Verrechnung

Liegt für eine Adresse, an der mindestens eine volljährige Person mit Hauptwohnsitz gemeldet ist, keine Registrierung vor, kontaktieren wir vorab eine der laut Meldeamt gemeldeten Personen.
Wir bitten diese Person, sich selbst zu registrieren oder uns etwaige Änderungen mitzuteilen. 

Nach Ablauf einer Frist erfolgt die Registrierung automatisch. Dabei wird auch eine Zahlungsaufforderung erstellt. 

Bei Zahlung per SEPA-Zahlungsanweisung (Erlagschein) wird der Beitrag einmal jährlich verrechnet.

Bei Zahlung per SEPA-Lastschrift (Einzugsermächtigung) besteht die Möglichkeit, den Beitrag in 2 oder 6 Teilbeträgen zu zahlen.
Sie können Ihre Zahlungsweise ganz leicht und bequem online ändern. Nutzen Sie dazu einfach unser Online-Formular:

Papierformulare liegen in Bezirks- und Gemeindeämtern auf.

Bitte geben Sie uns Änderungen Ihrer Daten umgehend bekannt. (z. B.: Namensänderung durch Heirat, Adressänderung durch Umzug)
So erreichen Sie uns: telefonisch: 050 200 800 (Montag – Freitag von 7.00 – 19.00 Uhr), schriftlich: ORF-Beitrags Service GmbH, 1051 Wien, Postfach 1000, E-Mail: service@orf.beitrag.at oder via Live-Chat: orf.beitrag.at/livechat

Mit Erlagschein ist der ORF-Beitrag jährlich (1 x 12 Monate) zu entrichten. So sieht es der Gesetzgeber nun neu im ORF-Beitrags-Gesetz vor.

Wer eine Einzugsermächtigung (SEPA-Lastschrift) erteilt, kann die Kosten auch über das Jahr verteilen – beispielsweise 6 x für je 2 Monate

Jetzt bequem SEPA-Lastschrift einrichten und nie wieder Zahlungsfristen versäumen

Wer eine Einzugsermächtigung erteilt, kann die Kosten auch über das Jahr verteilen. Teilen Sie den Beitrag in 6 oder 2 Teil-Zahlungen auf - 6x pro Jahr für je 2 Monate oder
2x pro Jahr für je 6 Monate. Ein Großteil der beitragszahlenden Personen hat sich bereits für diesen bequemen Weg entschieden.

Mit einer Einzugsermächtigung (SEPA-Lastschrift) erspart man sich

  • zusätzlich den Weg zur Post oder Bank,
  • etwaige Zahlscheingebühren der Bank und
  • kann die Zahlungsfrist nicht versäumen.

Innerhalb der Zahlungsfrist einer Zahlungsaufforderung oder Zahlungserinnerung ist ein Umstieg auf SEPA-Lastschrift einfach möglich.

Erklärvideo

Welche Vorteile hat die SEPA-Lastschrift (Einzugsermächtigung)?

Was ist zu tun, wenn ich an einem Nebenwohnsitz eine Zahlungsaufforderung erhalten habe?

Der ORF-Beitrag ist die neue Finanzierungsform des öffentlich-rechtlichen Senders ORF ab dem 1. Jänner 2024 und wird von der ORF-Beitrags Service GmbH eingehoben.

Für einen ausschließlichen Nebenwohnsitz ist mit dem neuen ORF-Beitrags-Gesetz (anders als bisher) kein Beitrag mehr zu zahlen. Nur Adressen, an denen laut Meldedaten keine Person mit Hauptwohnsitz gemeldet ist, gelten als Nebenwohnsitze.

Sollten Sie dennoch Zahlungsaufforderungen von der ORF-Beitrags-Service GmbH (OBS) erhalten, dann sollten sie sich umgehend an die OBS wenden, um Hintergründe zu klären und gegebenenfalls erforderliche Anpassungen zu veranlassen.

