Wie kommt es zu einer Verrechnung von 3 Monaten?

Sie haben die Zahlungsvariante 6 x jährlich (2 Monate) gewählt? Nun wurden Jänner, Februar, März (3 Monate) verrechnet?

Seit 01.01.2024 gilt das ORF-Beitrags Gesetz. Aus der GIS Gebühr wurde der günstigere ORF-Beitrag, 15,30 Euro monatlich statt 22,45 Euro (plus mögliche Landesabgabe).

Durch die Umstellung auf den ORF-Beitrag kann es bei schon bestehenden beitragspflichtigen Personen in manchen Fällen einmalig zu einem Einzug des ORF-Beitrages in der Höhe von 3 Monatsbeiträgen kommen. Dies ist notwendig, damit Sie wieder Ihren gewohnten Zahlungsrhythmus (zwei Monate) haben.

Bei der nächsten Vorschreibung April/ Mai 2024 werden wieder - wie gewohnt -  zwei Monatsbeiträge eingezogen.

Beispiel Zahlungsaufforderung per Post oder E-Mail:

Betreff: Zahlungsaufforderung zum ORF-Beitrag Jänner 2024 – März 2024

Hinweis auf Beleg: Einmalig wird der ORF-Beitrag für JAN.24-MÄR.24 (3 Monate) vorgeschrieben. Zukünftig wird wieder im gewohnten Zahlungszyklus der Betrag fällig.

Beispiel SEPA-Lastschrift / Kontoauszug:

Transaktionszeile: 

Beitrags-Nummer: 1234567890 (02/24-03/24 – inkl. Saldo)

Das bedeutet: Zahlungsaufforderungen für den ORF-Beitrag Jänner – März 2024 (Vorschreibung für Februar/ März 2024 und die Nachverrechnung für Jänner 2024, die noch nicht vorgeschrieben wurde).
Wenn bei Ihnen für diese 3 Monate (Jänner-März) der ORF -Beitrag eingezogen wurde, dann ist die letzte Vorschreibung aus dem Jahr 2023 nur für den Monat Dezember abgebucht worden.

Wir haben alle beitragspflichtigen Personen, die mit SEPA-Lastschrift (Einzieher) zahlen, bereits zum Jahreswechsel 2023/24 schriftlich informiert.

Erklärvideo: Wie setzt sich der ORF-Beitrag zusammen und wie viel ist zu zahlen?

Wie setzt sich der ORF-Beitrag zusammen und wie viel ist zu zahlen?