Haushaltsnetto-Einkommen

Abzugsfähige Ausgaben

Übersteigt das Haushaltsnettoeinkommen die maßgeblichen Betragsgrenzen, kann die antragstellende Person folgende abzugsfähige Ausgaben geltend machen: 

Außergewöhnliche Belastungen

Anerkannte außergewöhnliche Belastungen

Notwendige Unterlagen bei Antragstellung in Kopie

  • Nachweis über anerkannte außergewöhnliche Belastungen im Sinne der §§ 34 u. 35 EStG, belegt durch den aktuellen Einkommenssteuerbescheid
Gesetzliche Grundlage zum Abzug: 
24 Stunden Betreuung

Monatlichen Kosten für die 24h-Betreuung, vermindert um den Zuschuss des Sozialministerium-Service.
Die 24h-Betreuung kann jedoch auch über den Einkommensteuerbescheid nachgewiesen werden.

Notwendige Unterlagen bei Antragstellung in Kopie

  • Nachweis über den Bezug eines Zuschusses des Sozialministerium-Service zur Unterstützung der 24-Stunden-Betreuung, inkl Nachweis über die Höhe der Ausgaben.
  • Oder ggf. aktueller Einkommenssteuerbescheid

Gesetzliche Grundlage zum Abzug:

Mietaufwand (Mietkosten) Hauptmietzins:
  • inklusive der Betriebskosten im Sinne des Mietrechtsgesetzes, des Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetzes und anderer vergleichbarer mieterschützender Gesetze.
    Hinweis: Gas/Strom zählt nicht zu den Betriebskosten
  • vermindert um eine etwaiger Mietzinsbeihilfe vom zuständigen Finanzamt.
Pauschalbetrag für Mietaufwand in Höhe von 140,00 Euro: Dieser wird automatisch als Abzugsposten für den Wohnaufwand angesetzt, wenn:
  • keine Angabe erfolgt
  • kein Rechtsverhältnis nach dem Mietrechtsgesetzes, dem Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz oder anderen vergleichbaren mieterschützenden Gesetzen besteht
    (Beispiel: Eigenheim).

Notwendige Unterlagen bei Antragstellung in Kopie

  • Aufschlüsselung der Miete inklusive Betriebskosten im Sinne des Mietrechtsgesetzes (MRG)
  • ggf. einen Nachweis über die Mietzinsbeihilfe und Wohnbeihilfe
Gesetzliche Grundlage zum Abzug: