Haushaltsnetto-Einkommen
Abzugsfähige Ausgaben
Übersteigt das Haushaltsnettoeinkommen die maßgeblichen Betragsgrenzen, kann die antragstellende Person folgende abzugsfähige Ausgaben geltend machen:
Außergewöhnliche Belastungen | Anerkannte außergewöhnliche Belastungen Notwendige Unterlagen bei Antragstellung in Kopie - Nachweis über anerkannte außergewöhnliche Belastungen im Sinne der §§ 34 u. 35 EStG, belegt durch den aktuellen Einkommenssteuerbescheid
Gesetzliche Grundlage zum Abzug: |
24 Stunden Betreuung | Monatlichen Kosten für die 24h-Betreuung, vermindert um den Zuschuss des Sozialministerium-Service. Die 24h-Betreuung kann jedoch auch über den Einkommensteuerbescheid nachgewiesen werden. Notwendige Unterlagen bei Antragstellung in Kopie - Nachweis über den Bezug eines Zuschusses des Sozialministerium-Service zur Unterstützung der 24-Stunden-Betreuung, inkl Nachweis über die Höhe der Ausgaben.
- Oder ggf. aktueller Einkommenssteuerbescheid
Gesetzliche Grundlage zum Abzug: |
Mietaufwand (Mietkosten) | Hauptmietzins: - inklusive der Betriebskosten im Sinne des Mietrechtsgesetzes, des Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetzes und anderer vergleichbarer mieterschützender Gesetze.
Hinweis: Gas/Strom zählt nicht zu den Betriebskosten - vermindert um eine etwaiger Mietzinsbeihilfe vom zuständigen Finanzamt.
Pauschalbetrag für Mietaufwand in Höhe von 140,00 Euro: Dieser wird automatisch als Abzugsposten für den Wohnaufwand angesetzt, wenn: - keine Angabe erfolgt
- kein Rechtsverhältnis nach dem Mietrechtsgesetzes, dem Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz oder anderen vergleichbaren mieterschützenden Gesetzen besteht
(Beispiel: Eigenheim). Notwendige Unterlagen bei Antragstellung in Kopie - Aufschlüsselung der Miete inklusive Betriebskosten im Sinne des Mietrechtsgesetzes (MRG)
- ggf. einen Nachweis über die Mietzinsbeihilfe und Wohnbeihilfe
Gesetzliche Grundlage zum Abzug: |