Damit wir Ihr Anliegen rasch überprüfen können, legen Sie bitte eine Kopie Ihres Meldezettels bei.

Online Upload-Center: orf.beitrag.at/upload “Sonstiges”
E-Mail: service@orf.beitrag.at „Nebenwohnsitz“
Telefonisch: 050 200 800 (Montag – Freitag von 7.00 – 19.00 Uhr) 
Post: ORF-Beitrags Service GmbH
Postfach 1000
1051 Wien

Sie haben die Zahlungsvariante 6 x mal jährlich (2 Monate) gewählt? Nun wurden Jänner, Februar, März (3 Monate) verrechnet?

Seit 01.01.2024 gilt das ORF-Beitrags Gesetz. Aus der GIS Gebühr wurde der günstigere ORF-Beitrag, 15,30 Euro monatlich statt 22,45 Euro (plus mögliche Landesabgabe).

Durch die Umstellung auf den ORF-Beitrag kann es bei schon bestehenden beitragspflichtigen Personen in manchen Fällen einmalig zu einem Einzug des ORF-Beitrages in der Höhe von 3 Monatsbeiträgen kommen. Dies ist notwendig, damit Sie wieder Ihren gewohnten Zahlungsrhythmus (zwei Monate) haben.

Bei der nächsten Vorschreibung April/ Mai 2024 werden wieder - wie gewohnt -  zwei Monatsbeiträge eingezogen.

Beispiel Zahlungsaufforderung per Post oder E-Mail:

Betreff: Zahlungsaufforderung zum ORF-Beitrag Jänner 2024 – März 2024

Hinweis auf Beleg: Einmalig wird der ORF-Beitrag für JAN.24-MÄR.24 (3 Monate) vorgeschrieben. Zukünftig wird wieder im gewohnten Zahlungszyklus der Betrag fällig.

Beispiel SEPA-Lastschrift / Kontoauszug:

Transaktionszeile: 

Beitrags-Nummer: 1234567890 (02/24-03/24 – inkl. Saldo)

Das bedeutet: Zahlungsaufforderungen für den ORF-Beitrag Jänner – März 2024 (Vorschreibung für Februar/ März 2024 und die Nachverrechnung für Jänner 2024, die noch nicht vorgeschrieben wurde).
Wenn bei Ihnen für diese 3 Monate (Jänner-März) der ORF -Beitrag eingezogen wurde, dann ist die letzte Vorschreibung aus dem Jahr 2023 nur für den Monat Dezember abgebucht worden.

Wir haben alle beitragspflichtigen Personen, die mit SEPA-Lastschrift (Einzieher) zahlen, bereits zum Jahreswechsel 2023/24 schriftlich informiert.

Die GIS-Gebühr wurde zum günstigeren ORF-Beitrag (15,30 Euro monatlich). 

Der ORF-Beitrag entspricht grundsätzlich 15,30 Euro monatlich (Berechnungsgrundlage) und österreichweit. Der Beitrag ist weiterhin im Voraus zu zahlen.

Hinzu kommen noch die sogenannten Landesabgaben je nach Bundesland. Ausnahme: Wien, Niederösterreich, Oberösterreich, Salzburg und Vorarlberg.

Die Höhe der Landesabgabe sowie deren Verwendung wird in den entsprechenden Landesgesetzblättern der Bundesländer geregelt. 

Warum wird der ORF-Beitrag mit monatlich 15,30 Euro angegeben?

Für Neuanmeldungen ab 01. Jänner 2024 gelten neue Zahlungsmodalitäten: Mit Zahlschein (SEPA-Zahlungsanweisung) wird einmal jährlich gezahlt. 

Mit Einrichtung einer Einzugsermächtigung (SEPA-Lastschrift) kann der Betrag auf 2-mal oder 6-mal im Jahr aufgeteilt werden. 

Wie kommt es zu einer Verrechnung von 3 Monaten?

