Abrechnung oder Jahres-Abrechnung
  • Auf dem Vertrag mit Ihrem Energie-Lieferanten oder Netzbetreiber
  • Online auf dem Webportal von Ihrem Energie-Lieferanten oder Netzbetreiber

 

So können Sie die Befreiung verlängern.

Die Firma ORF-Beitrags Service schickt Ihnen rechtzeitig einen Brief.

In dem Brief steht, wie Sie die Befreiung verlängern können.

Sie müssen wieder einen Antrag abgeben.

 

Die EAG-Kosten-Deckelung gibt es nur für Strom.

Sie können keinen Antrag auf EAG-Kosten-Deckelung für Gas abgeben.