Sie bekommen Studienbeihilfe?

Dann können Sie das beantragen:

  • Befreiung vom ORF-Beitrag
  • Zuschuss zum Telefon
  • Kosten-Befreiung für Strom und Gas

Das geht aber nur, wenn Sie nicht zu viel Einkommen haben.

 

Es gibt diese Regel:

Alle in Ihrem Haushalt gemeinsam dürfen nur ein bestimmtes Einkommen haben.

Das heißt: Haushalts-Netto-Einkommen.

  • Bei einer Person im Haushalt darf man maximal 1.364,12 Euro Haushalts-Netto-Einkommen im Monat haben, ab 01.01.2025: 1.426,87 Euro.
  • Bei zwei Personen im Haushalt darf man maximal 2.152,03 Euro Haushalts-Netto-Einkommen im Monat haben, ab 01.01.2025: 2.251,03 Euro.
  • Für jede unterhaltspflichtige Person erhöht sich die Einkommensgrenze um 210,48 Euro (ab 01.01.2025: 220,16 Euro). 3 Personen dürfen also zusammen nicht mehr als 2.362,51 Euro netto im Monat haben, ab 01.01.2025: 2.471,19 Euro

Sie wissen nicht, wie hoch Ihr Haushalts-Netto-Einkommen ist?

Schreiben Sie uns eine Email: service@orf.beitrag.at

 

Sie wollen einen Antrag stellen.

Dann brauchen wir von Ihnen:

  • Nachweis über die Studienbeihilfe

Sie bekommen den Nachweis in der Stipendienstelle.

  • ausgefülltes Formular

Sie bekommen das Formular hier >>.