Wir erklären Ihnen hier mehr dazu: Weiterlesen

Übersicht ab 1.1.2024 (in Euro)

Tabelle zum Download: ORF-Beitrag versus GIS-Gebühr (PDF)

Bundsland ORF-
Beitrag 1)
Landes-
abgabe 2)

Gesamt 
pro Monat

ORF-Beitrag je nach
Zahlungsart- und weise
6 x jährlich
je 2 Monate
2 x jährlich
je 6 Monate
1 x jährlich
je 12 Monate
Wien 15,30 0,00

15,30

30,60   91,80 183,60
Niederösterreich 15,30 0,00

15,30

30,60   91,80 183,60
Burgenland 15,30 4,60

19,90

39,80 119,40 238,80
Oberösterreich 15,30 0,00

15,30

30,60   91,80 183,60
Salzburg 15,30 0,00

15,30

30,60   91,80 183,60
Steiermark 15,30 4,70

20,00

40,00 120,00 240,00
Kärnten 15,30 4,60

19,90

39,80 119,40 238,80
Tirol 15,30 3,10

18,40

36,80 110,40 220,80
Vorarlberg 15,30 0,00

15,30

30,60   91,80 183,60
  1. ORF-Beitragsgesetz 
  2. Aktuelle Landesgesetzblätter (Einhebung, Höhe/Berechnung, Zweckwidmung) 

ORF-Beitrag: Erklärvideo:

Wie setzt sich der ORF-Beitrag zusammen und wie viel ist zu zahlen?

Die Beitragsnummer (zehnstellig) ist auf der Zahlungserinnerung, der Zahlungsanweisung (Erlagschein) oder auf der Transaktionszeile des Kontoauszugs ersichtlich.

Unter Angabe von Namen, Anschrift und Geburtsdatum bzw. Firmennummer können wir Ihnen auch gerne Ihre Beitragsnummer telefonisch oder schriftlich mitteilen.

Zahlungsmodalitäten

Der ORF-Beitrag kann mittels

  • einer Einzugsermächtigung (SEPA-Lastschrift),
  • mittels Erlagschein (SEPA-Zahlungsanweisung)

bezahlt werden. Der ORF-Beitrag ist immer im Voraus zu zahlen.

Jetzt bequem SEPA-Lastschrift einrichten und nie wieder Zahlungsfristen versäumen

Wer eine Einzugsermächtigung erteilt, kann die Kosten auch über das Jahr verteilen. Teilen Sie den Beitrag in 6 oder 2 Teil-Zahlungen auf - 6x pro Jahr für je 2 Monate oder
2x pro Jahr für je 6 Monate. Ein Großteil der beitragszahlenden Personen hat sich bereits für diesen bequemen Weg entschieden.

Mit einer Einzugsermächtigung (SEPA-Lastschrift) erspart man sich

  • zusätzlich den Weg zur Post oder Bank,
  • etwaige Zahlscheingebühren der Bank und
  • kann die Zahlungsfrist nicht versäumen.

Innerhalb der Zahlungsfrist einer Zahlungsaufforderung oder Zahlungserinnerung ist ein Umstieg auf SEPA-Lastschrift einfach möglich.

Bezahlen Sie lieber mit Zahlungsanweisung/Erlagschein?

Das ist selbstverständlich möglich. Der Gesetzgeber sieht für diesen Fall eine Jahreszahlung (für jeweils 12 Monate) vor (Zahlungsmodalitäten nach § 17 OBG).

Die Zustellung erfolgt entweder per Post oder E-Mail (für Online-Banking).
Hier können Sie einfach auf eine elektronische Zustellung (E-Mail) umsteigen oder diese wiederrufen.

Bankverbindung

IBAN: AT67 3100 0004 0401 1011
BIC:   RZBAATWW 

 

Erklärvideos

ORF-Beitrag - Erklärvideo:
Welche Vorteile hat die SEPA-Lastschrift (Einzugsermächtigung)?

Wie setzt sich der ORF-Beitrag zusammen und wie viel ist zu zahlen?

Falls Sie sich für das SEPA-Lastschriftverfahren entschieden haben, erhalten Sie keine Zahlungsaufforderungen. Als Nachweis gilt der Kontoauszug Ihrer Bank.

Bei der Bezahlung mittels Zahlschein (SEPA-Zahlungsanweisung) erhalten Sie eine Zahlungsaufforderung per Post oder E-Mail.
Bitte kontrollieren Sie Ihren E-Mail-Posteingang und ggf. Spam-Ordner im Falle einer elektronischen Zustellung.

Damit wir Ihr Anliegen rasch überprüfen können, kontaktieren Sie uns.

Online Upload-Center:

orf.beitrag.at/upload “Sonstiges”

E-Mail:

service@orf.beitrag.at „Nebenwohnsitz“

Telefonisch:

050 200 800 (Montag – Freitag von 7.00 – 19.00 Uhr) 

Post:

ORF-Beitrags Service GmbH
Postfach 1000
1051 Wien

Bei Online-Zahlung tragen Sie bitte NUR die auf der SEPA-Zahlungsanweisung angeführte Nummer (12stellig) im Feld Zahlungsrefrenz ein. 

Bankverbindung:
IBAN: AT67 3100 0004 0401 1011
BIC:   RZBAATWW

Zahlungsaufforderung per E-Mail

Wenn Sie eine Banking-App nutzen, können Sie bequem den QR-Code auf der Zahlungsanweisung (Erlagschein) einscannen. Alle nötigen Daten wie IBAN oder Beitrags­nummer werden dann automatisch über­tragen, Sie müssen keine Angaben mehr von Hand aus­füllen.

Wir helfen in diesem Fall schnell und unbürokratisch: Kontaktieren Sie uns. 

Kontaktmöglichkeiten

Einfach online. Rund um die Uhr. Ohne Wartezeit. 

Online-Beratung: 
orf.beitrag.at/livechat

ONLINE Unterlagen nachreichen oder hochladen
Upload-Center: orf.beitrag.at/upload

Hinweis: Für einen Antrag auf Befreiung benötigen wir ein vollständig ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular, inkl. notwendiger Unterlagen.

050 200 800 1)
Mo-Fr 07:00-19:00 Uhr

E-Mail: 
service@orf.beitrag.at

Post: 
ORF-Beitrags Service GmbH
Postfach 1000, 1051 Wien

Fax: 050 200 DW 300
inter­national: 004350 200 300
Persönlicher Kundendienst: 
Faulmanngasse 4, 1040 Wien  
Mo-Fr 08:00-18:00 Uhr

1) Rufnummer für private Netze mit Tarifgrenze (quellnetztarifiert), gleiches Entgelt wie zu mobilen oder geografischen Rufnummern (RTR)
Die Kosten für Anrufe in private Netze werden gleich behandelt, wie Anrufe zu normalen Orts- oder Handy-Nummern. Sie finden die konkreten Entgelte oder die Anzahl an Freiminuten im Vertrag mit Ihrem Betreiber. Das sind die üblichen Tariftabellen, in denen etwa der Preis für Anrufe ins Mobilnetz geregelt ist.

Bei verspäteter Zahlung wird automatisch ein Säumniszuschlag fällig. Der Gesetzgeber sieht in solchen Fällen 10% des Betrages vor. Rechtsgrundlage dafür ist das ORF-Beitragsgesetz § 17 (1). Diese Säumniszuschläge sind ein Beitrag für den erhöhten Verwaltungsaufwand, der durch verspätete Zahlungseingänge entsteht. Wir bitten Sie um Verständnis für diese Vorgangsweise.

Eine sichere und bequeme Alternative für die Bezahlung Ihrer ORF-Gebühren ist das SEPA-Lastschriftverfahren (Einzugsermächtigung).

Steigen Sie jetzt um auf SEPA-Lastschrift und profitieren Sie von vielen Vorteilen:

Welche Vorteile hat die SEPA-Lastschrift (Einzugsermächtigung)?