Voraussetzungen für Befreiungen und Zuschüsse
Sie wollen eine Befreiung vom ORF-Beitrag?
Sie wollen einen Zuschuss zum Telefon?
Sie wollen eine EAG-Kosten-Befreiung für Strom und Gas?
Dann müssen Sie zu einer Gruppe gehören, die dieses Geld bekommt:
- Beihilfe zum Kinderbetreuungsgeld (Link)
- Studienbeihilfe (Link)
- Schülerbeihilfe (Link)
- Lehrlingsentschädigung (Link)
- Pflegegeld (Link)
- Pension (Link)
- Arbeitslosengeld (Link)
- Mindestsicherung (Link)
- Leistungen aus sonstigen öffentlichen Mitteln (Grundversorgung, Zivildienst-Entschädigung, Rezept-Gebühren-Befreiung) (Link)
- Oder Sie sind gehörlos oder schwer hörbehindert (Link)
Außerdem gibt es diese Regel:
Alle in Ihrem Haushalt gemeinsam dürfen nur ein bestimmtes Einkommen haben.
Das heißt: Haushalts-Netto-Einkommen.
- Bei einer Person im Haushalt darf man maximal 1.426,87 Euro Haushalts-Netto-Einkommen im Monat haben.
- Bei zwei Personen im Haushalt darf man maximal 2.251,03 Euro Haushalts-Netto-Einkommen im Monat haben.
- Für jede unterhaltspflichtige Person erhöht sich die Einkommensgrenze um 220,16 Euro. 3 Personen dürfen also zusammen nicht mehr als 2.471,19 Euro netto im Monat haben.
Sie wissen nicht, wie hoch Ihr Haushalts-Netto-Einkommen ist?
Schreiben Sie uns eine Email: service@orf.beitrag.at (E-Mail)