Zahlungsaufforderung an einem Nebenwohnsitz erhalten?

Was ist zu tun, wenn ich an einem Nebenwohnsitz eine Zahlungsaufforderung erhalten habe?

Der ORF-Beitrag ist die neue Finanzierungsform des öffentlich-rechtlichen Senders ORF ab dem 1. Jänner 2024 und wird von der ORF-Beitrags Service GmbH eingehoben.

Für einen ausschließlichen Nebenwohnsitz ist mit dem neuen ORF-Beitrags-Gesetz (anders als bisher) kein Beitrag mehr zu zahlen. Nur Adressen, an denen laut Meldedaten keine Person mit Hauptwohnsitz gemeldet ist, gelten als Nebenwohnsitze.

 

Sollten Sie dennoch Zahlungsaufforderungen von der ORF-Beitrags-Service GmbH (OBS) erhalten, dann sollten sie sich umgehend an die OBS wenden, um Hintergründe zu klären und gegebenenfalls erforderliche Anpassungen zu veranlassen.

Damit wir Ihr Anliegen rasch überprüfen können, legen Sie bitte eine Kopie Ihres Meldezettels bei.

Online Upload-Center: orf.beitrag.at/upload “Sonstiges”
E-Mail: service@orf.beitrag.at „Nebenwohnsitz“
Telefonisch: 050 200 800 (Montag – Freitag von 7.00 – 19.00 Uhr) 
Post: ORF-Beitrags Service GmbH
Postfach 1000
1051 Wien